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Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 58 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von I. Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz II. Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus von Einrichtungen eines genehmigten Typs für den hinteren Unterfahrschutz III. Fahrzeugen hinsichtlich ihres hinteren UnterfahrschutzesBGBl. II 1994 S. 306 |
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BGBl.-Modellprojekt Teil I und Teil II, Oktober
1990 bis Dezember 1997, mit Volltextsuche und
systematischer
Erschließung
Internet-Ausgabe: Makrolog
(Wiesbaden)
Wissenschaftliche Begleitung:
Prof. Dr. Maximilian Herberger, Institut für
Rechtsinformatik, Universität des
Saarlandes