BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997  
  BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung
Internet-Ausgabe: Makrolog GmbH (Wiesbaden)
Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes

Bundesgesetzblatt 1993 Teil I Seite 2008

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Mitglieder
§ 2 Inkompatibilität
§ 3 Geschäftsjahr
§ 4 Ausweise, Fahrkarten
II. Organe und Einrichtungen des Bundesrates
§ 5 Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten
§ 6 Stellung des Präsidenten
§ 7 Stellung der Vizepräsidenten
§ 8 Präsidium
§ 9 Ständiger Beirat
§ 10 Schriftführer
§ 11 Ausschüsse
§ 12 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
§ 13 Vertreter des Bundesrates in anderen Organen
§ 14 Sekretariat
III. Die Sitzungen des Bundesrates
1. Vorbereitung der Sitzungen
§ 15 Einberufung und Bekanntgabe
§ 16 Anwesenheitsliste
2. Allgemeine Verfahrensgrundsätze
§ 17 Ausschluß der Öffentlichkeit
§ 18 Teilnahme an den Verhandlungen
§ 19 Fragerecht
§ 20 Leitung der Sitzung
§ 21 Beteiligung des Präsidenten an den Verhandlungen
§ 22 Ordnungsgewalt des Präsidenten
3. Der Geschäftsgang im Bundesrat
§ 23 Feststellung und Durchführung der Tagesordnung
§ 24 Verhandlungen
§ 25 Berichterstattung
§ 26 Anträge und Empfehlungen
§ 27 Anzahl der Stimmen
§ 28 Beschlußfähigkeit
§ 29 Abstimmung
§ 30 Abstimmungsregeln
§ 31 Verfahren bei Beschlüssen nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes
§ 32 Wirksamwerden der Beschlüsse
§ 33 Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages
§ 34 Sitzungsbericht
§ 35 Vereinfachtes Verfahren
IV. Das Verfahren in den Ausschüssen
§ 36 Zuweisung der Vorlagen
§ 37 Tagungsort, Öffentlichkeit, Anwesenheitsliste
§ 38 Einberufung, Leitung, Tagesordnung
§ 39 Beratung
§ 40 Teilnahme und Fragerecht
§ 41 Berichterstattung im Ausschuß
§ 42 Beschlüsse
§ 43 Umfrageverfahren
§ 44 Sitzungsniederschrift
§ 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse
IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 45a Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union an die Ausschüsse
§ 45b Europakammer
§ 45c Vorsitzende der Europakammer
§ 45d Zuständigkeit der Europakammer
§ 45e Vorbereitung der Sitzungen der Europakammer
§ 45f Öffentlichkeit
§ 45g Teilnahme an den Verhandlungen
§ 45h Anzahl der Stimmen, Beschlußfähigkeit, Beschlußfassung
§ 45i Vertreter der Länder
§ 45j Sitzungsbericht
§ 45k Anwendung von Verfahrensvorschriften
V. Schlußbestimmungen
§ 46 Stellvertreter
§ 47 Auslegung der Geschäftsordnung
§ 48 Abweichung von der Geschäftsordnung
§ 49 Inkrafttreten

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Geschäftsordnung des Bundesrates

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Bestimmungen §§

Mitglieder ............................................... 1 Inkompatibilität ......................................... 2 Geschäftsjahr ............................................ 3 Ausweise, Fahrkarten ..................................... 4

II. Organe und Einrichtungen des Bundesrates

Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten ............ 5 Stellung des Präsidenten ................................. 6 Stellung der Vizepräsidenten ............................. 7 Präsidium ................................................ 8 Ständiger Beirat ......................................... 9 Schriftführer ............................................ 10 Ausschüsse ............................................... 11 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse ..................... 12 Vertreter des Bundesrates in anderen Organen ............. 13 Sekretariat .............................................. 14

III. Die Sitzungen des Bundesrates

1. Vorbereitung der Sitzungen

Einberufung und Bekanntgabe .............................. 15 Anwesenheitsliste ........................................ 16

2. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Ausschluß der Öffentlichkeit ............................. 17 Teilnahme an den Verhandlungen ........................... 18 Fragerecht ............................................... 19 Leitung der Sitzung ...................................... 20 Beteiligung des Präsidenten an den Verhandlungen ......... 21 Ordnungsgewalt des Präsidenten ........................... 22

3. Der Geschäftsgang im Bundesrat

Feststellung und Durchführung der Tagesordnung ........... 23 Verhandlungen ............................................ 24 Berichterstattung ........................................ 25 Anträge und Empfehlungen ................................. 26 Anzahl der Stimmen ....................................... 27 Beschlußfähigkeit ........................................ 28 Abstimmung ............................................... 29 Abstimmungsregeln ........................................ 30

§§

Verfahren bei Beschlüssen nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ................................. 31 Wirksamwerden der Beschlüsse ............................. 32 Teilnahme an den Verhandlungen des Bundestages ........... 33 Sitzungsbericht .......................................... 34 Vereinfachtes Verfahren .................................. 35

IV. Das Verfahren in den Ausschüssen

Zuweisung der Vorlagen ................................... 36 Tagungsort, Öffentlichkeit, Anwesenheitsliste ............ 37 Einberufung, Leitung, Tagesordnung ....................... 38 Beratung ................................................. 39 Teilnahme und Fragerecht ................................. 40 Berichterstattung im Ausschuß ............................ 41 Beschlüsse ............................................... 42 Umfrageverfahren ......................................... 43 Sitzungsniederschrift .................................... 44 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse ............... 45

IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union

Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union an die Ausschüsse .......... 45a Europakammer ............................................. 45b Vorsitzende der Europakammer ............................. 45c Zuständigkeit der Europakammer ........................... 45d Vorbereitung der Sitzungen der Europakammer .............. 45e Öffentlichkeit ........................................... 45f Teilnahme an den Verhandlungen ........................... 45g Anzahl der Stimmen, Beschlußfähigkeit, Beschlußfassung .......................................... 45h Vertreter der Länder ..................................... 45i Sitzungsbericht .......................................... 45j Anwendung von Verfahrensvorschriften ..................... 45k

V. Schlußbestimmungen

Stellvertreter ........................................... 46 Auslegung der Geschäftsordnung ........................... 47 Abweichung von der Geschäftsordnung ...................... 48 Inkrafttreten ............................................ 49

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 50 GG

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Artikel 51 GG

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.

Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.

§ 1

Mitglieder

Die Regierungen der Länder teilen dem Präsidenten des Bundesrates die Namen der Mitglieder des Bundesrates, den Zeitpunkt ihrer Bestellung als Mitglieder des Bundes-

   

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Internet-Ausgabe: Makrolog GmbH (Wiesbaden)
Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes

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