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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Pressestelle -
Pressemitteilung vom 15.05.1997

Zum Fortgang der Ermittlungen im "Mykonos"-Verfahren

Der Generalbundesanwalt hat gegen drei Mitarbeiter des iranischen Nachrichtendienstes VEVAK Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachts ihrer Beteiligung an dem bewaffneten Anschlag vom 17. September 1992 auf oppositionelle iranische Politiker eingeleitet und Haftbefehle erwirkt. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 14. März 1996 gegen den iranischen Minister für Nachrichtendienste und Sicherheitsangelegenheiten Ali Fallahijan besteht fort. Von der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die übrigen Mitglieder des "Komitee(s) für Sonderangelegenheiten" sieht der Generalbundesanwalt ab.

Im einzelnen:

Das Berliner Kammergericht hat in seinem Urteil vom 10. April 1997 festgestellt, daß neben den vier verurteilten Angeklagten drei namentlich genannte iranische Geheimdienstmitarbeiter an der Tatausführung beteiligt gewesen seien. Die Entscheidung für den Anschlag sei in einem "Komitee für Sonderangelegenheiten" getroffen worden, dem der Staatspräsident, der religiöse Führer, der Außenminister, der Minister für Nachrichtendienste und Sicherheitsangelegenheiten sowie Vertreter des Sicherheitsapparates und anderer Organisationen angehörten.

Aufgrund dieser Feststellungen hat der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen die iranischen Staatsangehörigen

Abdolrahman B. alias "Sharif", Asghar A. und Ali K. alias "Khalil"

wegen des dringenden Verdachts des Mordes und versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe hierzu aufgenommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes hat am 14. Mai 1997 gegen die genannten Personen Haftbefehle erlassen. Die Beschuldigten sind unbekannten Aufenthalts.

Den Haftbefehlen liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Beschuldigten A. und K. reisten etwa 2 bis 3 Monate vor dem Anschlag im Auftrag des iranischen Nachrichtendienstes VEVAK nach Deutschland, um die geplante Tat vorzubereiten. Sie klärten Örtlichkeiten und Fluchtwege ab und nahmen sonstige Erkundungen vor. Ihre Informationen fanden nach ihrer Rückkehr Eingang in den Tatplan.

Der Beschuldigte B., ebenfalls ein Mitarbeiter des iranischen Nachrichtendienstes VEVAK, war als Führer des "Hit-Teams" an der unmittelbaren Tatausführung beteiligt. Gemeinsam mit Abbas Rhayel, der zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, betrat er den Gastraum des Lokals "Mykonos" und eröffnete das Feuer auf die als Anschlagsziel genannten vier Personen, die tödlich getroffen wurden. Der Wirt erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Abdohrahman B. konnte fliehen.

Die Ermittlungen, mit denen das Bundeskriminalamt beauftragt ist, dauern an.

Von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die dem Komitee zuzurechnenden Personen sieht der Generalbundesanwalt aus folgenden Erwägungen ab:

Die Reichweite der völkerrechtlichen Immunität ist weitgehend ungeklärt. Weitere Ermittlungsansätze, um die näheren Umstände des Komitee-Beschlusses aufzuklären und den Komitee-Mitgliedern - vom Nachrichtendienstminister Fallahijan abgesehen - konkrete Tatbeiträge nachzuweisen, bestehen nicht. In dieser Situation stehen der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Komitee-Mitglieder überwiegende öffentliche Interessen entgegen.