Saarbrücker Bibliothek

Thomas Gergen

Rechtsanwälte im und aus dem Landkreis Saarlouis  * 




I n h a l t s ü b e r s i c h t
I.   Zur allgemeinen Geschichte von Justiz und Anwaltschaft an der Saar
II.   Lebensläufe von Anwälten aus dem Landkreis Saarlouis (ca. 1860 bis ca. 1960)
III.   Resultat und Ausblick
      1.     Resultat
      2.     Ausblick



Der Landkreis Saarlouis umfasst die Amtsgerichtsbezirke Saarlouis und Lebach, die beide zum Landgericht Saarbrücken bzw. zum Oberlandesgerichtsbezirk Saarbrücken gehören. Angestoßen durch die Studie von Peter Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar 1800-1960: Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes[1] stellte sich die Aufgabe, einmal diejenigen Anwälte und ihre Biographien zusammenzutragen, die für unseren Landkreis insbesondere im Zeitraum von 1860 bis 1960 von Belang sind.
In anderen Regionen und Staaten gab es dazu bereits ähnliche Untersuchungen[2]. Bislang gab es für die Saargegend lediglich Darstellungen zur Geschichte der Gerichte[3].
Es lohnt sich also, im Folgenden einige Lebensläufe der Anwälte zu würdigen, die entweder in den beiden Gerichtsbezirken Saarlouis und Lebach praktizierten bzw. zumindest im Landkreis geboren und/oder andernorts als Anwalt tätig waren. Dabei sei betont, dass die Darstellung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und will, sondern im Gegenteil ergänzungsbedürftig ist. Vor der Würdigung der einzelnen Lebensläufe (II) sowie dem Resultat und Ausblick (III) müssen noch wesentliche Informationen zum besseren Verständnis von Gerichts- und Anwaltsgeschichte vorausgeschickt werden (I).
I.  Zur allgemeinen Geschichte von Justiz und Anwaltschaft an der Saar
Das Land an der Saar hat sich in mehreren historischen Entwicklungsstufen zum Saarland in seinen heutigen Grenzen entwickelt[4]. Dort bildeten, wie anderswo auch, die Rechtsanwälte bis weit ins 20. Jahrhundert hinein eine kleine bildungsbürgerliche Elite, deren Zahl und Bedeutung erst im Verlauf gesamtgesellschaftlicher Modernisierungs- und Verrechtlichungsprozesse wuchs. Der Einfluss des französischen Rechts und Rechtssystems, für das sich vor allem das liberale Bürgertum stark machte, blieb auch nach 1815 bestehen und war dafür verantwortlich, dass die Entwicklung der Anwaltschaft in der preußischen Rheinprovinz und in den preußischen Kernlanden sehr unterschiedlich verlief[5].
Während in der Rheinprovinz die charakteristische Zweiteilung in "Amtsprofession", also staatlich ernannte Advokat-Anwälte, und "freien Beruf" vorherrschte (auch "gemäßigte Professionalisierung von oben" genannt), führte Preußen eine "Professionalisierung von oben" ein; daraus entwickelte sich eine anwaltliche "Amtsprofession", deren Mitgliedern der Staat durch das Prinzip der geschlossenen Zahl und festgelegte Gebührentarife ein Funktionsmonopol und damit ein standesgemäßes Einkommen garantierte.
Als das Landgericht Saarbrücken im Jahre 1835 seinen Geschäftsbetrieb aufnahm, traten ausschließlich "Advokat-Anwälte" auf, so dass der vielerorts auftretende Konflikt zwischen freiberuflichen und staatlich ernannten Advokat-Anwälten ausbleiben konnte. Mit der Rechtsanwaltsordnung von 1878, einem Reichsgesetz, trat die endgültige Professionalisierung der Anwaltschaft ein, an der sich bis heute nichts geändert hat (Bundesrechtsanwaltsordnung = BRAO).
Anwälte, die nur als Amtsgerichtsanwälte zugelassen waren und nicht mehr als Notar-Anwälte, gab es an den drei Amtsgerichtsorten Saarlouis, Völklingen und Sulzbach seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer mehr. Der erste Saarlouiser Amtsgerichtsanwalt Franz Gunck ließ sich 1888 bereits aus der Liste der Anwälte, in die er erst 14 Monate vorher aufgenommen worden war, löschen, da er zum Notar in Odenkirchen bestellt worden war. Sein Nachfolger in Saarlouis, Rudolf Vieten, praktizierte bis 1897. Zulassungen zur Anwaltschaft erhielten aber auch die Notare August Brandt (1889-1912), Richard Winscheid (1898-1903) und Dr. Karl Mathieu (1900-1909). Reine Anwaltskanzleien waren in Saarlouis die von Franz Levacher (seit 1908), Dr. Karl Bohn (1909-1915), Dr. Peter Haag (1911-1919)[6], Dr. Eduard Donnevert (seit 1912), Gustav Levy (1913-1922), Dr. Peter-Josef Flesch (seit 1919) und Ernst Kropf (seit 1920)[7].
Die saarländische Anwaltschaft war bis zum Ende des Ersten Weltkrieges eindeutig eine bürgerlich-konservative. Erst unter der Völkerbundsregierung (1920-1935) ergriffen einige Anwälte auch Partei für die Sozialdemokratie. Die stille Duldung des nationalsozialistischen Unrechtsstaats, im Saarland erstaunlicherweise auch unter der Nicht-NS-Regierung bis 1935, bzw. die mehr oder weniger aktive Teilnahme an ihm machten den demokratischen Neubeginn nach 1945 mit einer Anwaltschaft, die zu nahezu 80% der NSDAP angehört hatte, zu keinem einfachen Unterfangen; dies resultiert aus den vielen Epurationsverfahren der ersten Nachkriegsjahre[8].
Die Reorganisation der Anwaltschaft in der Nachkriegszeit war sodann ein schwieriger Prozess. Fast 20 Jahre nach der Selbstauflösung der saarländischen Anwaltvereine wurde am 30. April 1954 im Saarlouiser Hotel Hermes der Saarländische Anwaltverein gegründet. Am 12. Mai 1954 informierte der Erste Präsident, Dr. Eugen Winter, den Botschafter Frankreichs über den Gründungsakt. Bei der konstituierenden Sitzung des Vereins, der am 22. Juli 1954 ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken eingetragen wurde, waren lediglich 17 Anwälte anwesend. Am 11. Juni 1954 zählte der Verein bereits 37 Mitglieder[9].
