Römisches Recht in Fragen und Antworten
Was ist römisches Recht?
Das römische Recht ist zunächst das Recht, das während der Antike in der Stadt Rom
und später im römischen Imperium galt. Nach dem Ende der Römerherrschaft in
Europa geriet das römische Recht weithin - allerdings nicht vollständig - in Vergessenheit.
Im Mittelalter (etwa vom Ende des 11. Jahrhunderts an) begann man, sich wieder mit dem Recht der
Römer zu beschäftigen. Zunächst wurde das römische Recht wissenschaftlich
bearbeitet und an den Universitäten (zuerst in Bologna) gelehrt, dann - vor allem im Bereich des Zivilrechts - auch
wieder praktisch angewandt. Dieser Prozeß der (Wieder-) Aufnahme (Rezeption) des
römischen Rechts fand zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenem Umfang in fast
ganz Europa statt (nicht in England). So galt etwa ab dem 16. Jahrhundert in großen Teilen Europas
römisches Recht. Allerdings war das rezipierte
Recht nicht identisch mit dem römischen Recht der Antike: Es
war in zahlreichen Punkten im Laufe des Rezeptionsprozesses verändert und mit Rechtsgedanken
anderer Herkunft vermischt worden. Weil das Recht, das auf der Rezeption und Umgestaltung des
antiken römischen Rechts beruhte, den verschiedenen Staaten und Regionen Europas gemeinsam
war, nennt man es Ius Commune oder Gemeines Recht.
In der Form des Gemeinen Rechtes hat das römische Recht in Europa gegolten, bis es durch die
Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst wurde. In manchen Gebieten
Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des
Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900.
Spielt das römische Recht in der englischen Rechtsordung keine Rolle?
Eine Rezeption des römischen Rechts in der Form, wie sie sich in Kontinentaleuropa
(und besonders in Deutschland) abgespielt hat, hat es in England nicht gegeben. Die römischen
Rechtstexte wurden dort nicht als Gesetze und Quellen des geltenden Rechtes angesehen. Wie in Bologna
wurde aber auch in Oxford und Cambridge römisches Recht gelehrt. Die Absolventen dieser
Universitäten hatten Einfluß auf wichtige Bereiche der juristischen Praxis. So gelangten
einzelne Regeln des römischen Rechts, aber vor allem Kategorien und Denkfiguren der vom
römischen Recht geprägten kontinentalen Rechtswissenschaft auch nach England.
Was versteht man unter klassischem römischem Recht?
Die Römer waren die ersten, die aus dem Recht eine Wissenschaft machten. Diese römische
Rechtswissenschaft erlebte ihre Blütezeit in den beiden ersten Jahrhunderten nach Christus. Diese
Epoche nennt man darum die (juristische) Klassik, das Recht in der Form, wie es in dieser Zeit gelehrt und
angewandt wurde, klassisches römisches Recht.
Was ist uns vom römischen Recht überliefert?
Vom antiken römische Recht sind uns verschiedene schriftliche Zeugnisse erhalten: Einzelne
Gesetze, Vertragsurkunden und rechtswissenschaftliche Schriften. Am wichtigsten ist unter allen
diesen Zeugnissen das Corpus Iuris Civilis. Außer diesem sind vor allem die Institutionen des
Gaius zu nennen, ein juristisches Anfängerlehrbuch aus dem 2. Jahrhundert nach Christus.
Was ist das Corpus Iuris Civilis?
Im 6. Jahrhundert nach Christus ließ der oströmische Kaiser Iustinianus mehrere
Gesetzbücher erstellen. Diese stützten sich auf viel ältere Rechtsquellen, zu
einem großen Teil auf Gesetze und juristische Literatur aus der
klassischen Zeit. Es entstanden:
- die Institutionen (Institutiones):
- Sie wurden zu großen Teilen aus den - mehr als
300 Jahre älteren Institutionen des Gaius abgeschrieben und sind - wie ihre Vorlage - ein Lehrbuch
für Anfänger. Zugleich haben jedoch die in ihnen enthaltenen Rechtsregeln Gesetzeskraft.
- die Digesten (Digesta oder Pandectae):
- eine Sammlung von Fragmenten aus
rechtswissenschaftlichen Schriften . Wie die Lehrsätze der Institutionen wurden auch die in
den Digesten gesammelten Rechtsmeinungender der klassischen Juristen zum Gesetz erhoben.
- der Codex:
- eine Sammlung der von den Kaisern erlassenen Gesetze (Konstitutionen).
Justinian hatte schließlich noch eine Sammlung der von ihm selbst nach der Veröffentlichung
des Codex neu erlassenen Gesetze (novellae constitutiones) geplant. Diese kam aber nicht
zustande. Es gibt jedoch private Sammlungen dieser Novellen. Sie werden gemeinsam mit den
drei justinianischen Gesetzbüchern als Corpus Iuris Civilis bezeichnet.
