Thomas Gergen
Rechtsanwälte im und aus dem Landkreis Saarlouis *
| I n h a l t s ü b e r s i c h t |
| I. |
|
Zur allgemeinen Geschichte von Justiz und Anwaltschaft an der Saar |
| II. |
|
Lebensläufe von Anwälten aus dem Landkreis Saarlouis (ca. 1860 bis ca. 1960) |
| III. |
|
Resultat und Ausblick |
| |
1. |
|
|
Resultat |
| |
2. |
|
|
Ausblick |
Der Landkreis Saarlouis umfasst
die Amtsgerichtsbezirke Saarlouis und Lebach, die beide zum Landgericht
Saarbrücken bzw. zum Oberlandesgerichtsbezirk Saarbrücken gehören. Angestoßen
durch die Studie von
Peter Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar
1800-1960: Geschichte eines bürgerlichen Berufsstandes
[1]
stellte sich die Aufgabe, einmal diejenigen Anwälte und ihre Biographien
zusammenzutragen, die für unseren Landkreis insbesondere im Zeitraum von 1860
bis 1960 von Belang sind.
In anderen Regionen und Staaten
gab es dazu bereits ähnliche Untersuchungen
[2].
Bislang gab es für die Saargegend lediglich Darstellungen zur Geschichte der
Gerichte
[3].
Es lohnt sich also, im Folgenden
einige Lebensläufe der Anwälte zu würdigen, die entweder in den beiden Gerichtsbezirken
Saarlouis und Lebach praktizierten bzw. zumindest im Landkreis geboren und/oder
andernorts als Anwalt tätig waren. Dabei sei betont, dass die Darstellung
keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann und will, sondern im
Gegenteil ergänzungsbedürftig ist. Vor der Würdigung der einzelnen Lebensläufe
(II) sowie dem Resultat und Ausblick (III) müssen noch wesentliche
Informationen zum besseren Verständnis von Gerichts- und Anwaltsgeschichte
vorausgeschickt werden (I).
I. Zur allgemeinen Geschichte von Justiz und Anwaltschaft an der Saar
Das Land an der Saar hat sich in
mehreren historischen Entwicklungsstufen zum Saarland in seinen heutigen
Grenzen entwickelt
[4].
Dort bildeten, wie anderswo auch, die Rechtsanwälte bis weit ins 20. Jahrhundert
hinein eine kleine bildungsbürgerliche Elite, deren Zahl und Bedeutung erst im
Verlauf gesamtgesellschaftlicher Modernisierungs- und Verrechtlichungsprozesse
wuchs. Der Einfluss des französischen Rechts und Rechtssystems, für das sich
vor allem das liberale Bürgertum stark machte, blieb auch nach 1815 bestehen
und war dafür verantwortlich, dass die Entwicklung der Anwaltschaft in der
preußischen Rheinprovinz und in den preußischen Kernlanden sehr unterschiedlich
verlief
[5].
Während in der Rheinprovinz die
charakteristische Zweiteilung in "Amtsprofession", also staatlich ernannte
Advokat-Anwälte, und "freien Beruf" vorherrschte (auch "gemäßigte
Professionalisierung von oben" genannt), führte Preußen eine
"Professionalisierung von oben" ein; daraus entwickelte sich eine anwaltliche
"Amtsprofession", deren Mitgliedern der Staat durch das Prinzip der
geschlossenen Zahl und festgelegte Gebührentarife ein Funktionsmonopol und
damit ein standesgemäßes Einkommen garantierte.
Als das Landgericht Saarbrücken
im Jahre 1835 seinen Geschäftsbetrieb aufnahm, traten ausschließlich
"Advokat-Anwälte" auf, so dass der vielerorts auftretende Konflikt zwischen
freiberuflichen und staatlich ernannten Advokat-Anwälten ausbleiben konnte. Mit
der Rechtsanwaltsordnung von 1878, einem Reichsgesetz, trat die endgültige
Professionalisierung der Anwaltschaft ein, an der sich bis heute nichts
geändert hat (Bundesrechtsanwaltsordnung = BRAO).
Anwälte, die nur als
Amtsgerichtsanwälte zugelassen waren und nicht mehr als Notar-Anwälte, gab es
an den drei Amtsgerichtsorten Saarlouis, Völklingen und Sulzbach seit Beginn
des 20. Jahrhunderts immer mehr. Der erste Saarlouiser Amtsgerichtsanwalt Franz
Gunck ließ sich 1888 bereits aus der Liste der Anwälte, in die er erst 14
Monate vorher aufgenommen worden war, löschen, da er zum Notar in Odenkirchen
bestellt worden war. Sein Nachfolger in Saarlouis, Rudolf Vieten, praktizierte
bis 1897. Zulassungen zur Anwaltschaft erhielten aber auch die Notare August
Brandt (1889-1912), Richard Winscheid (1898-1903) und Dr. Karl Mathieu
(1900-1909). Reine Anwaltskanzleien waren in Saarlouis die von Franz Levacher
(seit 1908), Dr. Karl Bohn (1909-1915), Dr. Peter Haag (1911-1919)
[6],
Dr. Eduard Donnevert (seit 1912), Gustav Levy (1913-1922), Dr. Peter-Josef
Flesch (seit 1919) und Ernst Kropf (seit 1920)
[7].
Die saarländische Anwaltschaft
war bis zum Ende des Ersten Weltkrieges eindeutig eine bürgerlich-konservative.
Erst unter der Völkerbundsregierung (1920-1935) ergriffen einige Anwälte auch
Partei für die Sozialdemokratie. Die stille Duldung des nationalsozialistischen
Unrechtsstaats, im Saarland erstaunlicherweise auch unter der
Nicht-NS-Regierung bis 1935, bzw. die mehr oder weniger aktive Teilnahme an ihm
machten den demokratischen Neubeginn nach 1945 mit einer Anwaltschaft, die zu
nahezu 80% der NSDAP angehört hatte, zu keinem einfachen Unterfangen; dies
resultiert aus den vielen Epurationsverfahren der ersten Nachkriegsjahre
[8].
Die Reorganisation der
Anwaltschaft in der Nachkriegszeit war sodann ein schwieriger Prozess. Fast 20
Jahre nach der Selbstauflösung der saarländischen Anwaltvereine wurde am 30.
April 1954 im Saarlouiser Hotel Hermes der Saarländische Anwaltverein
gegründet. Am 12. Mai 1954 informierte der Erste Präsident, Dr. Eugen Winter,
den Botschafter Frankreichs über den Gründungsakt. Bei der konstituierenden
Sitzung des Vereins, der am 22. Juli 1954 ins Vereinsregister des Amtsgerichtes
Saarbrücken eingetragen wurde, waren lediglich 17 Anwälte anwesend. Am 11. Juni
1954 zählte der Verein bereits 37 Mitglieder
[9].