Für die saarländische Anwaltschaft trat zusätzlich die Spaltung der Volksabstimmung von 1955[10]. Aus dem Landkreis plädierte der Saarlouiser Rechtsanwalt und spätere Ministerpräsident des Saarlandes Dr. Hubert Ney vehement gegen das von Johannes Hoffmann favorisierte Europäische Saar-Statut[11].
II.  Lebensläufe von Anwälten aus dem Landkreis Saarlouis
(ca. 1860 bis ca. 1960)
Es folgen in alphabetischer Reihenfolge die Kurzbiographien von insgesamt 24 auszumachenden Rechtsanwälten, über die nähere Informationen vorliegen[12]:
 
Ackermann, Heinrich
Der in Quierschied 1894 geborene Heinrich Ackermann fungierte in den Jahren 1926-28 als Hilfsrichter bei den Amtsgerichten Lebach, Ottweiler und Tholey, seit 1928 als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Lebach und Landgericht Saarbrücken [S. 481].
Beaumont, Werner
Justizrat Dr. Werner Beaumont, geboren 1922 in Saarlouis, ging nach seiner Zweiten Staatsprüfung in Saarbrücken 1951 als Anwaltsassessor zu Eugen Winter und Charles Levy, ab 1952 trat er als Rechtsanwalt in Saarbrücken auf [S. 483].
Als Heidelberger Dissertationsschrift ist überliefert: Die Rechtsstellung des unehelichen Kindes im 17. und 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Findelwesens aus dem Jahr 1948 (124 S.).
Blumann, Paula
Ferner ist Paula Blumann (-Wolf) zu nennen, die am 5. Januar 1906 in Rehlingen geboren wurde. Nach ihrem Studium in Freiburg, Frankfurt und Köln in den Jahren 1926 bis 1930, der ersten Staatsprüfung 1930 und der großen Staatsprüfung[13] in Berlin 1934 arbeitete sie seit 1934 als Rechtsanwältin beim Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken. Nachdem sie 1952 Richterin am Landgericht Saarbrücken geworden war, wurde sie 1958 zur Landgerichtsdirektorin ernannt. Sie schied im Januar 1971 aus dem Richterdienst aus [S. 485].
Caspari, Ludwig
Der 1909 in Rübenach geborene und 1962 in Saarlouis verstorbene Ludwig Caspari war seit 1935 in Saarlouis als "Helfer in Steuersachen" im Steuerberatungsbüro seines Schwiegervaters tätig, seit 1959 Rechtsanwalt in Saarlouis [S. 490].
Donnevert, Eduard Josef
Dr. Eduard Josef Donnevert[14], 1883 in Saarlouis geboren, war seit 1912 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis [S. 493]. Der Grabstein der Familie Donnevert auf dem Alten Friedhof in Saarlouis weist als Todesjahr für Dr. jur. Eduard Donnevert das Jahr 1941 aus[15].
Flesch, Peter-Josef
Seit 1919 war auch Dr. Peter-Josef Flesch, geboren 1886, gestorben 1953 in Saarlouis, Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis [S. 495].
Flesch promovierte zum Dr. iur. im Jahre 1912 mit der Schrift "Die staatsrechtlichen Grundlagen der lippischen Regentschaft von 1891 - 1905" (83 S.) in Straßburg.
Görtz, Josef
Justizrat Josef Görtz, geboren 1899 in Losheim, gestorben 1974 in Saarlouis, war seit 1930 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis, zunächst bei Dr. Donnevert, sodann seit Mai 1931 in eigener Praxis. 1948 wurde er als Rechtsanwalt in Saarlouis wieder zugelassen und 1969 zum Justizrat ernannt [S. 499].
Hanau, Fred
Dr. Fred (Siegfried Fritz) Hanau, 1903 in Saarlouis geboren, 1975 in Saarbrücken gestorben, israelitischen Bekenntnisses, legte 1921 das Abitur in Saarlouis ab, studierte und promovierte in Leipzig 1928 mit dem Opus "Pädagogische Ausgangspunkte des gesetzlichen Jugendschutzes" (IV + 116 S.) zum Dr. iuris.
Nachdem er als Rechtsanwalt in Frankfurt von 1931 bis 1933 gearbeitet hatte, musste er 1933-35 nach Paris emigrieren, 1935 ging er nach Palästina. Seit 1950 war er wieder Rechtsanwalt in Saarbrücken [S. 501].
Haßlocher, Alban
Alban Haßlocher, geboren 1905 in Gersheim, war seit 1932 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis, seit 1934 beim Landgericht Saarbrücken. Als Rechtsanwalt in Saarlouis wurde er 1947 wieder zugelassen [S. 501].
Kropf, Ernst
Ernst Kropf, 1963 in Saarlouis gestorben, Studium in Berlin und Leipzig, war seit 1920 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis, seit 1928 beim Landgericht Saarbrücken. 1946 wurde er in Saarlouis erneut als Rechtsanwalt zugelassen, 1952 zum Justizrat ernannt. Kropf praktizierte bis 1954 [S. 510].
Leibl, Carl Jacob
Über den in Köln 1830 geborenen Carl Jacob Leibl, 1857 zum Advokaten ernannt, 1858 zum Anwalt beim Landgericht Saarbrücken und Notariats-Kandidaten bestellt, ist folgendes bekannt: Ende 1870 erhielt er vom preußischen Justizministerium einen disziplinarischen Verweis, weil er am 16. Juli 1870, d. h. bei Ausbruch des Krieges, seinen Amtssitz in Saarlouis eigenmächtig verlassen hatte und erst am 5. August 1870 zurückgekehrt war. Die von Leibl vorgebrachte Rechtfertigung, dass er geflohen sei, um seine Familie in Sicherheit zu bringen, fand hingegen im Ministerium weder Glauben noch Verständnis [S. 99]. Nachdem Leibl 1880 noch Notar in Waldbroel und seit 1883 in Düren war, wurde er 1900 zum Justizrat ernannt. 1911 ging er in den Ruhestand [S. 513].
Levacher, Franz
Franz Levacher, 1880 in Saarlouis geboren, war seit 1908 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis. Mit Dr. Hubert Ney (siehe unten) hatte er von 1919 bis 1935 eine gemeinsame Praxis. 1919-1934 war Levacher Mitglied des Zentrums, Fraktionsführer des Zentrums im saarländischen Landesrat sowie Sprecher zu außenpolitischen Problemen im Landesrat und Sprecher des Zentrums bei den Genfer Delegationen.
