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Nr. 56/2001
Urteil gegen Darmstädter Steinewerfer rechtskräftig
Die Angeklagten, drei US-amerikanische Schüler im Alter von 18, 17 bzw. 14
Jahren, hatten seit Herbst 1999 mehrfach bei Dunkelheit Autos mit Steinen
beworfen. Am 27. Februar 2000 beschlossen sie, diese - wie sie es nannten-
"Tradition" fortzusetzen und Steine von einer Fußgängerbrücke zu werfen,
die über eine vierspurige Schnellstraße führt. Obwohl der Bruder eines der
Angeklagten sie bereits früher darauf hingewiesen hatte, daß das
Steinewerfen von der Brücke zu gefährlich sei, und es deshalb ablehnte,
sich zu beteiligen, warfen die Angeklagten gegen 21 Uhr von der Brücke aus
einer Höhe von etwa 10 Metern eine Schneeschaufel sowie zwei Steine gezielt
auf die mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h unter der Brücke
hindurchfahrenden Fahrzeuge, trafen jedoch nicht. Nachfolgende Fahrzeuge,
die über die auf der Straße liegende Schneeschaufel und die Steine fuhren,
wurden aber beschädigt und gerieten ins Schleudern. Die Angeklagten waren
enttäuscht, daß sie ihr "Ziel" nicht erreicht hatten und beschlossen: "Das
machen wir noch mal!". Um die "Trefferchancen" zu erhöhen, verwendeten sie
Steine mit einem Gewicht von bis zu 8,4 kg und postierten sich so, daß sie
die herannahenden Fahrzeuge sehen und die Steine "präzise im richtigen
Moment wie eine Bombe nach unten" fallen lassen konnten. "Um endlich
Treffer zu erzielen," nahmen die Angeklagten nunmehr billigend in Kauf, daß
Insassen der Autos von den Steinen tödlich getroffen werden konnten und daß
es zu tödlichen Verkehrsunfällen kommen konnte.
Einer der Angeklagten ließ einen 8,4 kg schweren Sandsteinbrocken gezielt
auf einen BMW fallen. Der Stein durchschlug die Windschutzscheibe,
verletzte die 20jährige Fahrerin des BMW tödlich und deren 76jährige
Großmutter schwer. Nachdem die Angeklagten festgestellt hatten, daß der BMW
in den Graben gefahren war und zwei Autos angehalten hatten, deren Insassen
Hilfe leisten wollten, ließen sie in kurzen Abständen auch die übrigen
Steine gezielt fallen. Ein VW Golf, der über einen der Steine fuhr und ein
Mini-Cooper, der in einen hochspringenden Stein hineinfuhr, wurden
beschädigt. Ein 8,3 kg schwerer Sandstein durchschlug die Windschutzscheibe
eines Fiat Punto und verletzte den Fahrer am Oberarm. Schließlich ließ
einer der Angeklagten den noch verbliebenen Granitpflasterstein auf einen
Mercedes Benz fallen, dessen Fahrerin von dem Stein erschlagen wurde.
Das Landgericht Darmstadt hat die Angeklagten unter anderem wegen
zweifachen Mordes und wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu
Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, acht Jahren bzw. sieben
Jahren verurteilt.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten
durch Beschluß vom 10. Juli 2001 nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet
verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig.
Beschluß vom 10. Juli 2001 - 4 StR 175/01
Karlsruhe, den 18. Juli 2001
Bundesgerichtshof
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