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Wilfried FiedlerDie liberalen und demokratischen |
G L I E D E R U N G 1. Die Regionalisierung der Untersuchungsfelder 2. Die Bedeutung des Parlamentarismus 3. Die Beschränkung auf den linksrheinischen Raum 4. Die Verschränkung links- und rechtsrheinischer Aktivitäten 5. Die Notwendigkeit differenzierender Zuordnungen 6. Der Zeitfaktor 7. Regionale Strukturunterschiede 8. Die parlamentarische Aktivität 9. Die Bedeutung der Grenznähe 10. Der Stellenwert der Verfassung 11. Parlamentarische Vernetzung und Kontinuität |
Es liegt auf der Hand, daß eine derartige Betrachtungsweise neue Quellen der irrtümlichen Überschätzung lokaler Eigentümlichkeiten enthält. So wäre es nicht schwer, aus der Summe lokaler Aufstände und "Revolutionen" vor, während und nach der Paulskirchenzeit ein Interpretationsbündel zu schnüren, aus dem der letztlich verhinderte, aber möglicherweise erfolgreiche Weg der Revolution von 1848 auf demokratisch lupenreine Art zumindest gedanklich belegt werden könnte.[4] Eine einigermaßen zufriedenstellende Antwort ergibt sich jedoch erst aus dem Zusammenwirken regionaler und weiträumiger Perspektiven.
Als Beleg für eine notwendig differenzierende Sichtweise könnte bereits die übliche Einschätzung der Revolution von 1848 als "gescheitert" angeführt werden,[5] denn auch diese Qualifikation bleibt ebenso vordergründig wie kurzatmig, weil sie die Kontinuitätswirkungen der Paulskirche völlig verkennt.[6] Schon Ende des letzten Jahrhunderts hatte der frühere Paulskirchen-Abgeordnete Karl Biedermann in seiner Jubiläumsschrift die allzu gründliche Grundrechte-Beratung unter Hinweis auf die spätere Gesetzgebung positiv gewürdigt: sie habe "damit Keime einer zeitgemäßen Entwicklung unserer öffentlichen Zustände ausgestreut".[7] Aus heutiger Sicht enthielt die Paulskirchen-Leistung ohnehin weitaus mehr Zukunftsaspekte als ursprünglich angenommen.
Die Erwähnung dieser Namen erfolgt lediglich zu dem Zweck, die ganz selbstverständliche Anbindung des linksrheinischen Gebiets an die vorbereitenden Aktivitäten zur Paulskirchenversammlung deutlich zu machen, zugleich aber darauf hinzuweisen, daß bereits in diesen wenigen Namen grundsätzliche Diskrepanzen zum Ausdruck gelangten. Denn in auffälliger Weise überwogen die auch vom Beruf her "bürgerlichen" Liberalen, während u. a. mit Dietzsch und Zell zwar die für die Abgeordneten aus der bayerischen Pfalz später charakteristischen juristischen Berufe[22] vertreten waren, doch stellten Getto und Zell gerade die einzigen linksrheinischen Abgeordneten der Paulskirche, die für die Wahl Friedrich Wilhelms IV. zum Kaiser der Deutschen stimmten. In einem weiteren, nicht weniger wichtigen Punkt zeigte sich eine ebenfalls charakteristische Abweichung. Im Vorparlament zählte nur der spätere Speyerer Bürgermeister Georg Friedrich Kolb zu den nach 1832 verfolgten Teilnehmern des Hambacher Festes, doch weniger im Umfeld der Gedanken Siebenpfeiffers oder der Zweibrücker Gruppierung.[23] Kolb hielt als einer der wenigen frühe und unmittelbare Verbindung zu den rechtsrheinischen Liberalen, wofür auch seine umfangreiche Mitarbeit am Staatslexikon von von Rotteck und Welcker[24] kennzeichnend war.
