Maximilian Herberger
Rechtswissenschaftliche Texte und elektronisches Publizieren
Zehn Thesen für die deutsche Diskussion
Vorbemerkung
These 1: Die Möglichkeit des eigenen Publizierens im Internet
eröffnet der Wissenschaft neue Chancen autonomen Handelns.
These 2: Die Wissenschaft muß sich bei der Aufstellung von Prinzipien
für das Publizieren in erster Linie von ihren eigenen Interessen
nicht-wirtschaftlicher Art leiten lassen.
These 3: Die Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse muß zeitnah erfolgen
These 4: Elektronische Publikation schafft die Voraussetzungen für
eine intensivere Rezeption der so publizierten Texte.
These 5: Es ist möglich, beim elektronischen Publizieren dieselben
Qualitätsmaßstäbe wie in der Print-Welt zu etablieren.
These 6: Elektronische Publikationssysteme können genau so dauerhaft
und nachhaltig organisiert werden wie traditionelle
papiergestützte Informationssysteme.
These 7: Elektronische Publikationssysteme können so organisiert werden,
daß die Zitierfähigkeit gewährleistet ist.
These 8: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten auch bei
Druckveröffentlichungen das Recht behalten, ihre Werke in
nicht-kommerzieller Weise elektronisch zu publizieren.
These 9: Das nachhaltig zu wünschende wirtschaftliche Überleben der
Druckprodukte kann nur durch neue Strategien gesichert werden,
die das elektronische Publizieren einbeziehen.
These 10: Elektronisches Publizieren erfordert eine neue Methodologie des
wissenschaftlichen Kooperierens.
Nachbemerkung
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Wer im deutschen rechtswissenschaftlichen Umfeld
Äußerungen zum elektronischen Publizieren verfolgt, kann sich in
aller Regel des Eindrucks nicht erwehren, daß man hierzulande eine Debatte
führt, die beispielsweise Rechtswissenschaftler in Großbritannien
oder den USA nur mit Staunen betrachten würden, hätten sie denn den
Eindruck, daß diese Erörterungen für sie von Belang seien.
Berichtet man Kolleginnen und Kollegen aus diesen Ländern über manche
Spezifika der einschlägigen deutschen Diskussion, stößt man
häufig auf ungläubiges Staunen. Nun besagt all dies noch nichts
über die Richtigkeit der jeweiligen Standpunkte. Bewiesen wird durch diese
Beobachtung aber, daß in Deutschland ein Plädoyer für
umfassendes elektronisches Publizieren weiterhin eine Adressatenperspektive hat
und nicht von vornherein dem Verdikt verfallen muß, bloß mit Emphase
Unstreitiges zu wiederholen. In diesem Sinne sind die folgenden Thesen
primär als Beitrag zur Gesprächssituation innerhalb der deutschen
Rechtswissenschaft gemeint, die juristischen Verlage selbstverständlich
eingeschlossen.
These 1: Die Möglichkeit des eigenen Publizierens im Internet
eröffnet der Wissenschaft neue Chancen autonomen Handelns.
Es ist ein Grundanliegen der Wissenschaft, autonom die
Publikation der eigenen Ergebnisse gestalten zu können. In der
traditionellen Struktur war jedoch aus wirtschaftlichen Gründen die
Eigenpublikation in aller Regel nicht zu erschwinglichen Kosten möglich.
Auch die breite Distribution eines Privatdrucks wäre kaum sicherzustellen
gewesen. Die im Internet zur Verfügung stehende Publikations- und
Distributionsmöglichkeit stellt sich in dieser Hinsicht als ganz neue Lage
dar. Sie läßt sich in einer ersten Annäherung als
Autonomiegewinn für die Wissenschaft verstehen.
Im Zusammenhang dieser These wird nicht verkannt, daß
auch für die Publikation im Internet eine Infrastruktur vorgehalten werden
muß und daß Kosten entstehen. Da allerdings in der
universitären Umgebung Forschung und Lehre mit dieser Infrastruktur
ausgestattet sind, besteht die beschriebene größere
Publikationsautonomie, solange diese Infrastruktur verfügbar ist.
