BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997  
  BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung
Internet-Ausgabe: Makrolog GmbH (Wiesbaden)
Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes

Bundesgesetzblatt 1994 Teil I Seite 2442

Vorherige Seite | Aktuelle Seite als Faksimile | Nächste Seite

 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

  Zum Informationsdokument

Zum Anfang des Dokuments

Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG 1993)

Vom 20. September 1994

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Das Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2298), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 1994 (BGBl. I S. 1078), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In Abschnitt II wird nach § 12a eingefügt:

»§ 12b Zeiten im Beitrittsgebiet«.

b) In Abschnitt VII wird die Überschrift des § 53a wie folgt gefaßt:

»§ 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit sonstigem Erwerbseinkommen«.

c) In Abschnitt XII wird in § 83 in der Überschrift das Wort »Reichsgebiet« durch das Wort »Gebietsbestimmung« ersetzt.

d) Abschnitt XV wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift des § 107b wird wie folgt gefaßt:

»§ 107b Verteilung der Versorgungslasten«.

b) Nach der Angabe »§ 108« werden die Worte »Berlin-Klausel« durch das Wort »(weggefallen)« ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird in der Aufzählung nach dem Wort »Altersgrenzen« der Punkt durch ein Komma ersetzt; folgende Nummern werden angefügt:

»7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 2,

8. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,

9. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2,

10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,

11. Anpassungszuschlag nach § 71.«

b) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt:

»(2) Zur Versorgung gehören ferner die jährliche Sonderzuwendung und der Kindererziehungszuschlag.«

3. Dem § 4 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt:

»Satz 3 gilt nicht für Zeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegt hat.«

4. § 7 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 Buchstabe a werden die Worte »oder berufsmäßiger Angehöriger des Zivilschutzkorps« gestrichen.

b) In Nummer 2 wird das zweite Komma durch einen Punkt ersetzt.

c) Nummer 3 wird aufgehoben.

   

Vorherige Seite | Aktuelle Seite als Faksimile | Nächste Seite

BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober 1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und systematischer Erschließung
Internet-Ausgabe: Makrolog GmbH (Wiesbaden)
Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes

Post an die Redaktion