In dem im Jahre 1929 in Saarbrücken erschienenen Buch "Das Saargebiet: seine Struktur, seine Probleme", hg. unter Mitwirkung von Saar-Politikern und Vertretern der Wissenschaft von Fritz Kloevekorn, schrieb Franz Levacher das Geleitwort.
Seit 1. November 1935 war er Mitglied der NSDAP sowie Leiter der Rechtsberatungsstelle des NSRB (= National-Sozialistischer Rechtswahrer-Bund) in Saarlouis [S. 514].
Levy, Gustav
Ein über die Kreisgrenzen hinaus bekannter Jurist war Justizrat Gustav Levy, der in Saarbrücken 1886 sowohl geboren als auch 1966 gestorben war. Er studierte Rechtswissenschaft in Berlin, München und Bonn und legte 1913 die große Staatsprüfung in Berlin ab und ließ sich sogleich im selben Jahr als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis, seit 1922 auch beim Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken nieder. Im Mai 1922 trat er in die Sozietät der Brüder Albert und Eugen August ein. Am 16. Februar 1936 wurde er auf eigenen Antrag aus der Anwaltsliste gelöscht, emigrierte zunächst nach Straßburg, von Herbst 1936 bis Mai 1940 nach Neuilly-sur-Seine. Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in den unbesetzten Süden Frankreichs im November 1942 tauchte Levy in die Illegalität unter bis November 1944 mit Aufenthaltsorten in Navarreux, Jurancon, Ste.-Feyre (in der Creuse) und Pau. Er wählte den Decknamen Georges Levacher. In Paris hielt er sich zwischen November 1944 und März 1945 auf und kehrte im Oktober 1945 nach Saarbrücken zurück, wo er im Dezember desselben Jahres seine Anwaltspraxis wieder aufnahm. 1955 - 62 war er Mitglied des Ehrengerichtshofs der Anwaltskammer, 1956 wurde er zum Justizrat ernannt.
Sehr wichtig war seine Zugehörigkeit zur Verfassungskommission und zum Verfassungsausschuss der Gesetzgebenden Versammlung. Von 1947-1952 war er Mitglied des Saarländischen Landtages. Seiner Partei, der Demokratischen Partei Saar, DPS, kehrte er 1950 den Rücken[16]. Er wurde 1955 Erster Vizepräsident der Europa-Union Saar, und war dort später im Landesausschuss. Schließlich war er Präsident der Christlich-Jüdischen Arbeitsgemeinschaft im Saarland  [S. 515][17].
Gustav Levy war einer der insgesamt 64 Anwälte, die zwischen 1885 und 1915 an saarländischen Amtsgerichten zugelassen wurden, nämlich 1913. Die meisten von ihnen waren eigentlich königliche Notare, die sich zeitweise auch als Rechtsanwälte in den ländlichen Amtsgerichtsbezirken betätigten und oft schon nach ein paar Jahren Notarstätigkeit an einen anderen Dienstort in der preußischen Rheinprovinz versetzt wurden [S. 85].
Gustav Levy trat 1922 in die wohl bedeutendste Anwaltspraxis im Saargebiet ein, nämlich der der Brüder Albert und Eugen August. August und August vertraten regelmäßig die Interessen großer saarländischer Unternehmen wie die des Neunkircher Eisenwerks, der Burbacher Hütte, der Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke oder die Mannesmann-Röhrenwerke [S. 251]. Die Brüder August wurden auf eigenen Antrag am 21. und 23. Februar 1935 aus der Liste der Rechtsanwälte gestrichen und emigrierten nach Frankreich [S. 482].
Zu den 37 Personen, die der neugegründete Saarländische Anwaltverein bereits am 11. Juni 1954 zu seinen Mitgliedern zählte, gehörte auch Gustav Levy [S. 349/350].
Dr. Alfred Levy, Senatspräsident beim Oberlandesgericht, und der Rechtsanwalt Gustav Levy, die beide keine Brüder waren, obwohl mitunter irrtümlicherweise als solche bezeichnet, gehörten von Mai bis September 1947 der Verfassungskommission des Saarlandes an, Alfred Levy als Fachmann und Vertrauensmann der Militärregierung, Gustav Levy als Vertreter der DPS. Gustav Levy wurde sodann Mitglied des Landtages und des Verfassungsausschusses der Gesetzgebenden Versammlung, da der Brauereibesitzer Gustav Bruch sein Mandat, das er für die DPS bei der Landtagswahl errungen hatte, bereits am 14. Oktober 1947 niedergelegt hatte und Gustav Levy nachrücken konnte. Levy trat am 2. Dezember 1950 zusammen mit den Abgeordneten Richard Kradziewski und Dr. Georg Blank aus der DPS aus, nachdem ihm eine weitere Mitarbeit in der Partei durch die Haltung des Vorstandes um Richard Becker und Dr. Heinrich Schneider[18] unmöglich schien. Bis 1952 blieb Levy fraktionsloses Mitglied des Landtages.
Als Anwalt vertrat Levy wiederholt die Interessen jüdischer Emigranten, die ihren Anspruch auf Wiedergutmachung geltend machten [S. 353-54]. Gustav Levy beschäftigte sich in seinen Reden als Landtagsabgeordneter wiederholt mit der Wiedergutmachung. Während der 2. Lesung des "Gesetzes über die Wiedergutmachung der den Opfern des Nationalsozialismus zugefügten Schäden" am 30. Juli 1948 beklagte er den Umstand, dass bis jetzt noch kein Schritt zur Wiedergutmachung unternommen worden sei, die nicht nur materielle Hilfe bieten, sondern "zunächst einmal ein moralischer und seelischer Akt" sein sollte. Während der 1. Lesung des "Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über die Wiedergutmachung der den Opfern des Nationalsozialismus zugefügten Schäden" am 8. Juni 1951 plädierte er für eine Erhöhung der Entschädigung. Levy wörtlich: "Alle diese Debatten erfüllen mich mit tiefem Schmerz [...] weil ich immer wieder die Feststellung treffen muss, dass die Opfer des Nationalsozialismus längst vergessen und, selbst wenn sie noch am Leben sind, begraben sind im Bewusstsein der Mehrheit" [S. 355][19].