Das eigentliche elektronische Publizieren im Umfeld einer
vorhandenen Internet-Infrastruktur verursacht nur marginale Kosten und
verbraucht bei richtiger Organisation kaum Zeit.
Wenn sich die Wissenschaft auf das Grundanliegen der eigenen
Autonomie besinnt, ist es nur folgerichtig, daß ein Emanzipationsakt aus
alten Strukturen sich mit dem Freiheitsgefühl einer
Unabhängigkeitserklärung verbindet. Die Initiative „Declaring
independence – A Guide to Creating Community-Controlled Science
Journals“
( http://www.arl.org/sparc/DI/) ist
von diesem Gedanken inspiriert. Diese Initiative entbehrt übrigens nicht
der nötigen Portion Realismus, wie eine Lektüre des Manifests erkennen
läßt.
These 2: Die Wissenschaft muß sich bei der Aufstellung von Prinzipien
für das Publizieren in erster Linie von ihren eigenen Interessen
nicht-wirtschaftlicher Art leiten lassen.
Bereits die eben genannte Publikationsautonomie stellt sich
als genuines Eigeninteresse der Wissenschaft dar. Des weiteren besteht Konsens
in folgendem: Die Wissenschaft arbeitet für die Vermehrung unserer
Erkenntnisse. Dieser Erkenntnisfortschritt wird (gleichfalls nach allgemeiner
Übereinstimmung) am besten durch einen möglichst umfassenden Dialog
gefördert. Es entspricht dieser Sicht der Dinge, sich einen weltweiten
wissenschaftlichen Gedankenaustausch zu wünschen. Für die jeweils
erreichbare „Welt“ hat man dies auch in früheren Perioden der
Wissenschaftsgeschichte so gesehen. Strebt man dieses Ziel an, so erweisen sich
traditionelle Publikationsinstrumente wie Bücher und Zeitschriften wegen
der von vornherein begrenzten Stückzahl als ein problematisches Mittel. Das
elektronische Publizieren ist im Gegensatz dazu nicht in gleicher Weise
limitiert. Es erlaubt prinzipiell die gewünschte weltweite Distribution von
Texten.
These 3: Die Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse muß zeitnah
erfolgen.
In traditionellen Publikationsumgebungen hatte sich die
Wissenschaft mit Warteschlangen abgefunden, weil Alternativen nicht in Sicht
waren. Vom Selbstverständnis der Wissenschaft her sind jedoch
Warteschlangen nicht mehr tolerierbar, wenn es Alternativen gibt: Die bessere
neue Erkenntnis soll sofort zur Verfügung stehen. Für die Medizin
leuchtet dies unmittelbar ein und würde wohl auch von niemandem bestritten
werden. Die Entstehung von „Pre-Print“-Servern trägt dieser
anerkannten Notwendigkeit Rechnung. Betrachtet man allerdings die Situation
innerhalb Deutschlands, was die Publikation rechtswissenschaftlicher Ergebnisse
angeht, sind immer noch beachtliche Vorlaufzeiten zu beobachten, die weitgehend
nicht als problematisch empfunden werden. Die deutsche Rechtswissenschaft sollte
jedoch, wenn sie ihre Ergebnisse für aktuell bedeutsam hält, die
institutionelle Diskussion über die Einrichtung eines
„Pre-Print“-Servers beginnen.
These 4: Elektronische Publikation schafft die Voraussetzungen für eine
intensivere Rezeption der so publizierten Texte.
Es genügt, um diese These zu veranschaulichen, ein
Hinweis auf die gegenwärtig beste Suchmaschine „Google“
( http://www.google.com) und deren
Möglichkeiten: Erschließung von 2.073.418.204 Webseiten und
Präsentation der Ergebnisse nach elaborierten Ranking-Algorithmen. Die so
erschlossenen Texte werden in einer Weise zugänglich, die ein deutlich
höheres Maß an Berücksichtigungschancen ergibt, als wir dies aus
traditionellen Umgebungen kennen. Die Wirkung der Texte wird so potenziert, weil
sie intensiver zu uns sprechen können.