Für die saarländische
Anwaltschaft trat zusätzlich die Spaltung der Volksabstimmung von 1955
[10].
Aus dem Landkreis plädierte der Saarlouiser Rechtsanwalt und spätere
Ministerpräsident des Saarlandes Dr. Hubert Ney vehement gegen das von Johannes
Hoffmann favorisierte Europäische Saar-Statut
[11].
II. Lebensläufe von Anwälten aus dem Landkreis Saarlouis
(ca. 1860 bis ca. 1960)
Es folgen in alphabetischer
Reihenfolge die Kurzbiographien von insgesamt 24 auszumachenden Rechtsanwälten,
über die nähere Informationen vorliegen
[12]:
Der in Quierschied 1894 geborene
Heinrich Ackermann fungierte in den Jahren 1926-28 als Hilfsrichter bei den
Amtsgerichten Lebach, Ottweiler und Tholey, seit 1928 als Rechtsanwalt beim
Amtsgericht Lebach und Landgericht Saarbrücken [S. 481].
Justizrat Dr. Werner Beaumont,
geboren 1922 in Saarlouis, ging nach seiner Zweiten Staatsprüfung in
Saarbrücken 1951 als Anwaltsassessor zu Eugen Winter und Charles Levy, ab 1952
trat er als Rechtsanwalt in Saarbrücken auf [S. 483].
Als Heidelberger
Dissertationsschrift ist überliefert: Die Rechtsstellung des unehelichen Kindes
im 17. und 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Findelwesens
aus dem Jahr 1948 (124 S.).
Ferner ist Paula Blumann (-Wolf)
zu nennen, die am 5. Januar 1906 in Rehlingen geboren wurde. Nach ihrem Studium
in Freiburg, Frankfurt und Köln in den Jahren 1926 bis 1930, der ersten
Staatsprüfung 1930 und der großen Staatsprüfung
[13]
in Berlin 1934 arbeitete sie seit 1934 als Rechtsanwältin beim Amtsgericht und
Landgericht Saarbrücken. Nachdem sie 1952 Richterin am Landgericht Saarbrücken
geworden war, wurde sie 1958 zur Landgerichtsdirektorin ernannt. Sie schied im
Januar 1971 aus dem Richterdienst aus [S. 485].
Der 1909 in Rübenach geborene und
1962 in Saarlouis verstorbene Ludwig Caspari war seit 1935 in Saarlouis als
"Helfer in Steuersachen" im Steuerberatungsbüro seines Schwiegervaters tätig,
seit 1959 Rechtsanwalt in Saarlouis [S. 490].
Dr. Eduard Josef Donnevert
[14],
1883 in Saarlouis geboren, war seit 1912 Rechtsanwalt beim Amtsgericht
Saarlouis [S. 493]. Der Grabstein der Familie Donnevert auf dem Alten Friedhof
in Saarlouis weist als Todesjahr für Dr. jur. Eduard Donnevert das Jahr 1941
aus
[15].
Seit
1919 war auch Dr. Peter-Josef Flesch, geboren 1886, gestorben 1953 in
Saarlouis, Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis [S. 495].
Flesch
promovierte zum Dr. iur. im Jahre 1912 mit der Schrift "Die staatsrechtlichen Grundlagen der lippischen Regentschaft von 1891 - 1905" (83 S.) in Straßburg.
Justizrat Josef Görtz, geboren
1899 in Losheim, gestorben 1974 in Saarlouis, war seit 1930 Rechtsanwalt beim
Amtsgericht Saarlouis, zunächst bei Dr. Donnevert, sodann seit Mai 1931 in
eigener Praxis. 1948 wurde er als Rechtsanwalt in Saarlouis wieder zugelassen
und 1969 zum Justizrat ernannt [S. 499].
Dr. Fred (Siegfried Fritz) Hanau,
1903 in Saarlouis geboren, 1975 in Saarbrücken gestorben, israelitischen
Bekenntnisses, legte 1921 das Abitur in Saarlouis ab, studierte und promovierte
in Leipzig 1928 mit dem Opus "Pädagogische Ausgangspunkte des gesetzlichen
Jugendschutzes" (IV + 116 S.) zum Dr. iuris.
Nachdem er als Rechtsanwalt in
Frankfurt von 1931 bis 1933 gearbeitet hatte, musste er 1933-35 nach Paris
emigrieren, 1935 ging er nach Palästina. Seit 1950 war er wieder Rechtsanwalt
in Saarbrücken [S. 501].
Alban Haßlocher, geboren 1905 in
Gersheim, war seit 1932 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis, seit 1934 beim
Landgericht Saarbrücken. Als Rechtsanwalt in Saarlouis wurde er 1947 wieder
zugelassen [S. 501].
Ernst Kropf, 1963 in Saarlouis
gestorben, Studium in Berlin und Leipzig, war seit 1920 Rechtsanwalt beim
Amtsgericht Saarlouis, seit 1928 beim Landgericht Saarbrücken. 1946 wurde er in
Saarlouis erneut als Rechtsanwalt zugelassen, 1952 zum Justizrat ernannt. Kropf
praktizierte bis 1954 [S. 510].
Über den in Köln 1830 geborenen
Carl Jacob Leibl, 1857 zum Advokaten ernannt, 1858 zum Anwalt beim Landgericht
Saarbrücken und Notariats-Kandidaten bestellt, ist folgendes bekannt: Ende 1870
erhielt er vom preußischen Justizministerium einen disziplinarischen Verweis,
weil er am 16. Juli 1870, d. h. bei Ausbruch des Krieges, seinen Amtssitz in
Saarlouis eigenmächtig verlassen hatte und erst am 5. August 1870 zurückgekehrt
war. Die von Leibl vorgebrachte Rechtfertigung, dass er geflohen sei, um seine
Familie in Sicherheit zu bringen, fand hingegen im Ministerium weder Glauben
noch Verständnis [S. 99]. Nachdem Leibl 1880 noch Notar in Waldbroel und seit
1883 in Düren war, wurde er 1900 zum Justizrat ernannt. 1911 ging er in den
Ruhestand [S. 513].
Franz Levacher, 1880 in Saarlouis
geboren, war seit 1908 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis. Mit Dr. Hubert
Ney (siehe unten) hatte er von 1919 bis 1935 eine gemeinsame Praxis. 1919-1934
war Levacher Mitglied des Zentrums, Fraktionsführer des Zentrums im
saarländischen Landesrat sowie Sprecher zu außenpolitischen Problemen im
Landesrat und Sprecher des Zentrums bei den Genfer Delegationen.