Marx, Otto
Dr. Otto Marx[20], israelitisch, war seit 1922 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis und Landgericht Saarbrücken, 1934/35 Vorstandsmitglied der "Saarländischen Wirtschaftsvereinigung". Am 23. Januar 1935 wurde er aus der Anwaltsliste gelöscht und emigrierte. Nach dem Krieg wurde er Landgerichtsrat in Saarbrücken [S. 517].
Mathieu, Karl
Zu erwähnen ist ferner Justizrat Dr. Karl Mathieu[21], 1872 geboren und 1942 in Saarlouis gestorben. Seit 1900 trat er als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis auf, von 1909-1942 verwaltete er ein Notariat in Saarlouis [S. 517].
Muth, Johann Peter
1844 wurde in Saarlouis der Geheime Justizrat Dr. Johann Peter Muth geboren, der 1922 in Saarbrücken bei einem Unfall verstarb. Muth war Mitbegründer der "Saarpost" in Saarbrücken und der "Saar-Zeitung" in Saarlouis sowie Verfasser mehrerer Bücher rechts- und landesgeschichtlichen sowie kirchenrechtlichen Inhalts [S. 520]. Es seien erwähnt:
Beiträge zur Lehre von den Pfarreien nach Staats- und Kirchenrecht, Saarlouis: Verlag der Aktienbuchdruckerei, 1892;
Die französisch-rechtlichen Pfarreien und ihre Neuumschreibung: auf Grund der Convention vom 26 messidor IX 15. Juli 1801, unter Berücksichtigung der Neuorganisationen in den ehemaligen Bisthümern Aachen, Mainz, Metz und Trier, Saarlouis: Verlag der Aktien-Buchdruckerei, 1892 (VII + 234 S.);
Die französisch-rechtlichen Pfarreien nach der vermögensrechtlichen Seite und in ihrer modernen Entwickelung unter der preußischen Gesetzgebung, Saarlouis: Verlag der Aktien-Buchdruckerei, 1893 (IV + 296 S.);
Das Bürgerhospital Saarbrücken: eine Denkschrift, St. Johann: Schaede, 1894 (64 S.);
Das Kollegiat-Stift St. Arnual, die General-Kirchen-Schaffnei der Grafschaft Saarbrücken und die Bruderschaftsgüter der Ortskirche St. Johann: ein Beitrag zur Entwicklung des evangelischen Kirchenrechts der vormaligen Grafschaft Saarbrücken, St. Johann: Courths, 1904 (VI, 104 S.);
Die Kongregation unserer lieben Frau von Trier: Welschnonnenkloster, eine kirchenrechtliche Studie zur Entwicklung des Instituts der Religiösen Genossenschaften unter dem französischen Konsulat und ersten Kaiserreich, Straßburg: Heitz, 1907 (VIII, 248 S.);
Das evangelische Stift St. Arnual in Saarbrücken: lokalkirchliches Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, ein Beitrag zur Entwicklung des rheinisch-evangelischen Kirchenvermögensrechts, Straßburg: Heitz, 1908 (XV, 470 S.);
Seine juristische Dissertation schrieb Muth zu einem klassisch römisch-zivilrechtlichen Thema, nämlich zur Wahlschuld: De obligatione alternativa, Berlin: Lange, 1867 (42 S.). Bei der Wahlschuld (obligatio alternativa) werden zwei oder mehrere Leistungen geschuldet, aber in der Weise, dass der Gläubiger lediglich eine einzige erhalten soll, weswegen in den Digesten auch von "duae in obligatione, una in solutione" die Rede ist[22]. Wenn von den Parteien nichts Abweichendes bestimmt wird, hat bei der Wahlschuld der Schuldner die Wahlbefugnis unter den geschuldeten Leistungen[23].
Johann Peter Muth gehörte der im Kulturkampf bekämpften und später als "national unzuverlässig" diffamierten Zentrumspartei an. Obwohl Muth seit 1869 Advokat beim Landgericht Saarbrücken war, wurde er, was aufgrund der langen Wartezeit sehr ungewöhnlich war, erst im Oktober 1876 zum Anwalt ernannt. Die Ursache dürfte in einem Vorfall zu suchen sein, den die preußische Verwaltung der Rheinprovinz wahrscheinlich als unerträgliche Provokation empfunden hatte: Muth hatte am 20. Januar 1869 in Saarlouis mit seinem Schwiegervater "und einigen anderen guten Saarlouisern der alten Garde" den 100. Geburtstag des Marschall Ney, der bekanntlich in Saarlouis geboren war, gefeiert. Für dieses "Verbrechen" waren er und seine Frau in den ersten Augusttagen 1870, also zu Beginn des deutsch-französischen Krieges, aus ihrer Heimatstadt Saarlouis ausgewiesen worden. Muth saß für das Zentrum von 1886 bis zum Zusammenschluss der Saarstädte und von 1909-1919 in der Stadtverordnetenversammlung von St. Johann bzw. von Saarbrücken. In dieser Zeit wurde er dreimal zum Beigeordneten gewählt, doch dreimal hatte sich auch Wilhelm II., König von Preußen und Deutscher Kaiser, geweigert, Muths Wahl zu bestätigen. In den Wahlen 1884 sowie 1902 und 1903 bewarb er sich im Wahlkreis Saarbrücken vergeblich um ein Reichstagsmandat, wobei er bei den letzten beiden Wahlen jeweils Heinrich Boltz unterlegen war. Zu den Mitgliedern des Anwalt-Vereins Saarbrücken e.V. zählten alle Saarbrücker Landgerichtsanwälte, die durchaus unterschiedlichen politischen Parteien angehörten; lediglich Muth fehlte. Nicht verwunderlich ist, dass den Vorsitz des Vereins just der Geheime Justizrat Heinrich Boltz führte [S. 97 - 98]. Eine verhängnisvolle Rolle sollte die später als "Muth-Brief" bezeichnete Petition der Vertreterkonferenz der Katholiken des Saargebiets an den Hohen Kommissar der französisch-amerikanischen Angelegenheiten namens Tardieu spielen. Diese Petition wurde auf dem Titelblatt der "Volksstimme"[24] publiziert und nahm Bezug auf die Gründe, die in der Beratung der Sitzung der Führer der ehemaligen Zentrumspartei und der Dekane der Priesterschaft des Saargebiets im Presbyterium von St. Johann vom 24. Juni 1919 protokolliert worden waren[25]. Die Konferenz bat darum, zum einen Johann Peter Muth zum Mitglied der Regierungskommission des Saargebiets zu ernennen, und zum anderen General Andlauer in all seinen Funktionen zu belassen. In dem