Was „Google“ für das gesamte Web in
vorbildlicher Weise leistet, garantiert letzten Endes nicht, daß das
wissenschaftlich Einschlägige präzise gefunden wird. In diese
Lücke stoßen fachwissenschaftliche, webübergreifende
Suchdienste. Genannt sei als Beispiel scirus, „for scientific information
only“ (vgl.
http://www.scirus.com/about/). Auch
hier ist der eben genannte Effekt zu beobachten: Gefunden wird mehr, als vorher
praktisch zugänglich war.
Übrigens kann sich die beschriebene
Verstärkungswirkung, die sich als Effektivierung der wissenschaftlichen
Reichweite begreifen läßt, auch auf ganze Literaturgattungen
erstrecken. Ein charakteristisches Beispiel dafür sind die Dissertationen.
Es ist bekannt, daß hier ein „Flaschenhalsproblem“ besteht:
Nicht alle hervorragenden Dissertationen finden Platz in wissenschaftlichen
Reihen. Für die dort nicht zu plazierenden (ich betone: Dissertationen von
Qualität) gibt es außerhalb der elektronischen
Publikationsmöglichkeiten nur die Verteilung der Pflichtexemplare an
Bibliotheken – ein Zufallsspiel in Sachen potentieller Kenntnisnahme durch
die Wissenschaft. Im Vergleich dazu ist die Prognose nicht gewagt, daß die
elektronische Publikation von Dissertationen diese Literaturgattung erstmals
flächendeckend in das ihr zustehende Recht einsetzen kann. Als Einstieg in
eine Begleitung der diesbezüglichen deutschen Aktivitäten seien die
Adressen http://www.dissonline.de/ und
http://www.iwi-iuk.org/dienste/TheO/
empfohlen. Übrigens spricht die Unterrepräsentanz der juristischen
Dissertationen in diesen Projekten eine beredte Sprache, was die
Aufgeschlossenheit der deutschen Rechtswissenschaft für elektronisches
Publizieren angeht.
These 5: Es ist möglich, beim elektronischen Publizieren dieselben
Qualitätsmaßstäbe wie in der Print-Welt zu etablieren.
Man scheut sich fast, diese These niederzuschreiben, handelt
es sich doch um eine schlichte Selbstverständlichkeit. Es ist aber das
Betonen dieser Selbstverständlichkeit für die deutsche
rechtswissenschaftliche Diskussionslage unumgänglich, weil hier immer noch
das Argument kolportiert wird, elektronisches Publizieren führe geradezu
naturnotwendig zu einer Art Erosion der Qualität. Dem ist entgegenzuhalten:
Qualitätssicherung ist eine Organisationsfrage. Sie hat mit der Form, in
der anschließend das Qualitätsprodukt verteilt wird, nicht das
geringste zu tun. Demgemäß gibt es zahlreiche elektronische
Zeitschriften mit verantwortlichen Herausgebern und/oder Peer-Review.
Die Möglichkeiten elektronischer Publikation haben
übrigens im Peer-Review-Kontext noch einen weiteren interessanten
Nebeneffekt: Auch Arbeiten, die nicht akzeptiert wurden, können publiziert
werden. Dies erhöht die Transparenz der wissenschaftlichen Diskussionslage.
Wie wir alle wissen, ist Peer-Review keine Garantie dafür, daß
nur Qualität und daß alle Qualität als solche
erkannt wird. Wer sich also zu unrecht für ausgeschlossen hält, hat in
der elektronischen Welt immerhin die Möglichkeit, seine Stimme zur Geltung
zu bringen.
These 6: Elektronische Publikationssysteme können genau so dauerhaft und
nachhaltig organisiert werden wie traditionelle papiergestützte
Informationssysteme.
Die Betonung liegt bei dieser These auf der Behauptung,
daß die betreffenden organisatorischen Möglichkeiten prinzipiell
existieren. Keinesfalls soll behauptet werden, daß es damit schon
insgesamt zum Besten steht. Dies ist den Kritikern zuzugeben. Im Anschluß
daran ist allerdings auch zu betonen, daß die Kritiker speziell in
Deutschland manche Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit des Internet noch
nicht adäquat wahrgenommen haben. Es gilt dies insbesondere für das
anspruchsvolle Projekt der Archivierung des Internets, das Brewster Kahle
angestoßen hat (vgl.
http://www.archive.org/ samt
Suchmöglichkeit im Archiv). Brewster Kahle wird dabei bewegt von dem
Gedanken, daß kulturelle Tradition Nachhaltigkeit der Überlieferung
verlangt und daß das Internet einen kulturellen Anspruch nur erheben kann,
wenn es diesem Anspruch gerecht wird.