In dem
im Jahre 1929 in Saarbrücken erschienenen Buch "Das Saargebiet: seine Struktur, seine Probleme", hg. unter Mitwirkung von Saar-Politikern und Vertretern der Wissenschaft von Fritz Kloevekorn, schrieb Franz Levacher das Geleitwort.
Seit 1. November 1935 war er
Mitglied der NSDAP sowie Leiter der Rechtsberatungsstelle des NSRB (= National-Sozialistischer Rechtswahrer-Bund) in Saarlouis [S. 514].
Ein über die Kreisgrenzen hinaus
bekannter Jurist war Justizrat Gustav Levy, der in Saarbrücken 1886 sowohl geboren
als auch 1966 gestorben war. Er studierte Rechtswissenschaft in Berlin, München
und Bonn und legte 1913 die große Staatsprüfung in Berlin ab und ließ sich
sogleich im selben Jahr als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis, seit 1922
auch beim Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken nieder. Im Mai 1922 trat er
in die Sozietät der Brüder Albert und Eugen August ein. Am 16. Februar 1936
wurde er auf eigenen Antrag aus der Anwaltsliste gelöscht, emigrierte zunächst
nach Straßburg, von Herbst 1936 bis Mai 1940 nach Neuilly-sur-Seine. Nach dem
Einmarsch deutscher Truppen in den unbesetzten Süden Frankreichs im November
1942 tauchte Levy in die Illegalität unter bis November 1944 mit
Aufenthaltsorten in Navarreux, Jurancon, Ste.-Feyre (in der Creuse) und Pau. Er
wählte den Decknamen Georges Levacher. In Paris hielt er sich zwischen November
1944 und März 1945 auf und kehrte im Oktober 1945 nach Saarbrücken zurück, wo
er im Dezember desselben Jahres seine Anwaltspraxis wieder aufnahm. 1955 - 62 war
er Mitglied des Ehrengerichtshofs der Anwaltskammer, 1956 wurde er zum
Justizrat ernannt.
Sehr wichtig war seine
Zugehörigkeit zur Verfassungskommission und zum Verfassungsausschuss der
Gesetzgebenden Versammlung. Von 1947-1952 war er Mitglied des Saarländischen
Landtages. Seiner Partei, der Demokratischen Partei Saar, DPS, kehrte er 1950
den Rücken
[16].
Er wurde 1955 Erster Vizepräsident der Europa-Union Saar, und war dort später
im Landesausschuss. Schließlich war er Präsident der Christlich-Jüdischen
Arbeitsgemeinschaft im Saarland [S. 515]
[17].
Gustav Levy war einer der
insgesamt 64 Anwälte, die zwischen 1885 und 1915 an saarländischen
Amtsgerichten zugelassen wurden, nämlich 1913. Die meisten von ihnen waren
eigentlich königliche Notare, die sich zeitweise auch als Rechtsanwälte in den
ländlichen Amtsgerichtsbezirken betätigten und oft schon nach ein paar Jahren
Notarstätigkeit an einen anderen Dienstort in der preußischen Rheinprovinz
versetzt wurden [S. 85].
Gustav Levy trat 1922 in die wohl
bedeutendste Anwaltspraxis im Saargebiet ein, nämlich der der Brüder Albert und
Eugen August. August und August vertraten regelmäßig die Interessen großer
saarländischer Unternehmen wie die des Neunkircher Eisenwerks, der Burbacher
Hütte, der Röchling'schen Eisen- und Stahlwerke oder die Mannesmann-Röhrenwerke
[S. 251]. Die Brüder August wurden auf eigenen Antrag am 21. und 23. Februar
1935 aus der Liste der Rechtsanwälte gestrichen und emigrierten nach Frankreich
[S. 482].
Zu den 37 Personen, die der
neugegründete Saarländische Anwaltverein bereits am 11. Juni 1954 zu seinen
Mitgliedern zählte, gehörte auch Gustav Levy [S. 349/350].
Dr. Alfred Levy, Senatspräsident
beim Oberlandesgericht, und der Rechtsanwalt Gustav Levy, die beide keine
Brüder waren, obwohl mitunter irrtümlicherweise als solche bezeichnet, gehörten
von Mai bis September 1947 der Verfassungskommission des Saarlandes an, Alfred
Levy als Fachmann und Vertrauensmann der Militärregierung, Gustav Levy als
Vertreter der DPS. Gustav Levy wurde sodann Mitglied des Landtages und des
Verfassungsausschusses der Gesetzgebenden Versammlung, da der Brauereibesitzer
Gustav Bruch sein Mandat, das er für die DPS bei der Landtagswahl errungen
hatte, bereits am 14. Oktober 1947 niedergelegt hatte und Gustav Levy
nachrücken konnte. Levy trat am 2. Dezember 1950 zusammen mit den Abgeordneten
Richard Kradziewski und Dr. Georg Blank aus der DPS aus, nachdem ihm eine
weitere Mitarbeit in der Partei durch die Haltung des Vorstandes um Richard
Becker und Dr. Heinrich Schneider
[18]
unmöglich schien. Bis 1952 blieb Levy fraktionsloses Mitglied des Landtages.
Als Anwalt vertrat Levy
wiederholt die Interessen jüdischer Emigranten, die ihren Anspruch auf
Wiedergutmachung geltend machten [S. 353-54]. Gustav Levy beschäftigte sich in
seinen Reden als Landtagsabgeordneter wiederholt mit der Wiedergutmachung.
Während der 2. Lesung des "Gesetzes über die Wiedergutmachung der den Opfern
des Nationalsozialismus zugefügten Schäden" am 30. Juli 1948 beklagte er den
Umstand, dass bis jetzt noch kein Schritt zur Wiedergutmachung unternommen
worden sei, die nicht nur materielle Hilfe bieten, sondern "zunächst einmal ein
moralischer und seelischer Akt" sein sollte. Während der 1. Lesung des
"Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über die Wiedergutmachung der den Opfern
des Nationalsozialismus zugefügten Schäden" am 8. Juni 1951 plädierte er für
eine Erhöhung der Entschädigung. Levy wörtlich: "Alle diese Debatten erfüllen
mich mit tiefem Schmerz [...] weil ich immer wieder die Feststellung treffen
muss, dass die Opfer des Nationalsozialismus längst vergessen und, selbst wenn
sie noch am Leben sind, begraben sind im Bewusstsein der Mehrheit" [S. 355]
[19].
