Juristisches
Internetprojekt Saarbrücken
(http://www.jura.uni-sb.de/)
Linksammlung zum Online-Recht
- Domainnamen -
LG Berlin:
"d-"
Urteil vom 09.06.98 (15 O 79/98)
Das Gericht schrieb dem Präfix "d-" keine besondere Kennzeichnungskraft
im Hinblick auf die betriebliche Herkunft eines Anbieters von CD-ROMs mit
demselben Präfix zu. Zudem bestehe ein überragendes Freihaltebedürfnis.
Es lehnte daher Unterlassungsansprüche des CDROM-Herstellers hinsichtlich
der Verwendung von "d-" in Domain-Namen ab.
OLG
Hamburg: "Emergency.de"
Urteil vom 05.11.98 (3 U 130/98)
Das OLG stellte fest, daß der geschützte Titel eines Computerspiels
durch eine gleichlautende Internetadresse ("emergency.de") für einen
medizinischen Notfalldienst mangels Verwechslungsgefahr nicht verletzt
werden kann.
Interessanter ist der zweite Leitsatz, dem zufolge eine Internet-Adresse
als namensartiges Kennzeichen gemäß § 12 BGB geschützt
sein kann. Als prioritätsälteres Kennzeichen verdrängt sie
später eingetragene Markenrechte.
Die Entscheidung bestätigt das Urteil der Vorinstanz, LG
Hamburg, "Emergency.de" vom 10.06.98 (Az.: 315 O 107/98).
OLG
Dresden: "Dresden Online"
Urteil vom Urteil vom 29.09.98 (14 U 433/98)
Das OLG Dresden befaßte sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen
für eine zeitliche Vorverlagerung des Titelschutzes, konkret mit den
Anforderungen an das zeitnahe Erscheinen unter dem öffentlich angekündigten
Titel. "Dresden Online" erschien zunächst nicht unter eigener Second-Level-Domain,
sondern war nur indirekt über "SZ-Online.de" erreichbar. Das Gericht
sprach den entsprechenden Überschriften bei "SZ-Online" die erforderliche
Kennzeichnungsfunktion ab und qualifizierte sie als bloße Orientierungshilfen.
LG München
I: "Juris solvendi"
Urteil vom 03.09.98 (Az.: 7 O 1299/98)
Das LG München I nahm zur Verwechselungsgefahr bei Verwendung
des Kennzeichens "Juris solvendi" Stellung.
OLG
Karlsruhe: "Zwilling.de"
Urteil vom 24.06.98 (Az.: 6 U 247/98)
Das OLG Karlsruhe zur Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft des
Markennamens "Zwilling" und zum Problem der Verwendung eines identischen
Domainnamens durch ein Internet-Dienstleistungsunternehmen.
LG Hamburg:
"Emergency.de"
Urteil vom 10.06.98 (Az.: 315 O 107/98)
Kann der Titel eines Computerspiels durch eine gleichlautende Internetadresse
für einen medizinischen Notfalldienst ("emergency.de") verletzt werden?
Siehe dazu auch die bestätigende Berufungsentscheidung des OLG
Hamburg vom 05.11.98 (3 U 130/98).
BPatG:
Eintragungsfähigkeit der Marke "MCS"
Beschluß vom 16.02.98 (30 W(pat) 310/96)
Ist die Buchstabenfolge "MCS" als Marke eintragungsfähig?
LG Frankfurt
a.M.: Sittenwidrigkeit der Übernahme von Internet-Domains
Urteil vom 10.02.98 (Az.: 2/14 O 412/97)
Das Anbieten der Gelegenheit, den eigenen Geschäftsnamen als Domainnamen
für das Internet zu erkaufen, ist nach Auffassung des LG Frankfurt
sittenwidrig.
OLG
Hamm: "krupp.de"
Urteil vom 13.01.98 (Az.: 4 U 135/97)
Zur Zulässigkeit der Verwendung des Domainnamens "krupp.de" durch
einen Dritten gleichen Familiennamens.
BPatG:
Unterscheidungskraft der Bezeichnung "BGHZ"
Beschluß vom 17.07.96 (Az.: 29 W (pat) 93/94)
Ist die Bezeichnung "BGHZ" markenrechtlich unterscheidungskräftig?
LG München
I: "juris.de"
(Az.: 1 HKO 3146/96)
Zur Zulässigkeit der Reservierung und Nutzung des Domain-Namens
"juris.de".
OLG
Frankfurt: Internet-domain name und Freihaltebedürfnis
Beschluß vom 13.02.1997 (Az.: 6 W 5/97)
Entscheidungssammlung zum gewerblichen
Rechtsschutz
RA Frhr. v. Gravenreuth bietet auf seiner Homepage eine Rechtsprechungübersicht
zum gewerblichen Rechtsschutz an. Zum leichteren Verständnis sind
die Entscheidungen häufig mit systematischen Anmerkungen oder Kommentierungen
versehen.
Wenning
R.: Der große Streit um Internet-Domain-Namen
Hintergründe und Auswirkungen des Greenpapers der US-Regierung.
Literaturauswertung zu Domainnamen
Das Cyberlaw-Projekt
der Universität Marburg erstellt eine laufend aktualisierte Literaturauswertung
auf virtuellen Karteikarten zur Verfügung und verschafft damit vor
allem einen guten Überblick über die seit 1996 erschienenen Zeitschriftenbeiträge.
Zusammengestellt und kommentiert von Georg Meyer-Spasche
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