Es versteht sich von selbst, daß Nachhaltigkeit in
dieser Beziehung auch von gesetzgeberischen Aktivitäten abhängt. Die
zentralen Nationalbibliotheken sind als rechtliche Institutionen entstanden und
mit Rechten ausgestattet worden. Was man hier in der Welt der Bücher getan
hat, gilt es nun in angemessener Form auch in der elektronischen Welt zu
institutionalisieren. Konkret bedeutet dies für die Deutsche Bibliothek:
Kraft gesetzlichen Auftrags werden bisher nur digitale Publikationen gesammelt,
die auf physischen Trägern verbreitet werden. Netzpublikationen werden
durch den gesetzlichen Auftrag noch nicht erfaßt. Dies gilt es zu
ändern. Die Diskussion um das Sammeln von Netzpublikationen und die
praktischen Erprobungen dazu bei der Deutschen Bibliothek haben einen Reifegrad
erreicht, der weiteren Aufschub nicht als notwendig erscheinen
läßt.
Mit Blick auf die Sorge um die mangelnde Nachhaltigkeit
elektronischer Materialien ist im übrigen noch eine Bemerkung
unumgänglich: Wer das Tradieren elektronischer Materialien ernsthaft
für nicht gesichert hält, muß konsequenterweise zweifeln, ob
unsere Industriegesellschaften überhaupt überlebensfähig sind.
Denn in allen Lebensbereichen setzen wir darauf, daß die elektronischen
„records“ verläßlich und kontinuierlich der Verwaltung
zur Verfügung stehen. Sollte dem nicht so sein, werden unsere Gemeinwesen
in einer sehr fundamentalen Weise ihre Überlebensfähigkeit verlieren,
was die Frage nach der Persistenz des publizierten Wissens dann sogleich mit
erledigt. Daraus folgt, daß die betreffende Skepsis nicht auf
elektronische Publikationszusammenhänge begrenzbar ist. Sie betrifft alles
– oder nichts.
These 7: Elektronische Publikationssysteme können so organisiert werden,
daß die Zitierfähigkeit gewährleistet ist.
Zitierfähigkeit setzt das für einen längeren
Zeitraum garantierte Vorhandensein des betreffenden Referenzobjekts und dessen
Zugänglichkeit voraus. Denn nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt
sind, ist es möglich, einem Zitat überprüfend nachzugehen. In der
Welt der gedruckten Bücher kann man diesbezüglich auf das
physisch-reale Überdauern der (am besten auf säurefreiem Papier
gedruckten) Bücher vertrauen. Aber schon in dieser Welt ist Vorsicht
geboten: Loseblattsammlungen (eine für die Rechtswissenschaft wichtige,
noch real existierende Literaturgattung) sind im Grunde nicht zitierfähig,
wenn die aussortierten Lieferungen nicht systematisch archiviert werden, was
selten geschieht.
In der elektronischen Welt kann nichts anderes gelten als in
der gedruckten Welt: Zitierfähigkeit setzt das für einen längeren
Zeitraum garantierte Vorhandensein des betreffenden Referenzobjekts und dessen
Zugänglichkeit voraus. Man erkennt daran, daß die eben behandelte
Frage der (auch institutionell) dauerhaften Archivierung des Internets für
die Zitierfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. In welcher Richtung
eine erste Lösung denkbar ist, zeigt die auf das Internet-Archiv bei
http://www.archive.org/ aufgesetzte
Wayback-Machine, die mit dem Kommando „Take me back!“ das Aufrufen
früherer Zustände des World Wide Web ermöglicht. Hier gewinnt die
Praxis, beim Zitieren von Internet-Adressen das Datum des Besuchs dieser Adresse
beizufügen, zum erstenmal praktische Bedeutung. Denn die Wayback-Machine
erlaubt eine datumsbezogene Abfrage bezogen auf URL´s (= Uniform Resource
Locators, vgl.
http://www.w3.org/Addressing/).