Doch auch hier versagen pauschale Zuordnungen. Denn so leicht etwa in der Pfalz und in den preußischen Moselgebieten die Fraktionszugehörigkeit auch auf eine entsprechend radikale demokratische Einstellung schließen läßt, so uneinheitlich bleibt der Gesamteindruck. Versucht man etwa zu ermitteln, ob die Frankfurter Abgeordneten des linksrheinischen Südwestens mehr dem demokratischen oder dem liberalen Flügel zuzurechnen sind, so spricht die weit überwie- gende republikanische Ausrichtung zunächst klar für eine eindeutig demokratische Orientierung. Nimmt man hingegen die in der Tradition des Hambacher Festes[26] vorfindliche Freiheits- und Grundrechtsorientierung hinzu, so sind liberale Grundpositionen nicht zu verkennen. Dies gilt insbesondere für die Zweibrücker und Saarbrücker[27] Aktivitäten zugunsten der Preßfreiheit. Hier exakte Trennlinien zwischen liberaler und demokratischer Orientierung vornehmen zu wollen, scheint nicht möglich zu sein.
Gewiß, diese Unterschiede beleuchten mehr die wählende Bevölkerung als die Gewählten selbst, doch sie machen gleichermaßen auf regionale Unterschiede aufmerksam. Daß in Saarbrücken keineswegs der rheinische Liberalismus Anklang fand, sondern eher ein, wie es heißt, "philanthropisch-sozialer Geist" herrschte,[35] ist der Literatur ebenso zu entnehmen wie die Feststellung, das bürgerliche Leben sei noch "durch Enge und Kleinlichkeit gekennzeichnet, ruhig, bescheiden, philiströs".[36] Dieses Bild mag für die breite Mehrheit der Bevölkerung zutreffen, nicht aber für die 1848 aktiv gewordenen Bürger, die für die Entsendung der Abgeordneten nach Frankfurt sorgten.[37]
Die Unterschiede zwischen den politischen Zentren Trier, Saarbrücken, Zweibrücken, Speyer und den linksrheinischen Städten Hessen-Darmstadts schließen es nur begrenzt aus, daß in der Paulskirche gleichwohl eine einheitliche Linie der gewählten Abgeordneten der Region bestand. Denn ein Gegensatz zwischen den Abgeordneten und repräsentierter Bevölkerung war angesichts der Bildungsschicht, der die meisten Abgeordneten entstammten, ohnehin vorauszu- setzen. Trotz mancher Gemeinsamkeiten zwischen den südwestdeutschen Abgeordneten ergaben sich jedoch Unterschiede signifikanter Art. Beiseite zu lassen sind von vornherein einzelne Abgeordnete, die dem Bild des Abgeordneten aus dem linksrheinischen Südwesten so widersprachen, daß es sogar zu einem Mißtrauensvotum der Wählerschaft kam. So geschehen im Falle des Notars Ludwig Heusner aus Saarlouis, der im Oktober 1848 nach dem berufsbedingten Ausscheiden des beliebten und anerkannten Ferdinand Dietzsch als dessen Nachfolger in die Paulskirche einzog.[38] Doch schon Ende Februar 1849 trat er nach der Intervention aus seinem Wahlbezirk zurück, so daß seitdem Saarbrücken nicht mehr in Frankfurt vertreten war. Dieser Vorgang stellt einen seltenen Fall der -wirksamen - Rückkoppelung eines Abgeordneten an seine Wahlbevölkerung dar, doch den Ausschlag gab neben dem Eintreten Heusners für das Erbkaisertum seine allgemeine Einschätzung als schwache und auch in diesem Sinne unfähige Persönlichkeit.[39]
Von Sonderfällen dieser Art abgesehen sind überragende Persönlichkeiten mit weitreichenden Verbindungen zum rechtsrheinischen Liberalismus auszugrenzen, wie der bereits erwähnte Speyerer Bürgermeister Georg Friedrich Kolb, der zwar engen Kontakt zu den Pfälzer Abgeordneten hielt und mit ihnen auch in München eng kooperierte, sich jedoch trotz der besonderen politischen Ausstrahlungskraft näherer Einordnung entzieht, sofern man den Hinweis, er sei demokratischer Liberaler gewesen,[40] nicht genügen läßt.[41] Schwer einzuordnen sind auch jene Abgeordnete, die zwar außerhalb der hier zugrunde gelegten Region gewählt wurden, doch ihre politische Heimat im liberalen und demokratischen linksrheinischen Südwesten gefunden hatten, wie Johann Georg August Wirth[42 ]der bereits 1831 in die Pfalz übergesiedelt und maßgeblich am Hambacher Fest beteiligt war.[43] Aus der Pfalz selbst stammend, dort lange Zeit als Advokat tätig, aber in Günzburg (Schwaben) für die Paulskirche gewählt war Georg Jacob Stockinger.[44] der nicht nur im linksrheinischen Südwesten, sondern auch in der bayerischen Abgeordnetenkammer mit den Vertretern der Rheinpfalz zusammenarbeitete.