Das Corpus Iuris Civilis ist bei weitem die wichtigste Quelle des römischen Rechtes. Die in ihm
überlieferten Texte waren die Grundlage der Rezeption des
Römischen Rechtes. Ihnen verdankt auch die moderne rechtsgeschichtliche Forschung den
größten Teil ihrer Erkenntnisse.
Was ist die Glosse?
Die wissenschaftliche Bearbeitung der Texte des Corpus Iuris Civilis im Mittelalter
bestand zunächst darin, daß man Erläuterungen verfaßte, die den Sinn bestimmter
Worte erklären sollten (Glossen). Auf der Grundlage der früherer Arbeiten erstellte im
13. Jahrhundert der Bologneser Accursius Glossen zu den Digesten
und zum Codex. Diese Glossensammlung verdrängte die früheren Werke und wurde die
Glosse schlechthin (glossa ordinaria). Die weitere Bearbeitung der römischen Rechtstexte wurde
von der accursischen Glosse entscheidend beeinflußt.
Warum ist das römische Recht heute noch wichtig?
Das römische Recht ist heute durch moderne Kodifikationen ersetzt. Diese Kodifikationen haben
aber nicht völlig neues Recht geschaffen, sondern über weite Strecken nur die übrlieferten
römischen Rechtsregeln in einem systematisch aufgebauten Gesetzbuch zusammengefaßt. Ganz
besonders trifft dies für das
BGB zu. Um das BGB zu verstehen ist es daher von großem
Nutzen, die gemeinrechtlichen Fundamente zu kennen, auf denen es steht.
Vor allem hat das römische Recht im Hinblick auf die Bemühungen Bedeutung, für
das politisch zusammenwachsende Europa einheitliche Rechtsregeln zu schaffen. Das römische
Recht ist die gemeinsame Grundlage der europäischen Rechtsordnungen. Es kann daher dazu
dienen, Regelungen zu finden, die sich in die Rechtsordungen aller Einzelstaaten organisch
einfügen.
Wo kann ich mehr über das römische Recht erfahren?
Im Internet
- Auf Englisch
- Teile
der Digesten und der Instututionen in englischer Übersetzung (aus dem Medieval Sourcebook ,
Paul Halsall, Fordham University)
- Codes
Ein Einführung in die Geschichte des justinianischen Gesetzgebungswerkes von Peter Quinton
(Director, Law Reform, Australian Capital Territory Government)
- The Law of Actions
Entwurf eines Kapitels zu einer Einführung in die Institutionen.
(Prof. Dr. Ernest Metzger, University of Aberdeen)
- Roman Law Course Materials (University of Cape Town)
Klausuren zum römischen Recht. Hier können Sie testen, was Sie schon gelernt haben.
- Auf Französisch: Cours de Droit romain,
principes et analyse critique de textes Droit romain, questions spéciales (Prof. Dr. R. Vigneron, Université de Liège).
Ein vollständiger Einführungskurs zum römischen Recht im Internet!
Die hier genannten Links zeigen auf zu einführende Informationen. Weitere Links zu
WWW-Seiten mit Informationen zum römischen Recht und allgemein zur
Antike finden Sie hier.
Literatur:
(Es gibt sehr viel Literatur zum römischen Recht. Die nachstehende Auswahl umfaßt nur
einführende Werke und ist notwendig willkürlich.
Derzeit erscheint eine Ausgabe des Corpus Iuris Civilis mit dem lateinischen Text und einer
deutschen Übersetzung. Bislang sind verfügbar:
Okko Behrends, Rolf Knütel, Bernhard Kupisch, Hans-Hermann Seiler: Corpus Iuris
Civilis, Text und Übersetzung.
Band I, Institutionen, Heidelberg 1990
Band II, Digesten 1-10, Heidelberg 1995
Eine nicht nur für Juristen gedachte Darstellung der Entwicklung
des römischen Rechts in der Antike:
Mario Bretone: Geschichte des römischen Rechts, München 1992
Ein Kurzlehrbuch, das die wesentlichen Inhalte des antiken römischen Rechtes vor allem für
Jurastudenten darstellt:
Max Kaser: Römisches Privatrecht, Ein Studienbuch, 16. Auflage, München 1992
Eine sehr gedrängte, sich "an den allgemein interessierten Leser" wendende Darstellung des römischen
Rechtes von der Antike über seine Wiederentdeckung im Mittelalter bis zu seiner heutigen
Bedeutung:
Peter Stein: Römisches Recht und Europa, Frankfurt a. M. 1996
Alle genannten Werke bieten ausführliche Hinweise auf weiterführende Literatur. Im Internet
ist ein größere Auswahl von
Literatur zum römischen Recht in englischer Sprache von Prof. B. Hibbits von der Law Schoold der
University of Pittsburgh bereitgestellt worden.
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Thomas Rüfner