Dr. Otto Marx
[20],
israelitisch, war seit 1922 Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis und
Landgericht Saarbrücken, 1934/35 Vorstandsmitglied der "Saarländischen
Wirtschaftsvereinigung". Am 23. Januar 1935 wurde er aus der Anwaltsliste
gelöscht und emigrierte. Nach dem Krieg wurde er Landgerichtsrat in Saarbrücken
[S. 517].
Zu erwähnen ist ferner Justizrat
Dr. Karl Mathieu
[21],
1872 geboren und 1942 in Saarlouis gestorben. Seit 1900 trat er als
Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis auf, von 1909-1942 verwaltete er ein
Notariat in Saarlouis [S. 517].
1844 wurde in Saarlouis der Geheime
Justizrat Dr. Johann Peter Muth geboren, der 1922 in Saarbrücken bei einem
Unfall verstarb. Muth war Mitbegründer der "Saarpost" in Saarbrücken und der
"Saar-Zeitung" in Saarlouis sowie Verfasser mehrerer Bücher rechts- und
landesgeschichtlichen sowie kirchenrechtlichen Inhalts [S. 520]. Es seien
erwähnt:
Beiträge zur Lehre von den Pfarreien nach Staats- und Kirchenrecht, Saarlouis: Verlag der Aktienbuchdruckerei, 1892;
Die französisch-rechtlichen Pfarreien und ihre Neuumschreibung: auf Grund der Convention vom 26 messidor IX 15. Juli 1801, unter Berücksichtigung der Neuorganisationen in den ehemaligen Bisthümern Aachen, Mainz, Metz und Trier, Saarlouis: Verlag der Aktien-Buchdruckerei, 1892 (VII + 234 S.);
Die französisch-rechtlichen Pfarreien nach der vermögensrechtlichen Seite und in ihrer modernen Entwickelung unter der preußischen Gesetzgebung, Saarlouis:
Verlag der Aktien-Buchdruckerei, 1893 (IV + 296 S.);
Das Bürgerhospital Saarbrücken: eine Denkschrift, St. Johann: Schaede, 1894 (64 S.);
Das Kollegiat-Stift St. Arnual, die General-Kirchen-Schaffnei der Grafschaft Saarbrücken und die Bruderschaftsgüter der Ortskirche St. Johann:
ein Beitrag zur Entwicklung des evangelischen Kirchenrechts der vormaligen Grafschaft Saarbrücken, St. Johann: Courths, 1904 (VI, 104 S.);
Die Kongregation unserer lieben Frau von Trier: Welschnonnenkloster, eine kirchenrechtliche Studie zur Entwicklung des Instituts der Religiösen Genossenschaften unter dem französischen Konsulat und ersten Kaiserreich, Straßburg: Heitz, 1907 (VIII, 248 S.);
Das evangelische Stift St. Arnual in Saarbrücken: lokalkirchliches Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, ein Beitrag zur Entwicklung des rheinisch-evangelischen Kirchenvermögensrechts,
Straßburg: Heitz, 1908 (XV, 470 S.);
Seine
juristische Dissertation schrieb Muth zu einem klassisch
römisch-zivilrechtlichen Thema, nämlich zur Wahlschuld: De obligatione alternativa, Berlin: Lange,
1867 (42 S.). Bei der Wahlschuld (obligatio alternativa) werden zwei oder
mehrere Leistungen geschuldet, aber in der Weise, dass der Gläubiger lediglich
eine einzige erhalten soll, weswegen in den Digesten auch von "duae in
obligatione, una in solutione" die Rede ist
[22].
Wenn von den Parteien nichts Abweichendes bestimmt wird, hat bei der Wahlschuld
der Schuldner die Wahlbefugnis unter den geschuldeten Leistungen
[23].
Johann Peter Muth gehörte der im
Kulturkampf bekämpften und später als "national unzuverlässig" diffamierten
Zentrumspartei an. Obwohl Muth seit 1869 Advokat beim Landgericht Saarbrücken
war, wurde er, was aufgrund der langen Wartezeit sehr ungewöhnlich war, erst im
Oktober 1876 zum Anwalt ernannt. Die Ursache dürfte in einem Vorfall zu suchen
sein, den die preußische Verwaltung der Rheinprovinz wahrscheinlich als
unerträgliche Provokation empfunden hatte: Muth hatte am 20. Januar 1869 in
Saarlouis mit seinem Schwiegervater "und einigen anderen guten Saarlouisern der
alten Garde" den 100. Geburtstag des Marschall Ney, der bekanntlich in
Saarlouis geboren war, gefeiert. Für dieses "Verbrechen" waren er und seine
Frau in den ersten Augusttagen 1870, also zu Beginn des deutsch-französischen
Krieges, aus ihrer Heimatstadt Saarlouis ausgewiesen worden. Muth saß für das
Zentrum von 1886 bis zum Zusammenschluss der Saarstädte und von 1909-1919 in
der Stadtverordnetenversammlung von St. Johann bzw. von Saarbrücken. In dieser
Zeit wurde er dreimal zum Beigeordneten gewählt, doch dreimal hatte sich auch
Wilhelm II., König von Preußen und Deutscher Kaiser, geweigert, Muths Wahl zu
bestätigen. In den Wahlen 1884 sowie 1902 und 1903 bewarb er sich im Wahlkreis
Saarbrücken vergeblich um ein Reichstagsmandat, wobei er bei den letzten beiden
Wahlen jeweils Heinrich Boltz unterlegen war. Zu den Mitgliedern des
Anwalt-Vereins Saarbrücken e.V. zählten alle Saarbrücker Landgerichtsanwälte,
die durchaus unterschiedlichen politischen Parteien angehörten; lediglich Muth
fehlte. Nicht verwunderlich ist, dass den Vorsitz des Vereins just der Geheime
Justizrat Heinrich Boltz führte [S. 97 - 98]. Eine verhängnisvolle Rolle sollte
die später als "Muth-Brief" bezeichnete Petition der Vertreterkonferenz der
Katholiken des Saargebiets an den Hohen Kommissar der
französisch-amerikanischen Angelegenheiten namens Tardieu spielen. Diese
Petition wurde auf dem Titelblatt der "Volksstimme"
[24]
publiziert und nahm Bezug auf die Gründe, die in der Beratung der Sitzung der
Führer der ehemaligen Zentrumspartei und der Dekane der Priesterschaft des
Saargebiets im Presbyterium von St. Johann vom 24. Juni 1919 protokolliert
worden waren
[25].