Sitzungsprotokoll versprach man vollkommene Loyalität der zukünftigen Regierung gegenüber, "von welcher die Katholiken hoffen und erwarten, dass sie besser als das alte preußische Regime, die Rechte, Gewohnheiten und Gebräuche der Bevölkerung achtet, auch die Meinungen in allen kulturellen Aufgaben und Arbeiten, insbesondere bezüglich Unterricht der konfessionellen Schule und Ausübung des Kultus und auch innerhalb der Kirche, wie z. B. bei Prozessionen." Ferner lautete die Petition: "Weiterhin an die kompetente Behörde eine Eilpetition mit der Bitte zu senden, als Vertreter der Einheimischen zum Mitglied des Fünferrates, den Rechtsanwalt Muth, Johann Peter, geboren zu Saarlouis, wohnhaft hier in Saarbrücken seit ungefähr 57 Jahren, Stadtverordneter seit 33 Jahren, zu ernennen, der dreimal als Beigeordneter gewählt und dreimal durch den König von Preußen Wilhelm II. nicht bestätigt wurde, der mit seiner jungen Frau, geborene Fissene, Adele, zu Beginn des unglücklichen Krieges von 1870 in den ersten Tagen des August aus seiner Vaterstadt ausgewiesen wurde wegen des großen Verbrechens, mit seinem Schwiegervater Fissene, Victor, und einigen anderen guten Saarlouisern der alten Garde die Jahrhundertfeier des Marschall Ney, eines Saarlouiser Kindes, am 20. Januar 1869 gefeiert zu haben." [S. 427 - 428]. Die französische Verwaltung unter General Andlauer hatte sich bemüht, insbesondere die katholische Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen, wovon die Bitte der Konferenz zeugt: "Ohne Widerspruch haben die Vertreter der Katholiken einstimmig nicht allein den Wunsch der Katholiken, sondern als denjenigen der ganzen Saarbevölkerung ausgesprochen, in Anbetracht dessen, dass General Andlauer, gegenwärtig Oberster Verwalter des Saargebiets, sich um das Wohlbefinden der Saarbevölkerung verdient gemacht hat, indem er unter sehr schwierigen und verwickelten Verhältnissen alle möglichen Rücksichten walten ließ und es verstanden hat, sich die Achtung, den Respekt und das Vertrauen der Verwalteten zu erwerben, ihn, wenn es möglich ist, in seinem Amte zu belassen. Außerdem hat die Konferenz mit derselben Einmütigkeit eine Eilpetition den zuständigen Behörden zu senden beschlossen, damit sie beliebe, uns an der Saar diesen geschickten und wohlwollenden Soldaten zu belassen, welcher während sieben harter Monate unser neues Land so gut verwaltet hat." [S. 428]. Der "Muth-Brief" wäre an sich nicht verfänglich gewesen, hätte man ihm nicht eine beglaubigte Protokollmitschrift der erwähnten Konferenz beigefügt, an der neben Muth auch eine Reihe von katholischen Geistlichen sowie Dr. Joseph Jordans und Franz Steegmann, damals Abgeordneter der preußischen Landesversammlung für das Saargebiet und seit 1920 Vorsitzender des Zentrums, beigewohnt hatten. Die nicht zu leugnende Existenz der Petition erwies sich auch nach Muths Tod im Jahre 1922 und insbesondere während des Abstimmungskampfes für die politischen Gegner als willkommener Anlass, die demonstrative Treue des Zentrums zu Deutschland unter Hinweis auf die nicht so ferne Vergangenheit zu konterkarieren[26].
Trotz dieser eher seltenen Loyalitätsbekundungen für die Besatzungsmacht Frankreich herrschte unter den saarländischen Parteien und ihren Fraktionen im Landesrat mit Ausnahme der KPD Einigkeit darüber, dass das Saargebiet unter der Regierung des Präsidenten der Regierungskommission Rault (1920-1925) "missbraucht" und von einer "Kolonialmacht" geknechtet werde[27]. Noch 1940 sollte der "Muth-Brief" Franz Steegmann zum Verhängnis werden, denn er stellte einen Antrag auf Löschung in der Anwaltsliste, um ein ehrengerichtliches Verfahren wegen Unterzeichnung dieses Briefes im Jahre 1919 zu vermeiden [S. 537].
Ney, Hubert
Der wohl bekannteste Rechtsanwalt aus Saarlouis war Dr. Hubert Ney, 1892 in Saarlouis geboren und dort 1984 gestorben. Unterbrochen durch seinen Frontdienst im Ersten Weltkrieg studierte Ney von 1912-1914 und 1919-1920 in Freiburg, München und Bonn. 1920 legte er die erste Staatsprüfung in Köln und 1924 die große Staatsprüfung ab. Seit 1924 war er Rechtsanwalt beim Amtsgericht und OGH in Saarlouis.
1923 hatte Ney in Heidelberg zu "Rechtsfragen des Saargebiets auf Grund des Vertrages von Versailles" promoviert[28].
1946 wurde er als Rechtsanwalt wieder zugelassen. Im selben Jahr war Ney Mitbegründer der CVP, die er bald verließ. Die CDU Saar, deren Vorsitzender er seit 1952 war[29], gründete er mit. Von 1956-1957 war er saarländischer Ministerpräsident, bis 1959 Justizminister. Nachdem er 1959 aus der CDU ausgetreten war, gründete er ein Jahr danach die Christlich-Nationale Gemeinschaft, deren erster Landesvorsitzender er schließlich wurde. Von 1959 bis 1966 war er wiederum als Rechtsanwalt tätig. Dass Ney 1969 noch der NPD beigetreten sei [S. 521], ist unterdessen zweifelhaft. Wie der Sohn von Dr. Ney, Wolfgang Ney, mitteilte, entspreche dies nicht der Wahrheit. Ebensowenig kandidierte Hubert Ney für diese Partei bei der Bundestagswahl im Jahre 1969.
Riegler, Bernhard
Justizrat Dr. Bernhard Riegler, 1906 in Saarlouis geboren, 1987 in Saarbrücken verstorben, war 1934/35 Hilfsrichter bei den Amtsgerichten Tholey, St. Wendel und Saarlouis und von 1946-1976 Präsident der Anwaltskammer des Saarlandes, Vertrauensanwalt der saarländischen Regierung und des französischen Hohen Kommissariats sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Universität des Saarlandes. 1955 wurde ihm der Titel des Justizrats verliehen [S. 525/26].