"Die Pfalz hat durch die Verbindung mit Frankreich, die fast ein Viertel Jahrhundert lang dauerte,
viele Rechte erlangt, die man im diesseitigen Deutschland erst zu erreichen sucht. .... unsere Verbindung
mit Frankreich hat uns das gegeben..... Wir kennen keinen Adel, wir haben keinen grundbesitzenden
Adel, der schwer auf dem Lande lastet, keine Feudalrechte: wir haben ein offenes Gerichtsverfahren,
und das.... sind die Ursachen, die die Ruhe in der Pfalz erhalten haben."[49]
Doch dieser Hauch von Internationalität zeigte zugleich innere Grenzen. Nicolaus Schmitt hatte sie deutlich unter dem Beifall der Linken in der Paulskirche gezogen:
"Wir achten Frankreich, aber als Provinz mit ihm verbunden zu sein, wollen wir nicht."[51]
"Wir müssen festhalten an der Verfassung, welche wir dem deutschen Volke als seine frei
gewählten Vertreter gegeben haben. Wir dürfen kein Opfer scheuen, sie, trotz allen Widerstandes
dynastischer Sondergelüste, ins Leben zu rufen: denn ungeachtet ihrer Mängel und erbkaiserlicher
Spitze bildet sie den Rechtsboden, auf welchem sich alle Freunde des Volkes einigen können, um dem
Vaterlande nach Innen volle Freiheit, nach Außen Größe und Macht zu verleihen."[58]
"In der Verschiedenheit der politischen Ansichten der einzelnen Glieder unseres Parlamentes liegt
dessen organisches Leben; die freundschaftlichen Beziehungen, die unter den Abgeordneten aller
Farben existieren, sind der Kitt, der dasselbe als ein Ganzes zusammenhält und erscheinen läßt ..."[59]
Den linksrheinischen südwestdeutschen Abgeordneten sind daher nicht in erster Linie die nach dem Ende der Paulskirchenzeit vereinzelt auftretenden Eintritte in regionale Aufstandsbewegungen zuzuordnen, sondern auf längere Sicht weitaus wichtiger, die Beteiligung am Aufbau einer parlamentarischen Grundstruktur in Deutschland. Manche Abgeordneten - nicht nur des Südwestens - erwiesen ihr politisch-parlamentarisches Talent als Folge massiver Verfolgungen in Deutschland, sogar durch entsprechende verbandsmäßige Aktivitäten im Aus- land, wie etwa Joseph Reichard und Nicolaus Schmitt in den Vereinigten Staaten, der nach 1850 in Philadelphia die Republican Party mitbegründete und in verschiedenen politischen Vereinigungen tätig war. Für die linksrheinischen südwestdeutschen Abgeordneten wäre gesondert zu klären, wieweit selbst die oft verschütteten Erfahrungen des frühen Hambacher Festes Fernwirkungen vergleichbarer Art erzeugten.
