Nr. 66/2001
Verurteilung des DDR-Sportbundpräsidenten Manfred Ewald
wegen Verantwortlichkeit für Doping rechtskräftig
Manfred Ewald, der von 1961 bis 1988 Präsident des Turn- und Sportbundes
der DDR war, hatte sich vor dem Landgericht Berlin für seine maßgebliche
Ausgestaltung der systematisch geheimgehaltenen Dopingpraxis der DDR
verantworten müssen. Er wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung zum
Nachteil von 20 Hochleistungssportlerinnen, denen ohne ihre Kenntnis mit
der Folge von Gesundheitsschäden und -gefährdungen Anabolika verabreicht
worden waren, unter Vorbehalt einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn
Monaten auf Bewährung - nach dem milderen Tatzeitrecht der DDR (§ 33
StGB-DDR) - verurteilt. Diese Verurteilung ist jetzt rechtskräftig, nachdem
der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs Ewalds Revision durch
einstimmigen Beschluß verworfen hat. Der geständige Mitangeklagte, ein
leitender DDR-Sportarzt, hatte seine Verurteilung auf Bewährung unter Vo
rbehalt einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe nicht angefochten. Die der
Verurteilung zugrundeliegende Auffassung, daß Taten der hier abgeurteilten
Art als in der DDR systematisch begangene und nicht verfolgte Straftaten
unverjährt geblieben sind, beruht auf einer Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofs vom Februar 2000.
Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -
Karlsruhe, den 17. September 2001
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-422
Telefax (0721) 159-831
|