Riegler promovierte 1933 in Köln mit einer 61 Seiten starken Schrift "Fährgerechtigkeiten unter vorzugsweiser Betrachtung der Verhältnisse des Mittelrheines"[30].
Schloss, Oscar
Dr. Oskar Schloss[31], 1903 in Saarlouis geboren, israelitisch, Sohn eines Kaufmanns, legte 1926 die Erste Staatsprüfung in Frankfurt a.M. und 1929 die große Staatsprüfung ab. Nach Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken seit 1931, wurde er 1936 aus der Liste der Anwälte gelöscht [S. 531].
Schneider, Franz
1915 wurde in Arnsberg/Westfalen Franz Schneider geboren, der im Mai 2000 in Lebach verstarb. Nach einer Verwundung in der Wehrmacht wurde er in Tholey stationiert. 1948 legte er die große Staatsprüfung ab und wurde zum Anwaltsassessor ernannt, im September 1950 erwarb er die saarländische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und wurde noch im selben Jahr als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Lebach und Landgericht Saarbrücken zugelassen. 1981 wurde Schneider zum Justizrat ernannt. Schon seit Mitte der 1950er Jahre engagierte er sich politisch für die Wiedereingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik [S. 533].
Tiné, Gerhard
Dr. Gerhard Tiné wurde 1907 in Wallerfangen geboren und starb 1990. Zwischen 1928 und 1931 studierte er Jura in München, Bonn und Köln. 1934 promovierte er in Köln über "Die Entwicklung der Selbstverwaltung im Saargebiet seit 1918" (Würzburg 1934, X+57 S.). Nach dem Krieg wurde Tiné Rechtsanwalt in Saarlouis in Sozietät mit Dr. Eugen Winter [S. 540].
Weil, Bruno
Dr. Bruno Weil, 1883 in Saarlouis geboren, israelitisch, 1961 in New York gestorben. Seit 1910 war Weil Rechtsanwalt beim Landgericht Straßburg, seit 1920 Rechtsanwalt und Notar in Berlin. 1936 immigrierte er nach Argentinien, sodann in die Vereinigten Staaten [S. 542][32].
Als Dissertation erschien: Das Wesen des familienrechtlichen Vertrages, Diss. jur. Univ. Zürich, Wien: "Central"-Druckerei Engel & Bamberg, 1934 (VIII + 180 S.).
Eine Recherche zu Veröffentlichungen bei MALMAD (Israelian Union List - Israel Center for Digital Information Services) hat für Bruno Weil (1883-1961) das folgende umfängliche Publikationswerk für die einzelnen Stationen seines Lebens (wie Straßburg, Berlin, Buenos Aires) ergeben; in chronologischer Reihenfolge:
Juden in der deutschen Burschenschaft: ein Beitrag zum Streit um die konfessionelle Studentenverbindung, Straßburg: J. Singer, 1905 (64 S.);
Elsass-Lothringen und der Krieg, Straßburg: J. Singer, 1914 (65 S.);
Die Einführung der französischen Währung in Elsaß-Lothringen, Berlin: Verlag für Politik und Wirtschaft, 1921 (87 S., Schriftenreihe: Das Recht der deutschen Grenzgebiete. Monographien zum Friedensvertrag 2;
Das Liquidationsschädengesetz, Berlin: Verlag für Politik und Wirtschaft, 1923 (208 S.; Das Recht der deutschen Grenzgebiete 6);
Die jüdische Internationale, Berlin, 3. Aufl., Verlag für Politik und Wirtschaft, 1924 (95 S.);
Palaestina: Reiseberichte von Bruno Weil und D. Cohn, Imprint Berlin: Philo-Verlag, 1927 (31 S.);
Die deutsch-französischen Rechtsbeziehungen: vom Kriegsanfang bis zur Gegenwart, Berlin: Heymann, 1929 (VIII, 107 S.);
Der Prozess des Hauptmanns Dreyfus, Berlin: W. Rothschild, 1930, 1. - 3. Auflage;
Glück und Elend des Generals Boulanger, 1. - 3. Aufl. Berlin-Grunewald: W. Rothschild, 1931;
Panama, Berlin-Grunewald: W. Rothschild, 1933 (579 S.);
Der Weg der deutschen Juden, Berlin: Lichtwitz, 1934;
La vergüenza de los campos de concentración franceses[33], Imprint Buenos Aires, 1941, in: Claridad, Enero-Abril de 1941, No. 346, Tomo/Band 20.
Baracke 37 - Stillgestanden!: ich sah Frankreichs Fall hinter Stacheldraht, Buenos Aires: Editorial Estrellas, 1941 (253 S.);
Durch drei Kontinente, Buenos Aires: Editorial Cosmopolita, 1948 (244 S. mit Karte);
Immigration and naturalization with special reference to political refugees and DP's: Third international conference of the legal profession International Bar Association, Den Haag: M. Nijhoff, 1950 (6 S.);
2000 Jahre Cicero,  Zürich: W. Classen, 1962 — also nach seinem Tode erschienen (443 S.).
Winter, Eugen
Dr. Eugen Winter, 1905 in Gustavsburg bei Mainz geboren und 1972 in Saarlouis gestorben, studierte in Berlin und Rostock. 1934 legte Winter die große Staatsprüfung in Köln ab und promovierte dort mit der Schrift "Anwendbarkeit privatrechtlicher Bestimmungen als allgemeine Rechtsgrundsätze bei der Entlassung von Beamten auf eigenen Antrag"[34].
Noch im selben Jahr wurde er als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis und Landgericht Saarbrücken zugelassen sowie seit 1938 als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Nach seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft war er erneut als Anwalt tätig. Von 1954 bis 1958 stand er dem Saarländischen Anwaltverein, den er 1954 mitgründete, als Erster Präsident vor. 1956-1960 war Dr. Eugen Winter Mitglied des Kreistages des Landkreises Saarlouis [S. 543]. Sein Sohn, Dr. Peter Winter, war von 1985-2004 Landrat des Kreises Saarlouis.
