Die Linksammlung "Online-Recht" war ein von Herrn Rechtsanwalt Georg Meyer-Spasche von August 1998 bis Juni 1999 betreutes Projekt. Derartige Projekte werden im Juristischen Internet-Projekt Saarbruecken archiviert. Die Erschliessung der Internet-Quellen zum Online-Recht, Internet-Recht und Informationsrecht wird zur Zeit aktualisiert. Wenn Sie vom Start der neuen Abteilung informiert werden wollen, hinterlassen Sie bitte hier ihre E-Mail-Adresse.

euleJuristisches Internetprojekt Saarbrücken
(http://www.jura.uni-sb.de/)


 
 

Linksammlung zum Online-Recht

- Domainnamen -



 

      Rechtsnormen, Entwürfe

        Bundesrecht (via Transpatent)

          Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

          Markengesetz
           

        Völkerrecht

          WIPO Internet Domain Name Process
          Die World Intellectual Property Organization (WIPO) erarbeitet derzeit Empfehlungen für weltweit einheitliche Verfahren zur Vergabe von Domainnamen einerseits und zur Behandlung von Domainstreitigkeiten andererseits. Sie hat kürzlich einen Zwischenbericht vorgelegt, aus dem die Empfehlungen im Entwurfsstadium ersichtlich sind.
           
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      Rechtsprechung

        LG München I: Zeitpunkt des Kennzeichenschutzes; "fnet"
        Urteil vom 04.03.99 (17 HKO 18453/98)
        Der Domainname "fnet" ist nach Ansicht des Gerichts unterscheidungskräftig und genießt deshalb Kennzeichenschutz nach § 5 Abs. 2 MarkenG.
        Dieser Schutz entsteht nicht erst mit der Eintragung als Marke, sondern zu bereits im Zeitpunkt der Aufnahme der Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr. Daher besteht an dem so geschützten Domainnamen gemäß § 6 Abs.3 MarkenG gegenüber einer zeitlich nach Aufnahme der Zeichenbenutzung eingetragenen Marke ein Recht mit älterem Zeitrang.

        LG Berlin: "d-"
        Urteil vom 09.06.98 (15 O 79/98)
        Das Gericht schrieb dem Präfix "d-" keine besondere Kennzeichnungskraft im Hinblick auf die betriebliche Herkunft eines Anbieters von CD-ROMs mit demselben Präfix zu. Zudem bestehe ein überragendes Freihaltebedürfnis. Es lehnte daher Unterlassungsansprüche des CDROM-Herstellers hinsichtlich der Verwendung von "d-" in Domain-Namen ab.

        OLG Hamburg: "Emergency.de"
        Urteil vom 05.11.98 (3 U 130/98)
        Das OLG stellte fest, daß der geschützte Titel eines Computerspiels durch eine gleichlautende Internetadresse ("emergency.de") für einen medizinischen Notfalldienst mangels Verwechslungsgefahr nicht verletzt werden kann.
        Interessanter ist der zweite Leitsatz, dem zufolge eine Internet-Adresse als namensartiges Kennzeichen gemäß § 12 BGB geschützt sein kann. Als prioritätsälteres Kennzeichen verdrängt sie später eingetragene Markenrechte.
        Die Entscheidung bestätigt das Urteil der Vorinstanz, LG Hamburg, "Emergency.de" vom 10.06.98 (Az.: 315 O 107/98).

        OLG Dresden: "Dresden Online"
        Urteil vom Urteil vom 29.09.98 (14 U 433/98)
        Das OLG Dresden befaßte sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen für eine zeitliche Vorverlagerung des Titelschutzes, konkret mit den Anforderungen an das zeitnahe Erscheinen unter dem öffentlich angekündigten Titel. "Dresden Online" erschien zunächst nicht unter eigener Second-Level-Domain, sondern war nur indirekt über "SZ-Online.de" erreichbar. Das Gericht sprach den entsprechenden Überschriften bei "SZ-Online" die erforderliche Kennzeichnungsfunktion ab und qualifizierte sie als bloße Orientierungshilfen.

        LG München I: "Juris solvendi"
        Urteil vom 03.09.98 (Az.: 7 O 1299/98)
        Das LG München I nahm zur Verwechselungsgefahr bei Verwendung des Kennzeichens "Juris solvendi" Stellung.