Zitierfähigkeit setzt im strengen Sinne noch ein weiteres
voraus: Der „Name“ (genauer: Die Kennzeichnung), womit auf eine
Quelle gezeigt wird, muß dauerhaft gleichbleiben. Dies ist, wenn wir auf
unsere Erfahrungen mit „richtigen“ Büchern (nicht
Loseblattsammlungen) zurückgreifen, dort problemlos der Fall: Eine neue
Auflage hat im Sinne des Kennzeichnens auch einen neuen Titel, denn zur
Identifizierung wird die Auflagenbezeichnung mit herangezogen. Begreifen wir im
Internet die URL als Äquivalent zum Buchtitel, so entsteht ein Problem: Der
Inhalt des Buches kann sich nicht so in Bewegung setzen, daß er irgendwo
unter einem anderen Titel (im eben beschriebenen kennzeichnenden Sinne) landet
(von Urheberrechtsverletzungen einmal abgesehen). Im World Wide Web kann aber
der unter einer bestimmten URL abrufbare Inhalt eine Wanderung antreten und
später nur unter einer anderen URL erreichbar sein. Kritiker sprechen hier
gerne vom World Wide Web als „Wanderdüne“. Eine erste
Lösung für dieses Problem bietet die eben besprochene Wayback-Machine:
Soll ein zitierter Text überprüft werden, der sich nicht mehr unter
der URL befindet, unter der er zitiert worden ist, erlaubt die Wayback-Machine
den Aufruf des früheren Zustandes unter der im Zitat benutzten URL, wenn
der Zitierende ein Datum des Aufrufs beigefügt hat.
Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß die eben
referierte Architektur nicht die zweckmäßigste ist. Denn es wird in
ihr ein Mangel (Der Inhalt wandert, ohne die Kennzeichnung
„mitzunehmen“) nur kompensiert. Besser wäre es, den Mangel
prinzipiell zu beseitigen, und dem „wandernden“ Inhalt dauerhafte
Kennzeichnungen mitzugeben. Standards für solche „persistent
identifiers“ existieren bereits (vgl.
http://www.ddb.de/professionell/carmen_aps.htm#ap4).
Damit ist auch die für die Zitierfähigkeit wichtige
Anforderung der „Persistenz“ der Kennzeichnungen im World Wide Web
kein prinzipielles Problem mehr.
Zum Schluß sei an dieser Stelle etwas angemerkt, was im
Vergleich der uns vertrauten Druckmedien mit den elektronischen Medien ein
durchlaufendes Prinzip sein sollte: Es geht um einen fairen Medienvergleich.
„Fairness des Vergleichs“ bedeutet nun in diesem Kontext, daß
man nicht eine falsche Gegenüberstellung vornimmt, die etwa klassischen
Medien durchgehend Zitierfähigkeit zuschreibt und elektronischen Medien
diese Zitierfähigkeit durchgehend abspricht. Widerlegungsinstanzen für
diese antagonistische Sicht der Dinge wurden bereits genannt. Das wahre Bild ist
also differenzierter. Im Sinne einer solchen differenzierten Sicht der Dinge
kann man dann etwa auch Fragen wie die folgende aufwerfen: Ist die
Zitiersituation bei einer Referenz auf hundert gedruckte Exemplare besser als
bei einer Referenz auf Hundert mal x elektronisch verteilte Exemplare? Erst in
der Konsequenz solcher Fragestellungen wird ein fairer Medienvergleich
möglich.
These 8: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten auch bei
Druckveröffentlichungen das Recht behalten, ihre Werke in
nicht-kommerzieller Weise elektronisch zu publizieren.