III.  Resultat und Ausblick
1. Resultat
Die Zusammenstellung ist — wie bereits erwähnt — lediglich Zwischenbilanz und aus diesem Grund in Zukunft ergänzungsfähig. Sie erlaubt indes zu sagen, dass unter den Anwälten, die im Landkreis Saarlouis tätig waren, die meisten auch durchgehend in ihrem Beruf arbeiteten (Ackermann, Beaumont, Caspari, Donnevert, Flesch, Görtz, Hanau, Haßlocher, Jochum, Kropf, Marx, Schloss, Schneider, Tiné sowie die unter I. genannten Bohn und Haag), wobei Paula Blumann, die einzige Juristin, nach dem Krieg von der Anwaltschaft in den Richterdienst wechselte. Bei Leibl, Mathieu und den unter I. erwähnten Brandt und Winscheid trat noch ein Notariat hinzu.
Politisch tätig waren die Anwälte Levacher und Muth (Zentrum), Levy (DPS), Ney (CDU, Ministerpräsident des Saarlandes), Riegler und Winter, der überdies erster Präsident und Gründungsmitglied des Saarländischen Anwaltvereins war.
Weil, dessen einziger Bezugspunkt die Geburt in Saarlouis darstellt, war er nicht im Landkreis Saarlouis, sondern in Straßburg, Berlin und nach der Emigration aus Deutschland in Argentinien und den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig. Er verfügt über ein reichhaltiges und interessenverzweigtes Publikationsverzeichnis. Neben Weil verließen auch Hanau, Levy, Marx und Schloss das Land in den 1930er Jahren. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kehrten Hanau, Levy und Marx wieder an die Saar zurück, um ihre Arbeit wieder aufzunehmen; von Schloss ist hierzu nichts bekannt.
Zu Doctores iuris promovierten die Anwälte Beaumont, Bohn, Donnevert, Flesch, Haag, Hanau, Marx, Mathieu, Muth, Ney, Riegler, Schloss, Tiné, Weil und Winter.
2. Ausblick
Über das Nachzeichnen der Lebensläufe hinaus kann diese Studie vielleicht noch folgenden Beitrag leisten: Wenn die Rede davon ist, heute umstrittene "Namensgeber" für Straßen — wie dies aktuell der Fall ist für Paul von Lettow-Vorbeck und die von-Lettow-Vorbeck-Straße in der Saarlouiser Innenstadt[35] — dann kann dem abgeholfen werden. Denn es stehen nunmehr würdige Persönlichkeiten zur Namensgebung für unsere öffentlichen Wege und Plätze zur Verfügung, so zum Beispiel: Eugen-Winter-Weg, Johann-Peter-Muth-Platz, Bruno-Weil-Straße ...
[*] Der Aufsatz wurde aktualisiert. Stand Mai 2009.
[1] hg. vom Saarländischen AnwaltVerein, Gollenstein Verlag, Blieskastel 2004. Rezensionen von Bernhard Haupert und Franz-Josef Schäfer, in: Unsere Heimat 4 (2006), S. 175 - 177 sowie von Thomas Gergen, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung = ZRG GA 125 (2008), S. 807 - 809.
[2] Hannes Siegrist hat dies bereits staatenweise getan in seinem Werk Advokat, Bürger und Staat. Sozialgeschichte der Rechtsanwälte in Deutschland, Italien und der Schweiz, Frankfurt a.M. 1996. Ferner liegen Bearbeitungen unter dem Stichwort "Anwalt" oder "Fürsprecher" im Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG), hg. von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann (1. Aufl.) vor. Die 2. Aufl., hg. von Albrecht Cordes/Heiner Lück/Dieter Werkmüller wird fortlaufend alphabetisch ergänzt.
[3] Etwa Peter Burg, Recht und Verwaltung an der Saar im revolutionären Wandel. Ein regionalgeschichtlicher Vergleich zwischen den französischen und den deutschen Gebietsteilen im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons, in: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend (ZGS) 38/39 (1990/1991), S. 86-104; Richard Scheid, Die Gerichtsorganisation im Gebiet des Saarlandes seit der Französischen Revolution, in: Justizblatt des Saarlandes. Saarländische Rechts- und Steuerzeitschrift 11 (1967), S. 203 - 216 sowie auch Hans-Walter Herrmann, Das Gerichtswesen im Kreisgebiet, in: Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises Saarlouis 1966, S. 241 - 262 sowie die Festschrift zu 150 Jahre Landgericht Saarbrücken, hg. vom Präsidenten des Landgerichts in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes, Köln/Berlin 1985. Einige Hinweise auf das Landgericht Saarbrücken enthält auch die Arbeit von Helga Huffmann, Geschichte der rheinischen Rechtsanwaltschaft, Köln 1969 sowie insbesondere Karl-Heinz Friese (Hg.), Verwaltungsgerichtsbarkeit im Saarland, Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts in Saarlouis, Saarbrücken 2002.
[4] Thomas Gergen, Von der Saarprovinz zum Saarland. Die Vorgängerorganisationen des Saarlandes bis zu den Volksabstimmungen von  1935 und  1955, in: Saarländische Kommunalzeitschrift = SKZ 9 (2005), S. 211 - 230.
[5] Grundlegend: Joseph Dressler, Geschichte der Trierer Gerichte von 1794-1813, 1957 (Schriftenreihe zur Trierer Landesgeschichte und Volkskunde 1); Thomas Gergen, Stimmen zur Rezeption des französischen Rechts an Mosel und Saar — Ein Erinnerungsbeitrag zum Bicentenaire des Code civil (1804-2004), in: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend (ZGS) 52 (2004), S. 61 - 66.
[6] Die Rostocker Dissertation "Über den Erziehungsvertrag", Borna-Leipzig: Noske, von 1910 (VIII + 46 S.) könnte von Haag verfasst worden sein.
[7] Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 192.
[8] Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 370.
[9] Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 349/350.
[10] Thomas Gergen, Europäisches Statut für die Saar? Eine Erinnerung an die Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955, in: Juristen-Zeitung (JZ) 10 (2005), S. 994-995; ders., Gewerkschaften in der deutschen Rechtsgeschichte, in: Arbeit und Recht (Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis) 9 (2006), S. 307-313, hier S. 312.
[11] Hierzu speziell die auf das Saarland und den Landkreis Saarlouis verfasste Darstellung mit den einschlägigen Bilddokumenten: Helmut Grein/Alois Prediger/Wolfgang Bonaventura, Die Kreissparkasse Saarlouis — Tradition, die bewegt! Eine Region im Brennpunkt der Geschichte, 1816-1857-2007, Saarlouis 2007, S. 221-231.