Die Konferenz bat darum, zum einen Johann Peter Muth zum Mitglied der
Regierungskommission des Saargebiets zu ernennen, und zum anderen General
Andlauer in all seinen Funktionen zu belassen. In dem Sitzungsprotokoll
versprach man vollkommene Loyalität der zukünftigen Regierung gegenüber, "von
welcher die Katholiken hoffen und erwarten, dass sie besser als das alte
preußische Regime, die Rechte, Gewohnheiten und Gebräuche der Bevölkerung
achtet, auch die Meinungen in allen kulturellen Aufgaben und Arbeiten,
insbesondere bezüglich Unterricht der konfessionellen Schule und Ausübung des
Kultus und auch innerhalb der Kirche, wie z. B. bei Prozessionen." Ferner
lautete die Petition: "Weiterhin an die kompetente Behörde eine Eilpetition mit
der Bitte zu senden, als Vertreter der Einheimischen zum Mitglied des
Fünferrates, den Rechtsanwalt Muth, Johann Peter, geboren zu Saarlouis, wohnhaft
hier in Saarbrücken seit ungefähr 57 Jahren, Stadtverordneter seit 33 Jahren,
zu ernennen, der dreimal als Beigeordneter gewählt und dreimal durch den König
von Preußen Wilhelm II. nicht bestätigt wurde, der mit seiner jungen Frau,
geborene Fissene, Adele, zu Beginn des unglücklichen Krieges von 1870 in den
ersten Tagen des August aus seiner Vaterstadt ausgewiesen wurde wegen des
großen Verbrechens, mit seinem Schwiegervater Fissene, Victor, und einigen
anderen guten Saarlouisern der alten Garde die Jahrhundertfeier des Marschall
Ney, eines Saarlouiser Kindes, am 20. Januar 1869 gefeiert zu haben." [S. 427 - 428]. Die französische Verwaltung unter General Andlauer hatte sich bemüht, insbesondere die katholische Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen, wovon die
Bitte der Konferenz zeugt: "Ohne Widerspruch haben die Vertreter der Katholiken
einstimmig nicht allein den Wunsch der Katholiken, sondern als denjenigen der
ganzen Saarbevölkerung ausgesprochen, in Anbetracht dessen, dass General
Andlauer, gegenwärtig Oberster Verwalter des Saargebiets, sich um das
Wohlbefinden der Saarbevölkerung verdient gemacht hat, indem er unter sehr
schwierigen und verwickelten Verhältnissen alle möglichen Rücksichten walten
ließ und es verstanden hat, sich die Achtung, den Respekt und das Vertrauen der
Verwalteten zu erwerben, ihn, wenn es möglich ist, in seinem Amte zu belassen.
Außerdem hat die Konferenz mit derselben Einmütigkeit eine Eilpetition den
zuständigen Behörden zu senden beschlossen, damit sie beliebe, uns an der Saar
diesen geschickten und wohlwollenden Soldaten zu belassen, welcher während
sieben harter Monate unser neues Land so gut verwaltet hat." [S. 428]. Der
"Muth-Brief" wäre an sich nicht verfänglich gewesen, hätte man ihm nicht eine
beglaubigte Protokollmitschrift der erwähnten Konferenz beigefügt, an der neben
Muth auch eine Reihe von katholischen Geistlichen sowie Dr. Joseph Jordans und
Franz Steegmann, damals Abgeordneter der preußischen Landesversammlung für das
Saargebiet und seit 1920 Vorsitzender des Zentrums, beigewohnt hatten. Die
nicht zu leugnende Existenz der Petition erwies sich auch nach Muths Tod im
Jahre 1922 und insbesondere während des Abstimmungskampfes für die politischen
Gegner als willkommener Anlass, die demonstrative Treue des Zentrums zu
Deutschland unter Hinweis auf die nicht so ferne Vergangenheit zu
konterkarieren
[26].
Trotz dieser eher seltenen
Loyalitätsbekundungen für die Besatzungsmacht Frankreich herrschte unter den
saarländischen Parteien und ihren Fraktionen im Landesrat mit Ausnahme der KPD
Einigkeit darüber, dass das Saargebiet unter der Regierung des Präsidenten der
Regierungskommission Rault (1920-1925) "missbraucht" und von einer
"Kolonialmacht" geknechtet werde
[27].
Noch 1940 sollte der "Muth-Brief" Franz Steegmann zum Verhängnis werden, denn
er stellte einen Antrag auf Löschung in der Anwaltsliste, um ein
ehrengerichtliches Verfahren wegen Unterzeichnung dieses Briefes im Jahre 1919
zu vermeiden [S. 537].
Der wohl bekannteste Rechtsanwalt
aus Saarlouis war Dr. Hubert Ney, 1892 in Saarlouis geboren und dort 1984
gestorben. Unterbrochen durch seinen Frontdienst im Ersten Weltkrieg studierte
Ney von 1912-1914 und 1919-1920 in Freiburg, München und Bonn. 1920 legte er
die erste Staatsprüfung in Köln und 1924 die große Staatsprüfung ab. Seit 1924
war er Rechtsanwalt beim Amtsgericht und OGH in Saarlouis.
1923 hatte Ney in Heidelberg zu "Rechtsfragen des Saargebiets auf Grund des Vertrages von Versailles" promoviert
[28].
1946 wurde er als Rechtsanwalt
wieder zugelassen. Im selben Jahr war Ney Mitbegründer der CVP, die er bald
verließ. Die CDU Saar, deren Vorsitzender er seit 1952 war
[29],
gründete er mit. Von 1956-1957 war er saarländischer Ministerpräsident, bis
1959 Justizminister. Nachdem er 1959 aus der CDU ausgetreten war, gründete er
ein Jahr danach die Christlich-Nationale Gemeinschaft, deren erster
Landesvorsitzender er schließlich wurde. Von 1959 bis 1966 war er wiederum als
Rechtsanwalt tätig. Dass Ney 1969 noch der NPD beigetreten sei [S. 521], ist
unterdessen zweifelhaft. Wie der Sohn von Dr. Ney, Wolfgang Ney, mitteilte,
entspreche dies nicht der Wahrheit. Ebensowenig kandidierte Hubert Ney für
diese Partei bei der Bundestagswahl im Jahre 1969.
Justizrat Dr. Bernhard Riegler,
1906 in Saarlouis geboren, 1987 in Saarbrücken verstorben, war 1934/35
Hilfsrichter bei den Amtsgerichten Tholey, St. Wendel und Saarlouis und von
1946-1976 Präsident der Anwaltskammer des Saarlandes, Vertrauensanwalt der
saarländischen Regierung und des französischen Hohen Kommissariats sowie
Mitglied des Verwaltungsrates der Universität des Saarlandes. 1955 wurde ihm
der Titel des Justizrats verliehen [S. 525/26].
Riegler promovierte 1933 in Köln
mit einer 61 Seiten starken Schrift "Fährgerechtigkeiten unter vorzugsweiser Betrachtung der Verhältnisse des Mittelrheines"
[30].