Zunächst: Zahlreiche wissenschaftliche Verlage
praktizieren dies bereits weltweit so. Trägt man diese These aber in
Deutschland juristischen Verlagen vor, stößt man kaum auf positive
Resonanz. Überwiegend wird argumentiert, daß Druckwerke bei dieser
Politik nicht mehr absetzbar seien. Dabei wird verkannt, daß es empirische
Erkenntnisse gibt, die gegen diese Annahme sprechen. Wer elektronisch ein Werk
mehrfach konsultiert hat, wird irgendwann ernsthaft erwägen, dieses Werk zu
kaufen. Insofern gleichen die elektronischen frei zugänglichen
Publikationsorte den Bibliotheken: Auch dort werden Bücher konsultiert, die
man zunächst nicht kauft. Wenn man aber erkannt hat, daß man auf ein
bestimmtes Werk dauerhaft angewiesen ist, wird man zum Kauf schreiten –
sofern der Preis als angemessen erscheint. Natürlich gibt es einen
Unterschied zwischen frei zugänglichen elektronischen Bibliotheken und
traditionellen Bibliotheken: Das Kopieren der Werke in den freien elektronischen
Bibliotheken ist leichter. Indessen muß man den Aufwand realistisch
betrachten, der zwischen der Übertragung auf den eigenen Rechner und dem
Herstellen eines ansprechenden Lese-Exemplars liegt: Um diesen Aufwand zu
ersparen, zahlt man gerne einen angemessenen Preis. Und Lesen auf dem Bildschirm
will man ja wirklich nicht (dies übrigens im vorliegenden Zusammenhang ein
schöner übergreifender Konsens). Funktional sind deshalb freie
elektronische Bibliotheken eher Nachschlage-Bibliotheken.
Um zu zeigen, daß die skizzierten empirischen Annahmen
eine ernsthafte Prüfung verdienen, sei auf den Mohr-Siebeck-Lesesaal
verwiesen. Dort liegen bereits seit geraumer Zeit ganze Bücher im Internet
für eine bestimmte Zeit frei zugänglich auf. Im Augenblick des
Verfassens dieser Zeilen handelt es sich um
Luther - zwischen den Zeiten Eine Jenaer
Ringvorlesung. Herausgegeben von Christoph Markschies und Michael
Trowitzsch 1999. V, 239 Seiten. ISBN 3-16-147236-5
Und einladend heißt es dazu:
„Sie können das Buch als Datei im PDF-Format
herunterladen, indem Sie auf das Titelbild klicken. Die Datei hat einen
Umfang von 1046 KB.“
Es ist nicht anzunehmen, daß dieser Lesesaal von
Mohr-Siebeck kontinuierlich bestückt würde, wenn es dem Absatz der
betreffenden Werke schaden würde.
Als weiteres Beispiel sei das Geschäftsmodell von
„European Science Publisher“ genannt.
In diesem Modell behalten Autorinnen und Autoren das Recht zur
nicht-kommerziellen Publikation des elektronischen Werkes, das im Druck bei
„European Science Publisher“ erscheint.
These 9: Das nachhaltig zu wünschende wirtschaftliche Überleben der
Druckprodukte kann nur durch neue Strategien gesichert werden, die das
elektronische Publizieren einbeziehen.
Die vorliegenden Überlegungen zum elektronischen
Publizieren folgen nicht einer Logik des „Entweder-Oder“. Vielmehr
ist es entscheidend wichtig, daß Druckprodukte weiterhin eine
wirtschaftliche Grundlage haben, weil wir im kulturellen Gesamtinteresse auf
Druckprodukte nicht verzichten können. Da dies in Deutschland allseits
akzeptiert ist, ist eine nähere Darlegung der Gründe hier nicht
erforderlich. Insofern kann auf die Schrift von Vittorio E. Klostermann
„Verlegen im Netz – Zur Diskussion um die Zukunft des
wissenschaftlichen Buches“ verwiesen werden. Sie findet sich im Internet
unter der Adresse
Was die Betonung der positiven Seiten einer Kultur des Buches
angeht, kann ich dieser Schrift nahezu ohne Einschränkungen folgen. Erst
wenn die Betonung der Stärken des Papiers und des Buches gegen die
Notwendigkeit elektronischen Publizierens ins Feld geführt und mit einer
Perhorreszierung des Internet verbunden wird, trennen sich die Wege.
