Gerken - Rieble - Roth - Stein - Streinz
"Mangold" als ausbrechender Rechtsakt?
Ein Rechtsgutachten
Das Bundesverfassungsgericht steht unmittelbar nach seinem Lissabon-Urteil vor einer weiteren grundlegenden Entscheidung: Wann überschreitet der EuGH seine Kompetenzen? In diesem Fall liegt ein "ausbrechender Rechtsakt" vor, der - so das Lissabon-Urteil - in Deutschland nicht angewendet werden darf. Der erste Präzedenzfall steht nun vor der Tür. Das Bundesverfassungsgericht muss über das Mangold-Urteil des EuGH entscheiden. Darin hatte der EuGH erklärt, dass ein Teil der Hartz-Reformen gegen das europäische Grundrecht "Verbot der Diskriminierung wegen des Alters" verstoße.
Zu dieser Problematik haben sich Lüder Gerken (Centrum für Europäische Politik, Freiburg im Breisgau); Volker Rieble (Ludwig-Maximilians-Universität München, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht), Günter H. Roth (Universität Innsbruck, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht), Torsten Stein (Universität des Saarlandes, Lehrstuhl für Europarecht und Europäisches Öffentliches Recht) und Rudolf Streinz (Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht) in einem Rechtsgutachten geäußert.