Die Linksammlung "Online-Recht" war ein von Herrn Rechtsanwalt Georg Meyer-Spasche von August 1998 bis Juni 1999 betreutes Projekt. Derartige Projekte werden im Juristischen Internet-Projekt Saarbruecken archiviert. Die Erschliessung der Internet-Quellen zum Online-Recht, Internet-Recht und Informationsrecht wird zur Zeit aktualisiert. Wenn Sie vom Start der neuen Abteilung informiert werden wollen, hinterlassen Sie bitte hier ihre E-Mail-Adresse.

euleJuristisches Internetprojekt Saarbrücken
(http://www.jura.uni-sb.de/)


 
 

Linksammlung zum Online-Recht

- Beweisfragen: Datensicherheit -



 

      Allgemeines

        Rechtsprechung

          VG des Saarlandes (Saarlouis): Prüfungsanmeldung per Internet
          Beschluß vom 23.07.98 (Az.: 1 F 73/98)
          Was geschieht, wenn die bei der (de facto zugelassenen) Prüfungsanmeldung per Internet übersandten Daten aus technischen Gründen nicht ankommen? Zu wessen Lasten gehen Beweisschwierigkeiten?

        Literatur

          Roßnagel, A.: Stellungnahme zum Thema Datensicherheit
          Stellungnahme zu den Fragen der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft" zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung zum Thema Datensicherheit am 12. Mai 1997.

        Weitere Informationsquellen

          Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
          Das BSI ist eine selbständige Bundesbehörde, die Sicherheitsrisiken moderner Informationstechniken analysiert und darauf basierend Sicherheitsstandards erarbeitet.
          Es widmet sich dem Jahr-2000-Problem ebenso wie den Themen Computerviren oder Telearbeit.
          Vor allem aber hat es das Sicherheitskonzept für digitale Signaturen nach dem Signaturgesetz entwickelt und ist mit der Prüfung und Genehmigung der entsprechenden Zertifizierungsstellen betraut. Das BSI dokumentiert seine Tätigkeit im Internet vorbildlich und stellt zu den einzelnen Aufgabenfeldern zahlreiche Dokumente bereit.

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      Elektronische Signaturen

        Rechtsnormen, Entwürfe

          Bundesrecht

            Signaturgesetz (SigG)

            Verordnung zur digitalen Signatur (Signaturverordnung - SigV)
             

          Europäisches Recht

            Vorschlag einer EU-Direktive zur elektronischen Signatur (hier als PDF-Dokument)
            Der Vorschlag geht deutlich weiter als das deutsche Signaturgesetz (SigG):
            Zum einen soll die elektronische Signatur funktional und in der Rechtsfolge der realen Unterschrift gleichgestellt werden. Das SigG stellt lediglich eine (widerlegbare) Vermutung für die Sicherheit bestimmter digitaler Signaturen auf, läßt sie jedoch nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis genügen.
            Zum zweiten ist soll der Begriff der "elektronischen" Signatur weiter bzw. offener zu verstehen sein, als derjenige der "digitalen" Signatur.
             
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        Literatur

          S. Höhne: Auswirkungen des Signaturgesetzes auf das Internet
          Die Seminararbeit von 1997 eignet sich gut als Einführung in die Funktionsweise elektronischer Signaturen und die damit verbundenen Rechtsprobleme.
          Der Autor zeigt das Nutzungspotential der elektronischen Signatur im Internet auf. Er stellt das Signaturgesetz (SigG) vor und beurteilt dessen mögliche Auswirkungen auf die gegenwärtigen Beweisprobleme bei elektronischen Willenserklärungen.

          A. Roßnagel: Signaturgesetz und Richtlinie für elektronische Signaturen
          In seinem Kurzbeitrag diskutiert Prof. Dr. A. Roßnagel, inwieweit durch die Umsetzung der voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft tretenden europäischen Rahmenrichtlinie für elektronische Signaturen ein Änderungsbedarf am deutschen Signaturgesetz (SigG) zu erwarten ist. Dabei ordnet er die bereits bestehenden bzw. nach dem SigG und dem Richtlinienentwurf möglichen Signaturverfahren einem dreistufigen System zu und kommt zu dem Ergebnis, daß der Regelungsansatz des SigG selbst keine Änderungen erfordern wird. Lediglich die Verfahrensvorschriften wären der Dreistufigkeit anzupassen.
          Die im Richtlinienentwurf vorgesehene Gleichstellung elektronischer Signaturen höheren Sicherheitsstandards mit der Schriftform sollte nach Ansicht des Autors nicht durch zentrale Modifikation des SigG, sondern durch Verweise in den einzelgesetzlichen Formvorschriften umgesetzt werden.

          A. Roßnagel: Stellungnahme zum Gesetz über die digitale Signatur
          Stellungnahme zu den Fragen des Bundestags-Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung zum Gesetz über die digitale Signatur am 14. Mai 1997.

          Literaturauswertung zu Digitalen Signaturen und zur Datensicherheit
          Das Cyberlaw-Projekt der Universität Marburg erstellt eine laufend aktualisierte Literaturauswertung auf virtuellen Karteikarten zur Verfügung und verschafft damit vor allem einen guten Überblick über die seit 1996 erschienenen Zeitschriftenbeiträge.

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        Weitere Informationsquellen

          Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
          Das BSI ist eine selbständige Bundesbehörde, die Sicherheitsrisiken moderner Informationstechniken analysiert und darauf basierend Sicherheitsstandards erarbeitet.
          Es widmet sich dem Jahr-2000-Problem ebenso wie den Themen Computerviren oder Telearbeit.
          Vor allem aber hat es das Sicherheitskonzept für digitale Signaturen nach dem Signaturgesetz entwickelt und ist mit der Prüfung und Genehmigung der entsprechenden Zertifizierungsstellen betraut. Das BSI dokumentiert seine Tätigkeit im Internet vorbildlich und stellt zu den einzelnen Aufgabenfeldern zahlreiche Dokumente bereit.

          Materialien zur digitalen Signatur (in englisch)
          C. Kuner bietet auf seiner Homepage unter anderem eine umfassende Materialiensammlung zu digitalen Signaturen an. Die Texte hat er fast ausnahmslos ins Englische übersetzt, so daß sich das Angebot für international arbeitende Interessenten als besonders wertvoll erweisen dürfte. Zudem sind vielen Quellen eigene Anmerkungen mit weiterführenden Informationen zur Seite gestellt.

           
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    Zusammengestellt und kommentiert von Georg Meyer-Spasche


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