Richtigerweise gilt ein „Sowohl – Als auch“, weil die
traditionelle und die elektronische Repräsentation sich hervorragend
ergänzen und die jeweils gegebenen Schwächen (ja, auch das Buch hat
sie bei allen sonstigen Vorzügen) kompensieren. Für diese These
liefert übrigens die Schrift Klostermanns, die „bi-medial“
existiert (im Druck zum Preise von DM 10.- und elektronisch kostenlos) einen
interessanten Beweis: Nur in der elektronischen Fassung ist es möglich, den
per Link in Bezug genommenen Texten nachzugehen. Die Druckfassung kann diese
Möglichkeit nicht bieten. Deswegen heißt es dort auch mit aller
wünschenswerten Offenheit: „Unter den blau unterstrichenen
Passagen im Text liegen ‚Links’, mit denen in der Netzversion dieses
Beitrags zu anderen Texten gesprungen werden kann.“ (Im Original ohne
Seitenzahl auf dem ersten Blatt verso.) Kann man wirklich bezweifeln, daß
hier die elektronische Repräsentation des Textes ein Mehr an
Wissensvernetzung im Vergleich zur Druckfassung bringt? Diese rhetorische Frage
dient nicht dazu, den Respekt gegenüber der Druckfassung zu mindern: Ich
schätze sie in ihrem eigenen Recht und lese gerne an wechselnden Orten
darin (auch im Schwimmbad, worauf manche Skeptiker des Elektronischen Wert
legen). Aber unter dem anderen Aspekt des Wissensnetzwerks ist die elektronische
Repräsentation der Druckfassung überlegen. Warum also das eine gegen
das Andere ausspielen?
Jenseits der methodisch-prinzipiellen Argumentation stellt
sich eine praktische Frage: Könnte es sein, daß Print-Produkte nur im
Kontext neuer Koexistenz-Strategien mit elektronischen Produkten eine ernsthafte
Überlebenschance haben? Wie gesagt: Dieses Überleben ist
wünschenswert. Gibt es nun derartige Koexistenz-Strategien? Prominente
Beispiele zeigen, daß kühl wirtschaftlich kalkulierende Verlage in
dieser Richtung denken. So garantiert Springer mit dem Programm
„Online-First“ Autorinnen und Autoren, daß für den Druck
akzeptierte Beiträge sofort und vor Drucklegung im Internet erscheinen,
zitierfähig schon in diesem Stadium, da mit einem „Digital Object
Identifier“ (DOI) versehen.
These 10: Elektronisches Publizieren erfordert eine neue Methodologie des
wissenschaftlichen Kooperierens.
Dieser letzte Punkt ist eigentlich der mit dem
größten Gewicht, weil er die Perspektive eines Aufrechnens von
Medienvor- und nachteilen überschreitet. Sehen wir die Chancen des
elektronischen Publizierens als eine seriöse Erweiterung unserer
wissenschaftlichen Handlungsmöglichkeiten an, stellt sich konsequenterweise
die Frage, wie wir mit diesen neuen Handlungsmöglichkeiten methodisch
umgehen wollen. Beim Nachdenken über diesen Punkt verdient der Gedanke
Berücksichtigung, daß „wir“ vielleicht bereits
früher einmal in einer vergleichbaren Situation waren. So wie Glossatoren,
Postglossatoren und Kommentatoren Gedanken über einen juristischen
Ausgangstext weitergesponnen haben, können wir im World Wide Web ein
assoziatives Netz vergleichbarer Art weiterweben. Es ist wirklich so, wie
Rüfner mit Blick auf diese schon seinerzeit erkannten und realisierten
Möglichkeiten geschrieben hat:
„Iuri Romano medii aevii operam danti similitudo
inter ‚Hypertext’ et modum, quo Accursii glossae cum legibus
Coporis Iuris coniunguntur, perspicua est: Singula verba legum signantur, ut
pateat ea in glossa explicari. Item glossae indicationes legum aliarum et
glossarum continentur.“
Man sollte diese nicht nur imaginierte kulturelle Brücke
betreten, um das World Wide Web richtig zu verstehen.
Am Ende bleibt, damit der Autor seinem Plädoyer treu
bleiben kann, nur eine Frage zu beantworten: Wo befindet sich der hier gedruckte
Text im Internet? Die Antwort lautet: In der „Saarbrücker
Bibliothek“ unter der Einstiegsadresse
katalog.php,
die zugleich den Zugang zu den weiteren elektronischen Veröffentlichungen
dieser Bibliothek gestattet.
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