Bekanntmachung
der Briefe des Bundespräsidenten vom 19. August 1991
und des Bundeskanzlers vom 23. August 1991
über die Bestimmung der 3. Strophe des Liedes der Deutschen
zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland
Vom 19. November 1991
Der Bundespräsident und der Bundeskanzler haben einen Briefwechsel zur Nationalhymne für die Bundesrepublik
Deutschland geführt. Er wird nachstehend veröffentlicht.
Der Bundespräsident Bonn, den 19. August 1991
An den
Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Helmut Kohl
Adenauerallee 139/141
5300 Bonn 1
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
die staatliche Einheit der Deutschen wurde rechtlich durch den
Einigungsvertrag und den Beitritt der ehemaligen DDR zur
Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes
vollzogen. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt auch die Nationalhymne
der bisherigen Bundesrepublik für das vereinte deutsche Volk.
Das »Lied der Deutschen«, von Hoffmann von Fallersleben vor
hundertfünfzig Jahren in lauteren Gedanken verfaßt, ist seither
selbst der deutschen Geschichte ausgesetzt gewesen. Es wurde
geachtet und bekämpft, als Zeichen der Zusammengehörigkeit
und gemeinsamen Verantwortung verstanden, aber auch in
nationalistischer Übersteigerung mißbraucht. Als ein Dokument
deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit.
Aufgrund des Briefwechsels zwischen Bundespräsident Heuss
und Bundeskanzler Adenauer vom 29. April/2. Mai 1952 hat sich
im Laufe der vergangenen Jahrzehnte die 3. Strophe des Liedes
mit der Musik von Haydn als Hymne der Bundesrepublik
Deutschland im Bewußtsein der Bevölkerung fest verankert. Gerade in der
Zeit der Teilung hat sie den tiefen Wunsch der Deutschen nach
Rechtsstaatlichkeit und nach Einheit in Freiheit ausgedrückt.
Dieses Ziel haben sich unsere Landsleute in den
Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Thüringen und im Ostteil von Berlin friedlich errungen.
Die 3. Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes hat sich als
Symbol bewährt. Sie wird im In- und Ausland gespielt, gesungen
und geachtet. Sie bringt die Werte verbindlich zum Ausdruck,
denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der
Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen.
Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von
Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die
Nationalhymne für das deutsche Volk.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr R. Weizsäcker
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler 23. August 1991
An den
Bundespräsidenten der
Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Richard von Weizsäcker
Kaiser-Friedrich-Straße 16
5300 Bonn 1
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
»Einigkeit und Recht und Freiheit« - mit diesem Dreiklang gelang
es uns, nach 1949 die erfolgreichste rechtsstaatliche Demokratie
unserer Geschichte zu gestalten und den Wunsch nach nationaler
Einheit wachzuhalten. Der Wunsch aller Deutschen, die Einheit
ihres Vaterlandes in Freiheit zu vollenden, kam im
Deutschlandlied besonders eindringlich zum Ausdruck. Heute, nach der
Wiedervereinigung Deutschlands, verpflichtet uns auch das
Deutschlandlied, für die Menschen in den neuen Bundesländern eine
rechtsstaatliche Ordnung zu verwirklichen.
Der Wille der Deutschen zur Einheit in freier Selbstbestimmung
ist die zentrale Aussage der 3. Strophe des Deutschlandlieds.
Deshalb stimme ich Ihnen namens der Bundesregierung zu, daß
sie Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Helmut Kohl
Bonn, den 19. November 1991
Der Bundesminister des Innern
Schäuble
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