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Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
vertreiben:
Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter
elektrotechnisches Material, Glühbirnen und elektrische
Haushalts- und Verbrauchergeräte, Leuchten,
Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und
-wiedergabegeräte, deren Teile und Zubehör,
Schallplatten und Tonbänder.
5. Fahrräder und Mopeds: 12,2 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds und
Fahrradanhänger vertreiben.
6. Fische und Fischerzeugnisse: 6,6 v.H. des
Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fische,
Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln und ähnliche
Waren vertreiben.
7. Kartoffeln, Gemüse, Obst und Südfrüchte: 6,4 v.H.
des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
Speisekartoffeln, Gemüse, Obst, Früchte (auch
Konserven) sowie Obst- und Gemüsesäfte vertreiben.
8. Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf:
11,2 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Lacke,
Farben, sonstigen Anstrichbedarf, darunter
Malerwerkzeuge, Tapeten, Linoleum, sonstigen
Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche, vertreiben.
9. Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 6,4
v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Milch,
Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier vertreiben.
10. Nahrungs- und Genußmittel: 8,3 v.H. des
Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
Nahrungs- und Genußmittel aller Art vertreiben, ohne
daß bestimmte Warenarten klar überwiegen.
11. Oberbekleidung: 12,3 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
vertreiben:
Oberbekleidung für Herren, Knaben, Damen,
Mädchen und Kinder, auch in sportlichem
Zuschnitt, darunter Berufs- und Lederbekleidung,
aber nicht gewirkte und gestrickte
Oberbekleidung, Sportbekleidung, Blusen, Hausjacken,
Morgenröcke und Schürzen.
12. Reformwaren: 8,5 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
vertreiben:
Reformwaren, darunter Reformnahrungsmittel,
diätetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter,
pharmazeutische Extrakte und Spezialitäten.
13. Schuhe und Schuhwaren: 11,8 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Schuhe
aus verschiedenen Werkstoffen sowie
Schuhwaren vertreiben.
14. Süßwaren: 6,6 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
Süßwaren vertreiben.
15. Textilwaren verschiedener Art: 12,3 v.H. des
Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
Textilwaren vertreiben, ohne daß bestimmte Warenarten
klar überwiegen.
16. Tiere und zoologischer Bedarf: 8,8 v.H. des
Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend lebende
Haus- und Nutztiere, zoologischen Bedarf, Bedarf
für Hunde- und Katzenhaltung und dergleichen
vertreiben.
17. Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen: 6,3 v.H.
des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend
Unterhaltungszeitschriften, Zeitungen und Romanhefte
vertreiben.
18. Wild und Geflügel: 6,4 v.H. des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Wild,
Geflügel und Wildgeflügel vertreiben.
III. Sonstige Gewerbebetriebe
1. Eisdielen: 5,8 v.H. des Umsatzes
Betriebe, die überwiegend erworbenes oder
selbsthergestelltes Speiseeis zum Verzehr auf dem
Grundstück des Verkäufers abgeben.
2. Fremdenheime und Pensionen: 6,7 v.H. des
Umsatzes
Unterkunftsstätten, in denen jedermann beherbergt
und häufig auch verpflegt wird.
3. Gast- und Speisewirtschaften: 8,7 v.H. des
Umsatzes
Gast- und Speisewirtschaften mit Ausschank
alkoholischer Getränke (ohne Bahnhofswirtschaften).
4. Gebäude- und Fensterreinigung: 1,6 v.H. des
Umsatzes
Betriebe für die Reinigung von Gebäuden, Räumen
und Inventar, einschließlich Teppichreinigung,
Fensterputzen, Schädlingsbekämpfung und
Schiffsreinigung. Nicht dazu gehören die Betriebe für
Hausfassadenreinigung.
5. Personenbeförderung mit Personenkraftwagen: 6,0
v.H. des Umsatzes
Betriebe zur Beförderung von Personen mit Taxis
oder Mietwagen.
6. Wäschereien: 6,5 v.H. des Umsatzes
Hierzu gehören auch Mietwaschküchen,
Wäschedienst, aber nicht Wäscheverleih.
IV. Freie Berufe
1. a) Bildhauer: 7,0 v.H. des Umsatzes
b) Grafiker (nicht Gebrauchsgrafiker): 5,2 v.H. des
Umsatzes
c) Kunstmaler: 5,2 v.H. des Umsatzes
2. Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk,
Fernsehen und Schallplattenproduzenten: 3,6 v.H.
des Umsatzes
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