Dr. Oskar Schloss
[31],
1903 in Saarlouis geboren, israelitisch, Sohn eines Kaufmanns, legte 1926 die
Erste Staatsprüfung in Frankfurt a.M. und 1929 die große Staatsprüfung ab. Nach
Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken seit
1931, wurde er 1936 aus der Liste der Anwälte gelöscht [S. 531].
1915 wurde in Arnsberg/Westfalen
Franz Schneider geboren, der im Mai 2000 in Lebach verstarb. Nach einer
Verwundung in der Wehrmacht wurde er in Tholey stationiert. 1948 legte er die
große Staatsprüfung ab und wurde zum Anwaltsassessor ernannt, im September 1950
erwarb er die saarländische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und wurde
noch im selben Jahr als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Lebach und Landgericht
Saarbrücken zugelassen. 1981 wurde Schneider zum Justizrat ernannt. Schon seit
Mitte der 1950er Jahre engagierte er sich politisch für die Wiedereingliederung
des Saarlandes in die Bundesrepublik [S. 533].
Dr. Gerhard Tiné wurde 1907 in
Wallerfangen geboren und starb 1990. Zwischen 1928 und 1931 studierte er Jura
in München, Bonn und Köln. 1934 promovierte er in Köln über "Die Entwicklung
der Selbstverwaltung im Saargebiet seit 1918" (Würzburg 1934, X+57 S.). Nach dem
Krieg wurde Tiné Rechtsanwalt in Saarlouis in Sozietät mit Dr. Eugen Winter [S. 540].
Dr. Bruno Weil, 1883 in Saarlouis
geboren, israelitisch, 1961 in New York gestorben. Seit 1910 war Weil
Rechtsanwalt beim Landgericht Straßburg, seit 1920 Rechtsanwalt und Notar in
Berlin. 1936 immigrierte er nach Argentinien, sodann in die Vereinigten Staaten
[S. 542]
[32].
Als
Dissertation erschien: Das Wesen des familienrechtlichen Vertrages, Diss. jur. Univ. Zürich, Wien: "Central"-Druckerei Engel & Bamberg, 1934 (VIII + 180 S.).
Eine Recherche zu
Veröffentlichungen bei MALMAD (Israelian Union List - Israel Center for Digital
Information Services) hat für Bruno Weil (1883-1961) das folgende umfängliche
Publikationswerk für die einzelnen Stationen seines Lebens (wie Straßburg,
Berlin, Buenos Aires) ergeben; in chronologischer Reihenfolge:
Juden
in der deutschen Burschenschaft: ein Beitrag zum Streit um die konfessionelle
Studentenverbindung, Straßburg: J. Singer, 1905 (64 S.);
Elsass-Lothringen
und der Krieg, Straßburg: J. Singer, 1914 (65 S.);
Die Einführung der französischen Währung in Elsaß-Lothringen, Berlin: Verlag für Politik und Wirtschaft, 1921 (87 S., Schriftenreihe: Das Recht der deutschen Grenzgebiete. Monographien zum Friedensvertrag 2;
Das Liquidationsschädengesetz,
Berlin: Verlag für Politik und Wirtschaft, 1923 (208 S.;
Das Recht der deutschen Grenzgebiete 6);
Die
jüdische Internationale, Berlin, 3. Aufl., Verlag für Politik und
Wirtschaft, 1924 (95 S.);
Palaestina:
Reiseberichte von Bruno Weil und D. Cohn,
Imprint Berlin: Philo-Verlag, 1927 (31 S.);
Die
deutsch-französischen Rechtsbeziehungen: vom Kriegsanfang bis zur Gegenwart,
Berlin: Heymann, 1929 (VIII, 107 S.);
Der
Prozess des Hauptmanns Dreyfus, Berlin: W. Rothschild, 1930, 1. - 3. Auflage;
Glück
und Elend des Generals Boulanger, 1. - 3. Aufl. Berlin-Grunewald: W. Rothschild, 1931;
Panama,
Berlin-Grunewald: W. Rothschild, 1933 (579 S.);
Der Weg der deutschen Juden, Berlin: Lichtwitz, 1934;
La
vergüenza de los campos de concentración franceses
[33], Imprint Buenos Aires, 1941, in:
Claridad, Enero-Abril de 1941, No. 346, Tomo/Band 20.
Baracke
37 - Stillgestanden!: ich sah Frankreichs Fall hinter Stacheldraht, Buenos
Aires: Editorial Estrellas, 1941 (253 S.);
Durch
drei Kontinente, Buenos Aires: Editorial Cosmopolita, 1948 (244 S. mit Karte);
Immigration
and naturalization with special reference to political refugees and DP's: Third
international conference of the legal profession International Bar Association,
Den Haag: M. Nijhoff, 1950 (6 S.);
2000 Jahre Cicero, Zürich: W. Classen, 1962 — also nach seinem Tode
erschienen (443 S.).
Dr. Eugen Winter, 1905 in
Gustavsburg bei Mainz geboren und 1972 in Saarlouis gestorben, studierte in
Berlin und Rostock. 1934 legte Winter die große Staatsprüfung in Köln ab und
promovierte dort mit der Schrift "Anwendbarkeit privatrechtlicher Bestimmungen
als allgemeine Rechtsgrundsätze bei der Entlassung von Beamten auf eigenen
Antrag"
[34].
Noch im selben Jahr wurde er als
Rechtsanwalt beim Amtsgericht Saarlouis und Landgericht Saarbrücken zugelassen
sowie seit 1938 als Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Nach seiner Rückkehr aus
der Kriegsgefangenschaft war er erneut als Anwalt tätig. Von 1954 bis 1958
stand er dem Saarländischen Anwaltverein, den er 1954 mitgründete, als Erster
Präsident vor. 1956-1960 war Dr. Eugen Winter Mitglied des Kreistages des
Landkreises Saarlouis [S. 543]. Sein Sohn, Dr. Peter Winter, war von 1985-2004
Landrat des Kreises Saarlouis.
III. Resultat und Ausblick
Die Zusammenstellung ist — wie bereits erwähnt — lediglich
Zwischenbilanz und aus diesem Grund in Zukunft ergänzungsfähig. Sie erlaubt
indes zu sagen, dass unter den Anwälten, die im Landkreis Saarlouis tätig
waren, die meisten auch durchgehend in ihrem Beruf arbeiteten (Ackermann,
Beaumont, Caspari, Donnevert, Flesch, Görtz, Hanau, Haßlocher, Jochum, Kropf,
Marx, Schloss, Schneider, Tiné sowie die unter I. genannten Bohn und Haag),
wobei Paula Blumann, die einzige Juristin, nach dem Krieg von der Anwaltschaft
in den Richterdienst wechselte. Bei Leibl, Mathieu und den unter I. erwähnten
Brandt und Winscheid trat noch ein Notariat hinzu.