Damit schließt sich in gewisser Weise der um die Begriffe von Liberalismus und Demokratie für die Paulskirchenzeit zu ziehende Kreis durch eine modifizierende Ergänzung regionaler, parlamentarischer und verfassungsbezogener Aspekte. Sie konnten hier nur in ihren Grundlinien umrissen werden und werfen weitere Fragen auf. So etwa nach dem Grad der Abweichungen im linksrheinischen Südwesten im Vergleich zu anderen Regionen, etwa des Rheinlands. Nicht zuletzt hätte eine weitergehende Ausdifferenzierung nach den Besonderheiten der einzelnen Abgeordneten erfolgen müssen, um dadurch auch die Frage nach den liberalen und demokratischen Folgewirkungen der Entwicklung im Untersuchungszeitraum verläßlicher beantworten zu können. Daß die Erforschung liberaler und demokratischer Aspekte stärker als bisher rechtliche Kategorien auch des Verfassungsrechts einbeziehen sollte, liegt auf der Hand. Nicht zuletzt ist auf ganz andere rechtliche Bereiche hinzuweisen. Die linksrheinischen südwestdeutschen Abgeordneten der Paulskirche sahen sich, wie viele andere Abgeordnete in Deutschland auch, massiven Verfolgungen durch Polizei und Justiz nach 1848 ausgesetzt, und nur die Flucht ins nahegelegene Ausland brachte vorübergehende Sicherheit. Todesurteile wie in den Fällen von Schmitt, Reichard, Schüler und Zitz, Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen, wie in den Fällen Kolb, Simon oder Schütz, Amtsenthebungen wie in den Fällen Spatz und Tafel, einschließlich kirchlicher Reaktionen, zählten zu den Risiken konsequenter politischer und parlamentarischer Tätigkeit. Kürzere, mittlere oder endgültige Aufenthalte im Ausland waren damals der fast selbstverständlich zu zahlende Preis des Parlamentariers. Im Falle Friedrich Schülers wiederholten sich die bereits nach dem Hambacher Fest erlittenen Verfolgungen knapp 20 Jahre später. Die Grenznähe, die in besonderer Weise das politische Verhalten der linksrheinischen Abgeordneten geprägt hatte, bot im Falle Schülers zugleich Sicherheit vor Strafverfolgungen und garantierte in diesem Sinne Freiheit auch in einem elementaren Verständnis.
[1] Vgl. lediglich Rudolf Vierhaus: Liberalismus, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hgg. v. Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck, Bd. 3, 1982, S. 741-785; Werner Conze: "Demokratie" in der modernen Bewegung, ebd., Bd. l, 1972, S. 873-989; Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800 - 1866, 6. Aufl. 1993, S. 286-300; Dieter Langewiesche (Hg.): Liberalismus im 19. Jahrhundert, 1988, passim.
[2] Dieter Langewiesche: Gesellschafts- und verfassungspolitische Handlungsbedingungen und Zielvorstellungen europäischer Liberaler in den Revolutionen von 1848, in: Liberalismus in der Gesellschaft des deutschen Vormärz, hgg. v. Wolfgang Schieder, 1983, S. 341 ff, 342.
[3] Dieter Langewiesche: ebd., S. 341 m.w.Nw. Dazu zählt auch die "Traditionsbestimmtheit" des deutschen Liberalismus von 1848/49, vgl. Günter Birtsch: Gemäßigter Liberalismus und Grundrechte, in: Wolfgang Schieder (Hg.), Anm. 2, S. 22-38.
[4] Vgl. etwa die Perspektive von Hellmut G. Haasis: Morgenröte der Republik: Die linksrheinischen deutschen Demokraten 1789 - 1849, 1984.
[5] Zur Problematik des "Scheiterns" nuancierend Thomas Nipperdey, Anm. l, S. 663-670.
[6] Dazu statt anderer ausführlich Jörg-Detlef Kühne: Die Reichsverfassung der Paulskirche, 1985, S. 60 ff., 147 ff, 542, 569 ff.
[7] Karl Biedermann: Das erste deutsche Parlament. Zu dessen fünfzigjährigem Jubiläum, 1898. S. 60.
[8] Vgl. Thomas Nipperdey, Anm. l, S. 607 f.
[9] Zur pauschalen und irreführenden Fraktionszuordnung schon Wilfried Fiedler: Die südwestdeutschen Abgeordneten und ihre Bedeutung für die Paulskirche, in: Philipp Jakob Siebenpfeiffer und seine Zeit im Blickfeld der Rechtsgeschichte, hgg. v. Elmar Wadle, 1991, S. 43 ff., 49 ff.
[10] Vgl. die nuancierende Darstellung von Georg Friedrich Kolb, Lebenserinnerungen eines liberalen Demokraten 1808 - 1884, hgg. v. Ludwig Merckle, 1976, S. 56 ff.