[12] Dabei beziehen sich die in eckige Klammern [] gesetzten Seitenangaben auf das Buch von Wettmann-Jungblut (Fn. 1), der am Schluss ein sorgfältig recherchiertes Personenregister erarbeitet hat.
[13] Also das Zweite Juristische Staatsexamen resp. Assessorexamen nach dem Richtergesetz.
[14] Die Dissertation war nicht mehr zu ermitteln.
[15] Der "Förderverein Alter Friedhof Saarlouis" kümmert sich dankenswerterweise um Pflege, Erhaltung und Restaurierung der denkmalgeschützten Grabmäler dieses Friedhofs. In der Broschüre des Vereins "Der Alte Friedhof in Saarlouis" ist das Donnevert-Grab (noch) nicht erwähnt.
Vgl. nunmehr: Gernot Karge und Hans Jörg Schu, Der Alte Friedhof Saarlouis. Seine Bedeutung, seine Geschichte, seine Grabmäler. Mit Fotografien von Christoph Dutt und Christian Schu. Saarlouis 2008.
[16] Herbert Elzer, Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar. Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955, St. Ingbert 2007 (Geschichte, Politik & Gesellschaft Band 8), S. 87 und 721 sowie die Rezension dieses Buches von Thomas Gergen, in: Unsere Heimat 1 (2008), S. 34.
[17] Hans-Christian Herrmann, Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft. Sozialpolitik und Gewerkschaften im Saarland 1945-1955 (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Bd. 28), Saarbrücken 1996, S. 512 f.
[18] Schneider war einer der umstrittensten Figuren der saarländischen Nachkriegspolitik und Rechtsanwaltschaft. Rainer Möhler beleuchtet diesen minutiös unter der Überschrift "Trommler oder Mitläufer?" [Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 301-324]. Er sieht die Einstufung Schneiders als "Mitläufer" durch die I. Kammer des Obersten Säuberungsrates als bedenklich an und belegt dies anhand des sehr widersprüchlichen Verhaltens Schneiders, dessen Rückzug aus der NS-Politik mehr im privat-persönlichen Bereich als im politischen zu liegen schien. Von erheblichem Gewicht ist, dass Schneider mit seiner Nein-Propaganda gegen das Saarstatut von 1955 seine persönliche NS-Vergangenheit offensiv dazu nutzen konnte, Stimmung für den deutschen Nationalismus und gegen die Europastatut-Befürworter unter dem damaligen saarländischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann zu machen. Möhler schreibt: "Ohne Skrupel und mit überraschend eindeutigem Erfolg konnte er [Schneider] als geschulter [Gau-]Redner seine persönliche NS-Vergangenheit offensiv als populären Plus-Punkt für die Ablehnungskampagne gegen das Europastatut einsetzen" [Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 323]. Da er auf der "richtigen" Seite gekämpft hatte, erlebte er mit der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland eine Karriere, die ihm Ministerämter, Parteivorsitze und die Tätigkeit als Landtagspräsident in Saarbrücken bescherten. Allerdings kam es schließlich zu einem Zerwürfnis mit Bundeskanzler Konrad Adenauer. Hatte ihm im Oktober 1955 "Der Spiegel" noch seine Titelstory gewidmet, hielt dieselbe Zeitschrift seinen Tod am 12. Januar 1974 keiner Erwähnung mehr wert.
Vgl. in diesem Kontext Herbert Elzers Buch: Konrad Adenauer, Jakob Kaiser und die kleine Wiedervereinigung. Die Bundesministerien im außenpolitischen Ringen um die Saar 1949-1955, St. Ingbert 2008 (Geschichte, Politik & Gesellschaft Band 9) sowie die Rezension dieses Buches von Thomas Gergen, in: Unsere Heimat 1 (2009), S. 35-36.
[19] Die Reden sind abgedruckt bei Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 475-478.
[20] Eine Würzburger juristische Dissertation existiert unter dem Namen Otto Marx: Vollständige und teilweise Beendigung der elterlichen Gewalt, 1912 (VI + 84 S.).
[21] Die Dissertation war nicht mehr zu ermitteln.
[22] So bei den Juristen Ven. (= Venuleius Saturninus) D. (= Digesten) 45, 1, 138; Paul. (= Iulius Paulus) D. 18, 1, 34, 6.
[23] Vgl. Max Kaser und Rolf Knütel, Römisches Privatrecht, 18. Aufl. München 2005, § 34 III, Rdnrn. 16-17 (= S. 170).
[24] Nr. 91, 19. April 1920.
[25] Wettmann-Jungblut, S. 427 - 428.
[26] Maria Zenner, Saarländischer Katholizismus in der Völkerbundszeit, in: Klaus-Michael Mallmann et al. (Hg.), Richtig daheim waren wir nie. Entdeckungsreisen ins Saarrevier 1815-1955, Bonn 1987, S. 143-147; dies., Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920-1935, Saarbrücken 1966 (Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 3), S. 154.
[27] Vgl. die zahlreichen Denkschriften des Landesrates, z. B. Fraktionen des Landesrates des Saargebietes, der Geist des Saarstatuts und die Praxis der Regierungskommission, Saarbrücken 1923; dies. Missbräuche und Missstände in der Verwaltung des Saargebietes, Saarbrücken 1925; dies., Zwecklosigkeit, Rechtswidrigkeit und Übergriffe des französischen Militärs im Saargebiet, Saarbrücken 1924.
[28] 48 Bl.
[29] Elzer (Fn. 16) wählt für Dr. Hubert Ney die Überschrift "Ein Vorsitzender mit autokratischen Neigungen", S.A 172-175.
[30] Erschienen in Würzburg bei Richard Mayr, 1933.
[31] Die Dissertation war nicht mehr zu ermitteln.
[32] Über Weil auch: Mutterkorn Vaterland: Bruno Weil: Autor — Advokat — Politiker. Ein Lesebuch, hg. von Peter C. Keller, St. Ingbert 1988.
[33] Übersetzung des Buchtitels: "Die Schande der französischen Konzentrationslager".
[34] Dissertation erschienen in Würzburg im Jahre 1935 (26 S.).
[35] Ferner auch zur Aberkennung von dessen Ehrenbürgerschaft siehe jüngst: Hans Peter Klauck, Paul von Lettow-Vorbeck, in: Unsere Heimat 2 (2007), S. 80 - 83, hier S. 82.