Politisch tätig waren die Anwälte Levacher und Muth
(Zentrum), Levy (DPS), Ney (CDU, Ministerpräsident des Saarlandes), Riegler und
Winter, der überdies erster Präsident und Gründungsmitglied des Saarländischen
Anwaltvereins war.
Weil, dessen einziger Bezugspunkt die Geburt in Saarlouis
darstellt, war er nicht im Landkreis Saarlouis, sondern in Straßburg, Berlin und
nach der Emigration aus Deutschland in Argentinien und den Vereinigten Staaten
als Anwalt tätig. Er verfügt über ein reichhaltiges und interessenverzweigtes
Publikationsverzeichnis. Neben Weil verließen auch Hanau, Levy, Marx und
Schloss das Land in den 1930er Jahren. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges
kehrten Hanau, Levy und Marx wieder an die Saar zurück, um ihre Arbeit wieder
aufzunehmen; von Schloss ist hierzu nichts bekannt.
Zu Doctores iuris promovierten die Anwälte Beaumont,
Bohn, Donnevert, Flesch, Haag, Hanau, Marx, Mathieu, Muth, Ney, Riegler,
Schloss, Tiné, Weil und Winter.
Über das Nachzeichnen der Lebensläufe hinaus kann diese
Studie vielleicht noch folgenden Beitrag leisten: Wenn die Rede davon ist,
heute umstrittene "Namensgeber" für Straßen — wie dies aktuell der Fall ist für
Paul von Lettow-Vorbeck und die von-Lettow-Vorbeck-Straße in der Saarlouiser
Innenstadt
[35] —
dann kann dem abgeholfen werden. Denn es stehen nunmehr würdige
Persönlichkeiten zur Namensgebung für unsere öffentlichen Wege und Plätze zur
Verfügung, so zum Beispiel: Eugen-Winter-Weg, Johann-Peter-Muth-Platz,
Bruno-Weil-Straße ...
[*]
Der Aufsatz wurde aktualisiert.
Stand Mai 2009.
[1] hg. vom Saarländischen
AnwaltVerein, Gollenstein Verlag, Blieskastel 2004. Rezensionen von Bernhard
Haupert und Franz-Josef Schäfer, in: Unsere Heimat 4 (2006), S. 175 - 177 sowie
von Thomas Gergen, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte,
Germanistische Abteilung = ZRG GA 125 (2008), S. 807 - 809.
[2] Hannes Siegrist hat
dies bereits staatenweise getan in seinem Werk Advokat, Bürger und Staat.
Sozialgeschichte der Rechtsanwälte in Deutschland, Italien und der Schweiz,
Frankfurt a.M. 1996. Ferner liegen Bearbeitungen unter dem Stichwort "Anwalt"
oder "Fürsprecher" im Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG), hg. von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann (1. Aufl.) vor. Die 2. Aufl., hg. von
Albrecht Cordes/Heiner Lück/Dieter Werkmüller wird fortlaufend alphabetisch
ergänzt.
[3] Etwa Peter Burg, Recht
und Verwaltung an der Saar im revolutionären Wandel. Ein
regionalgeschichtlicher Vergleich zwischen den französischen und den deutschen
Gebietsteilen im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons, in:
Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend (ZGS) 38/39 (1990/1991), S. 86-104; Richard Scheid, Die Gerichtsorganisation im Gebiet des Saarlandes seit
der Französischen Revolution, in: Justizblatt des Saarlandes. Saarländische
Rechts- und Steuerzeitschrift 11 (1967), S. 203 - 216 sowie auch Hans-Walter
Herrmann, Das Gerichtswesen im Kreisgebiet, in: Heimatkundliches Jahrbuch des Landkreises
Saarlouis 1966, S. 241 - 262 sowie die Festschrift zu 150 Jahre Landgericht
Saarbrücken, hg. vom Präsidenten des Landgerichts in Zusammenarbeit mit dem
Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes, Köln/Berlin
1985. Einige Hinweise auf das Landgericht Saarbrücken enthält auch die Arbeit
von Helga Huffmann, Geschichte der rheinischen Rechtsanwaltschaft, Köln 1969
sowie insbesondere Karl-Heinz Friese (Hg.), Verwaltungsgerichtsbarkeit im
Saarland, Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Oberverwaltungsgerichts und
des Verwaltungsgerichts in Saarlouis, Saarbrücken 2002.
[4] Thomas Gergen, Von der
Saarprovinz zum Saarland. Die Vorgängerorganisationen des Saarlandes bis zu den
Volksabstimmungen von 1935 und 1955, in: Saarländische Kommunalzeitschrift =
SKZ 9 (2005), S. 211 - 230.
[5] Grundlegend: Joseph
Dressler, Geschichte der Trierer Gerichte von 1794-1813, 1957 (Schriftenreihe
zur Trierer Landesgeschichte und Volkskunde 1); Thomas Gergen, Stimmen zur
Rezeption des französischen Rechts an Mosel und Saar — Ein Erinnerungsbeitrag
zum Bicentenaire des Code civil (1804-2004), in: Zeitschrift für die Geschichte
der Saargegend (ZGS) 52 (2004), S. 61 - 66.
[6] Die Rostocker
Dissertation "Über den Erziehungsvertrag", Borna-Leipzig: Noske, von 1910
(VIII + 46 S.) könnte von Haag verfasst worden sein.
[7] Wettmann-Jungblut,
Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 192.
[8] Wettmann-Jungblut,
Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 370.
[9] Wettmann-Jungblut,
Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 349/350.
[10] Thomas Gergen,
Europäisches Statut für die Saar? Eine Erinnerung an die Volksabstimmung vom
23. Oktober 1955, in: Juristen-Zeitung (JZ) 10 (2005), S. 994-995; ders.,
Gewerkschaften in der deutschen Rechtsgeschichte, in: Arbeit und Recht
(Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis) 9 (2006), S. 307-313, hier S. 312.
[11] Hierzu speziell die auf
das Saarland und den Landkreis Saarlouis verfasste Darstellung mit den
einschlägigen Bilddokumenten: Helmut Grein/Alois Prediger/Wolfgang Bonaventura,
Die Kreissparkasse Saarlouis — Tradition, die bewegt! Eine Region im Brennpunkt
der Geschichte, 1816-1857-2007, Saarlouis 2007, S. 221-231.
[12] Dabei beziehen sich die
in eckige Klammern [] gesetzten Seitenangaben auf das Buch von
Wettmann-Jungblut (Fn. 1), der am Schluss ein sorgfältig recherchiertes
Personenregister erarbeitet hat.