        OLG Karlsruhe: "Zwilling.de"
        Urteil vom 24.06.98 (Az.: 6 U 247/98)
        Das OLG Karlsruhe zur Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft des Markennamens "Zwilling" und zum Problem der Verwendung eines identischen Domainnamens durch ein Internet-Dienstleistungsunternehmen.

        LG Hamburg: "Emergency.de"
        Urteil vom 10.06.98 (Az.: 315 O 107/98)
        Kann der Titel eines Computerspiels durch eine gleichlautende Internetadresse für einen medizinischen Notfalldienst ("emergency.de") verletzt werden?
        Siehe dazu auch die bestätigende Berufungsentscheidung des OLG Hamburg vom 05.11.98 (3 U 130/98).

        BPatG: Eintragungsfähigkeit der Marke "MCS"
        Beschluß vom 16.02.98 (30 W(pat) 310/96)
        Ist die Buchstabenfolge "MCS" als Marke eintragungsfähig?

        LG Frankfurt a.M.: Sittenwidrigkeit der Übernahme von Internet-Domains
        Urteil vom 10.02.98 (Az.: 2/14 O 412/97)
        Das Anbieten der Gelegenheit, den eigenen Geschäftsnamen als Domainnamen für das Internet zu erkaufen, ist nach Auffassung des LG Frankfurt sittenwidrig.

        OLG Hamm: "krupp.de"
        Urteil vom 13.01.98 (Az.: 4 U 135/97)
        Zur Zulässigkeit der Verwendung des Domainnamens "krupp.de" durch einen Dritten gleichen Familiennamens.

        BPatG: Unterscheidungskraft der Bezeichnung "BGHZ"
        Beschluß vom 17.07.96 (Az.: 29 W (pat) 93/94)
        Ist die Bezeichnung "BGHZ" markenrechtlich unterscheidungskräftig?

        LG München I: "juris.de"
        (Az.: 1 HKO 3146/96)
        Zur Zulässigkeit der Reservierung und Nutzung des Domain-Namens "juris.de".

        OLG Frankfurt: Internet-domain name und Freihaltebedürfnis
        Beschluß vom 13.02.1997 (Az.: 6 W 5/97)
         

        Entscheidungssammlung Online-Recht
        Online-Recht unterhält eine gut gepflegte Rechtsprechungsübersicht, die sich nach verschiedenen Kriterien durchsuchen läßt. Zu vielen Entscheidungen sind zudem Kommentare und Anmerkungen abrufbar.

        Entscheidungssammlung zum gewerblichen Rechtsschutz
        RA Frhr. v. Gravenreuth bietet auf seiner Homepage eine Rechtsprechungübersicht zum gewerblichen Rechtsschutz an. Zum leichteren Verständnis sind die Entscheidungen häufig mit systematischen Anmerkungen oder Kommentierungen versehen.

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      Literatur

        Grauwolf, M.: Eine sehr subjektive, polemische Anmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 13.01.98 (4 U 135/97)
        Wie man über die Krupp-Entscheidung des OLG Hamm auch anders denken könnte...

        Wenning R.: Der große Streit um Internet-Domain-Namen
        Hintergründe und Auswirkungen des Greenpapers der US-Regierung.

        Literaturauswertung zu Domainnamen
        Das Cyberlaw-Projekt der Universität Marburg erstellt eine laufend aktualisierte Literaturauswertung auf virtuellen Karteikarten zur Verfügung und verschafft damit vor allem einen guten Überblick über die seit 1996 erschienenen Zeitschriftenbeiträge.

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      Weitere Informationsquellen

        DPMApatentblatt
        Das Deutsche Patentblatt im Internet basiert auf den Original-Datenbeständen des Deutschen Patent- und Markenamtes. Es wird an jedem Donnerstag, dem Veröffentlichungstag des Deutschen Patent- und Markenamtes aktualisiert und enthält Bekanntmachungen auf Grund des Patentgesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes.
        Da das Angebot sich noch im Testbetrieb befindet, ist bis auf weiteres nur der Datenbestand vom 01.01.1997 (PW 1/1997) bis 26.11.1998 (PW 48/1998) recherchierbar.

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    Zusammengestellt und kommentiert von Georg Meyer-Spasche


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