Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Wahl,
Organisation und Aufgabengebiete des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
beim Bundesminister der Verteidigung sowie über die Rechtsstellung seiner Mitglieder
Vom 10. April 1995
Auf Grund des § 35 Abs. 4 des
Soldatenbeteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991 (BGBl. I S. 47) verordnet
das Bundesministerium der Verteidigung:
Artikel 1
Die Verordnung über Wahl, Organisation und
Aufgabengebiete des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
beim Bundesminister der Verteidigung sowie über die
Rechtsstellung seiner Mitglieder vom 28. November 1991
(BGBl. I S. 2148) wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt gefaßt:
»§ 2
Wahlberechtigung, Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind alle Vertrauenspersonen und
alle Mitglieder des
Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der Verteidigung,
die sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Bewerbungsfrist nach § 8 Abs. 1 im Amt befinden, es sei denn, daß
sie infolge Richterspruchs das Recht, öffentliche Ämter
zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu
erlangen, nicht besitzen.
(2) Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach
Absatz 1, sofern sie Vertrauenspersonen eines
Wahlbereichs sind, der für mindestens 3 Monate gebildet
wurde, und die Mitglieder des
Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der
Verteidigung.«
2. In der Bezeichnung der Verordnung sowie in § 3
Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 2,
§ 15 Satz 1, § 18 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 22 Abs. 1 Satz 1,
§ 23 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 30 Abs. 2
Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 und § 33
werden jeweils
a) die Worte »beim Bundesminister« durch die Worte
»beim Bundesministerium«,
b) die Worte »der Bundesminister« durch die Worte
»das Bundesministerium«,
c) die Worte »Der Bundesminister« durch die Worte
»Das Bundesministerium«,
d) die Worte »dem Bundesminister« durch die Worte
»dem Bundesministerium« oder
e) die Worte »des Bundesministers« durch die Worte
»des Bundesministeriums«
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
Bonn, den 10. April 1995
Der Bundesminister der Verteidigung
Rühe
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