Rundfunkrecht in Deutschland: Einführung
G. Die europäische Prägung des deutschen RundfunkrechtsIn vielen Details ist das deutsche Rundfunkrecht durch europäische Rechtsnormen geprägt. Dies gilt weniger für die Grundfragen der Rundfunkorganisation als für die konkreten Anforderungen an das Programm. Zu beachten ist dabei zudem, daß europäische Regelungen sich heute noch weitgehend auf das Fernsehen beschränken und den Hörfunk meistens aussparen.Kern der europäischen Rundfunkordnung sind die EG-Fernsehrichtlinie und die Fernsehkonvention (Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen) des Europarats. Daß allerdings auch noch andere Regelungen des Gemeinschaftsrechts das Fernsehen beeinflussen können, belegen augenfällig die Hinweise am Ende von Werbespots für medizinische Produkte, die darauf verweisen, man sollte den Rat von Ärzten und Apothekern einholen. Die Regelungen der Fernsehrichtlinie sind als gemeinschaftsrechtliche Mindestanforderungen für das deutsche Rundfunkrecht maßgeblich, da die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Europäischen Union ist. Nach der Ratifikation der Fernsehkonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994 sind auch deren Mindestanforderungen, die mit denen der Richtlinie weitgehend übereinstimmen, verbindliche Vorgabe für den deutschen Rundfunkgesetzgeber. © Inter Nationes |