Rundfunkrecht in Deutschland: Einführung
II. Die rechtlichen Grundlagen des Rundfunks in DeutschlandA. Die verfassungsrechtliche Garantie der RundfunkfreiheitDie Formulierungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurden wesentlich mitgeprägt von den politischen Erfahrungen, die Deutschland in den Jahren des nationalsozialistischen Regimes gemacht hatte. So steht denn auch der Katalog der Grundrechte, die alle staatlichen Gewalten binden, am Anfang dieser Verfassung. Nach den Erfahrungen mit der "Gleichschaltung" und staatlichen Beeinflussung der Medien in der NS-Zeit kann das Bekenntnis zu einer freien Medienordnung, die den Schutz der Verfassung genießt, nicht überraschen. Artikel 5 Absatz 1 und 2 Grundgesetz lauten:"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.Auf verfassungsrechtlicher Ebene bekennt sich das deutsche Recht damit zu einer freiheitlichen Presse- und Rundfunkordnung, die in ihrem grundrechtlichen Schutz tendenziell sogar noch über das hinausgeht, was Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in ganz Europa garantiert. Denn Artikel 5 Absatz 2 GG stellt zum Teil höhere Anforderungen an Normen, die in den Schutzbereich des Artikel 5 Absatz 1 GG eingreifen, als dies bei der entsprechenden Regelung des Artikel 10 Absatz 2 EMRK der Fall ist. © Inter Nationes |