[11] Vgl. lediglich Elisabeth Fehrenbach: Rheinischer Liberalismus und gesellschaftliche Verfassung, in: Wolfgang Schieder (Hg.), Anm. 2, S. 272-294.
[12] Vgl. Wilfried Fiedler, Anm. 9, S. 52 ff.
[13] Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung (künftig: MdN) 18.5.1848 -18.6.1849.
[14] Nach Heinrich Best, Wilhelm Weege: Bibliographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung, 1996, S. 208.
[15] MdN 19.5.1848- 18.6.1849.
[16] MdN 18.5.1848-21.10.1848.
[17] MdN 18.5.1848-26.5.1849.
[18] MdN 18.5.1848-20.10.1848.
[19] MdN 18.5.1848- 18.6.1849.
[20] MdN 18.5.1848-30.5.1849.
[21] MdN 18.5.1848-1.3.1849.
[22] Als Juristen, meist als Advokaten, waren neben Dietzsch und Zell auch August Ferdinand Culmann (MdN 27.11.1848 - 18.6.1849); Franz Jacob Glaß (MdN 18.5.1848-5.9.1848); Gustav Adolph Gulden (MdN 18.5.1848- 18.6.1849); Ludwig Heusner (MdN 30.10.1848 - 16.2.1849); Joseph Martin Reichard (MdN 18.5.1848 - 30.5.1849); Nicolaus Heinrich Schmitt (MdN 18.5.1848 - 30.5.1849); Friedrich Schüler (MdN 18.5.1848 - 18.6.1849); Ludwig Gerhard Gustav Simon (MdN 18.5.1848 - 18.6.1849); Spatz, Anm. 19; Franz Tafel (MdN 18.5.1848 - 18.6.1849); Zitz, Anm. 21, tätig.
[23] Dazu Wilfried Fiedler, Anm. 9, S. 51.
[24] Näher Heinz Müller-Dietz: Der Freiburger Einfluß: Rotteck und Weicker, in: Elmar Wadle (Hg.): Philipp Jakob Siebenpfeiffer und seine Zeit im Blickfeld der Rechtsgeschichte, 1991, S. 33 ff., 34.
[25] Insoweit auch Thomas Nipperdey, Anm. l, S. 612.
[26] Vgl. Cornelia Foerster: Der Preß- und Vaterlandsverein von 1832/33, 1982, bes. S.110-119.
[27] Zur Beteiligung von Mitgliedern aus der preußischen Rheinprovinz vgl. Cornelia Foerster: ebd.. S. 154.
[28] Näher Wilfried Fiedler, Anm. 9, S. 46 f.
[29] Vgl. statt anderer Cornelia Foerster, Anm. 26, S. 30 ff.
[30] Einzelheiten bei Richard Noack: Die Revolutionsbewegung von 1848/49 in der Saargegend, 1927, in: Mitt. d. Hist. Vereins f. d. Saargegend, Heft 18/11, 1929, bes. S. 153 ff., 180 ff, 186 ff.
[31] So der Befund von Richard Noack, Anm. 30.
[32] Vgl. bes. Gerhard Heckmann: Die Revolution von 1848/49, in: Johannes Schmitt (Hg.): Restauration und Revolution. Die Saarregion zwischen 1815 und 1850, 1990, S. 119-126.
[33] Näher Richard Noack, Anm. 30, S. 194 f.
[34] Richard Noack Anm. 30, S. 198 f.; vgl. auch Volker Bischoff: Die Abgeordneten der deutschen Nationalversammlung 1848/49 aus den Regionen Saarbrücken, Saarlouis, Zweibrücken und Kaiserslautern, in: Saarpfalz, Sonderheft 1990, S. 32-88, bes. S. 39 ff.
[35] Richard Noack, Anm. 30, S. 170.
[36] Ders., ebd., S. 159.
[37] So unterstreicht gerade Richard Noack die Bedeutung des liberalen Bürgertums für die Revolutionsbewegung, insbesondere "einige Männer der Wirtschaft und einige Akademiker", die er auch namentlich aufführt, Anm. 30, S. 165.
[38] Vgl. obenAnm. 18.
[39] Näher Volker Bischoff, Anm. 34, S.42, 85 f.; Richard Noack, Anm. 30, S. 202.
