BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997  
  BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung
Internet-Ausgabe: Makrolog GmbH (Wiesbaden)
Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes

Bundesgesetzblatt 1994 Teil I Seite 1089

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2

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Vierte Verordnung zur Durchführung des § 4 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes

Vom 11. Mai 1994

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 610-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch § 172 der Finanzgerichtsordnung vom 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1477) geändert worden ist, und des § 16 des Bodenschätzungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1

Die in der Anlage*) mit ihren Schätzungsergebnissen aufgeführten Bodenflächen sind die Musterstücke, die nach § 4 Abs. 3 des Bodenschätzungsgesetzes die Hauptstützpunkte der Bodenschätzung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bilden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Bonn, den 11. Mai 1994

Der Bundesminister der Finanzen

Theo Waigel


*) Die Anlage wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.

   

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