[13] Also das Zweite
Juristische Staatsexamen resp. Assessorexamen nach dem Richtergesetz.
[14] Die Dissertation war
nicht mehr zu ermitteln.
[15] Der "Förderverein Alter
Friedhof Saarlouis" kümmert sich dankenswerterweise um Pflege, Erhaltung und
Restaurierung der denkmalgeschützten Grabmäler dieses Friedhofs. In der
Broschüre des Vereins "Der Alte Friedhof in Saarlouis" ist das Donnevert-Grab
(noch) nicht erwähnt.
Vgl.
nunmehr: Gernot Karge und Hans Jörg Schu, Der Alte Friedhof Saarlouis. Seine
Bedeutung, seine Geschichte, seine Grabmäler. Mit Fotografien von Christoph
Dutt und Christian Schu. Saarlouis 2008.
[16] Herbert Elzer, Die
deutsche Wiedervereinigung an der Saar. Das Bundesministerium für
gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955,
St. Ingbert 2007 (Geschichte, Politik & Gesellschaft Band 8), S. 87 und 721
sowie die Rezension dieses Buches von Thomas Gergen, in: Unsere Heimat 1 (2008), S. 34.
[17] Hans-Christian
Herrmann, Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft.
Sozialpolitik und Gewerkschaften im Saarland 1945-1955 (Veröffentlichungen der
Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Bd. 28),
Saarbrücken 1996, S. 512 f.
[18] Schneider war einer der
umstrittensten Figuren der saarländischen Nachkriegspolitik und
Rechtsanwaltschaft. Rainer Möhler beleuchtet diesen minutiös unter der
Überschrift "Trommler oder Mitläufer?" [Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der
Saar (Fn. 1), S. 301-324]. Er sieht die Einstufung Schneiders als "Mitläufer"
durch die I. Kammer des Obersten Säuberungsrates als bedenklich an und belegt
dies anhand des sehr widersprüchlichen Verhaltens Schneiders, dessen Rückzug
aus der NS-Politik mehr im privat-persönlichen Bereich als im politischen zu
liegen schien. Von erheblichem Gewicht ist, dass Schneider mit seiner
Nein-Propaganda gegen das Saarstatut von 1955 seine persönliche
NS-Vergangenheit offensiv dazu nutzen konnte, Stimmung für den deutschen
Nationalismus und gegen die Europastatut-Befürworter unter dem damaligen
saarländischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann zu machen. Möhler
schreibt: "Ohne Skrupel und mit überraschend eindeutigem Erfolg konnte er
[Schneider] als geschulter [Gau-]Redner seine persönliche NS-Vergangenheit
offensiv als populären Plus-Punkt für die Ablehnungskampagne gegen das
Europastatut einsetzen" [Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1),
S. 323]. Da er auf der "richtigen" Seite gekämpft hatte, erlebte er mit der
Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland eine Karriere,
die ihm Ministerämter, Parteivorsitze und die Tätigkeit als Landtagspräsident
in Saarbrücken bescherten. Allerdings kam es schließlich zu einem Zerwürfnis
mit Bundeskanzler Konrad Adenauer. Hatte ihm im Oktober 1955 "Der Spiegel" noch
seine Titelstory gewidmet, hielt dieselbe Zeitschrift seinen Tod am 12. Januar
1974 keiner Erwähnung mehr wert.
Vgl. in diesem Kontext Herbert Elzers Buch:
Konrad Adenauer, Jakob Kaiser und die kleine Wiedervereinigung. Die
Bundesministerien im außenpolitischen Ringen um die Saar 1949-1955, St. Ingbert
2008 (Geschichte, Politik & Gesellschaft Band 9) sowie die Rezension dieses
Buches von Thomas Gergen, in: Unsere Heimat 1 (2009), S. 35-36.
[19] Die Reden sind
abgedruckt bei Wettmann-Jungblut, Rechtsanwälte an der Saar (Fn. 1), S. 475-478.
[20] Eine Würzburger
juristische Dissertation existiert unter dem Namen Otto Marx: Vollständige und teilweise Beendigung der elterlichen Gewalt, 1912 (VI + 84 S.).
[21] Die Dissertation war
nicht mehr zu ermitteln.
[22] So bei den Juristen
Ven. (= Venuleius Saturninus) D. (= Digesten) 45, 1, 138; Paul. (= Iulius
Paulus) D. 18, 1, 34, 6.
[23] Vgl. Max Kaser und Rolf
Knütel, Römisches Privatrecht, 18. Aufl. München 2005, § 34 III, Rdnrn. 16-17
(= S. 170).
[24] Nr. 91, 19. April 1920.
[25] Wettmann-Jungblut, S. 427 - 428.
[26] Maria Zenner,
Saarländischer Katholizismus in der Völkerbundszeit, in: Klaus-Michael Mallmann
et al. (Hg.), Richtig daheim waren wir nie. Entdeckungsreisen ins Saarrevier
1815-1955, Bonn 1987, S. 143-147; dies., Parteien und Politik im Saargebiet
unter dem Völkerbundsregime 1920-1935, Saarbrücken 1966 (Veröffentlichungen der
Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 3), S. 154.
[27] Vgl. die zahlreichen
Denkschriften des Landesrates, z. B. Fraktionen des Landesrates des
Saargebietes, der Geist des Saarstatuts und die Praxis der
Regierungskommission, Saarbrücken 1923; dies. Missbräuche und Missstände in der
Verwaltung des Saargebietes, Saarbrücken 1925; dies., Zwecklosigkeit,
Rechtswidrigkeit und Übergriffe des französischen Militärs im Saargebiet,
Saarbrücken 1924.
[29] Elzer (Fn. 16) wählt für Dr. Hubert
Ney die Überschrift "Ein Vorsitzender mit autokratischen Neigungen", S.A 172-175.
[30] Erschienen in Würzburg
bei Richard Mayr, 1933.
[31] Die Dissertation war
nicht mehr zu ermitteln.
[32] Über Weil auch:
Mutterkorn Vaterland: Bruno Weil: Autor — Advokat — Politiker. Ein Lesebuch,
hg. von Peter C. Keller, St. Ingbert 1988.
[33] Übersetzung des
Buchtitels: "Die Schande der französischen Konzentrationslager".
[34] Dissertation erschienen
in Würzburg im Jahre 1935 (26 S.).
[35] Ferner auch zur
Aberkennung von dessen Ehrenbürgerschaft siehe jüngst: Hans Peter Klauck, Paul
von Lettow-Vorbeck, in: Unsere Heimat 2 (2007), S. 80 - 83, hier S. 82.