[40] Vgl. den Titel der erst 1976 veröffentlichten Lebenserinnerungen: Georg Friedrich Kolb, Anm. 10.
[41] Von seinem Einfluß zeugen auch die Aktivitäten im Bayerischen Landtag, ebd., S.
[164] f. ' 42 MdN 6.7.1848 - 26.7.1848. nach August Thieme und vor Julius Fröbel.
[43] Zu den gerichtlichen Verfolgungen vgl. insbes. Theophil Gallo: Die Verhandlungen des außerordentlichen Assisengerichts zu Landau in der Pfalz im Jahre 1833, Schriften der Siebenpfeiffer-Stiftung, Bd. 3, 1996, z. B. S. 85 ff.; zu seinen Aktivitäten im Rahmen des Preß- und Vaterlandsvereins vgl. Cornelia Foerster, Anm. 26, passim; Georg Friedrich Kolb. Anm. 10, S. 55 ff., 66 ff.
[44] MdN 24.5.1848-l 8.6.1849.
[45] U. a. als Reichskommissar der Reichsregentschaft im Schwarzwald, vgl. Heinrich Best, Wilhelm Weege, Anm. 14, S. 320.
[46] Näher Volker Bischoff. Anm. 34, S. 64 f.
[47] Vgl. etwa Hellmut G. Haasis, Anm. 4,S. 192 ff.
[48] Kennzeichnend die Bewertung Schmitts durch Günther Hildebrandt: Parlamentsopposition auf Linkskurs, 1975, S. 271: er "vertrat jedoch innerhalb der Aufstandsbewegung einen gemäßigten politischen Kurs".
[49] Franz Wigard (Hg.): Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konstituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt a. M., Bd. II, 1848/49, S. 981 ff.
[50] Näher Wilfried Fiedler, Anm. 12, S. 52 f.
[51] Anm. 49, S. 982.
[52] Anni. 10, S. 67.
[53] Zu dieser Grundlinie des Liberalismus in der Paulskirche Wilfried Fiedler: Das Parlaments-Album von 1849/50 und die Entwicklung des deutschen Parlamentarismus, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 1985, S. 71 ff.
[54] Vormärz und Revolution 1840 - 1849, hgg. v. Hans Fenske, Quellen zum politischen Denken der Deutschen im 19. Und 20. Jahrhundert, Bd. IV, 1976, S. 414 ff.
[55] Ebd., S. 415.
[56] Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, hgg. v. Ernst Rudolf Huber, Bd. l, 3. Aufl., 1978, S. 426: "Die Nationalversammlung stellt die bayerische Rheinpfalz bei der in derselben zur Durchführung der Reichsverfassung entstandenen Bewegung unter den Schutz des Reichs, und fordert die Zentralgewalt auf, sofort die geeigneten Maßregeln zur Verwirklichung des Schutzes, der allen Rechten und Interessen gebührt, zu treffen."
[57] Grundlegend Jörg-Detlef Kühne, Anm. 6, passim; zum Grundrechts Verständnis der Paulskirche ebd., S. 159 ff.
[58] Eintragung vom 20. April 1849 im Parlamentsalbum von 1849/50, in: Wilfried Fiedler (Hg.), Die erste deutsche Nationalversammlung 1848/49, 1980, Bl. 127.
[59] Eintragung vom 26. April 1849, ebd., Bl. 146.
[60] Zur Bedeutung des Verfassungsdenkens für das zeitgenössische Liberalismusverständnis Thomas Nipperdey, Anm. l, S. 297 f.
[61] So gehörte Friedrich Joseph Zell seit 8.9.1848 dem Verfassungsausschuß an, vgl. Jörg-Detlef Kühne, Anm. 6, S. 563. Zur parlamentarischen Aktivität der südwestdeutschen linksrheinischen Abgeordneten vgl. die Nachweise bei Volker Bischoff, Anm. 34, S. 71-79.
[62] Schüler war bereits im Jahre 1831 im bayerischen Landtag tätig, Kolb bis 1871; die Landtags-Tätigkeit von Getto erstreckte sich bis in das Jahr 1867, die von Tafel bis 1869.
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